engagierter SERVICE
Sie sind hier: Startseite / engagierter SERVICE / Gemeindeverwaltung / Dienstleistungen

Dienstleistungen

Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen Ihrer Gemeindeverwaltung und anderer Einrichtungen. Alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Ablauf, erforderliche Unterlagen, Fristen, Kosten und die Rechtsgrundlage sind hier kompakt dargestellt.

Leistungen

Gewerberegister - Auskunft beantragen

Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer Zweigstelle.

Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

  • Name,
  • betriebliche Anschrift und
  • angezeigte Tätigkeit.

Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
  • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie

  • Schuldtitel,
  • Vertragskopien oder 
  • Rechnungen

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2019 freigegeben.

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340