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Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen!
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Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.
Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.
Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise
Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise
Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.
Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise
Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.
Eine Übersicht aller Dienstgebäude mit Adresse und Anfahrtsberschreibung finden Sie hier.
Die Öffnungs- und Servicezeiten der einzelnen Ämter finden Sie hier.
Hier finden Sie die Termine für die Müllabfuhr im Landkreis Esslingen.
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
Online-Formular Anzeigenerstattung
Online-Formular - eAEV Erlaubnisantrag
Hier können Sie Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen).
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Hier können Sie ein in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassenes Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen).
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Hier können Sie Ihre persönlichen Daten als Halter eines Fahrzeugs ändern lassen.
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Hier können Sie ein Kurzzeitkennzeichen z.B. für eine Fahrzug-Probefahrt oder -Überführung beantragen.
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Hier können Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, das im Zulassungsbezirk auf einen anderen Halter zugelassen war.
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Hier können Sie Ihr Fahrzeug ummelden, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk zugezogen sind.
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Hier können Sie einen Ersatz für eine Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
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Mit diesem Onlinedienst können auch für Fahrzeuge, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, Umweltplaketten beantragt werden. Sollte Ihr Stadt- oder Landkreis keinen Onlinedienst anbieten, können Sie daher auch diesen Onlinedienst nutzen.
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm