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Dienstleistungen

Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen Ihrer Gemeindeverwaltung und anderer Einrichtungen. Alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Ablauf, erforderliche Unterlagen, Fristen, Kosten und die Rechtsgrundlage sind hier kompakt dargestellt.

Leistungen

Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Sie sollten im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig.

Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Zuständige Stelle

das Standesamt Ihres Wohnsitzes

Abteilung Bürgerdienste & Allgemeine Verwaltung [Gemeinde Deizisau]

Persönlicher Kontakt

Frau Simone Failenschmid

Personenstandswesen & Rentenangelegenheiten

Telefon 07153 701325
Fax 07153 701340
Raum 211

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

  • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 100,00
  • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

Hinweise

-

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz:

  • § 36 Geburten und Sterbefälle im Ausland
  • § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Freigabevermerk

30.01.2023; Innenministerium Baden-Württemberg

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340