Wahl
Bürgermeisterwahl am 29. Juni 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Deizisau,
am Sonntag, 29. Juni 2025 wird in Ihrer Gemeinde eine neue Bürgermeisterin/ein neuer Bürgermeister gewählt.
Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 13. Juli 2025 statt.
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie, wer die nächsten acht Jahre als Vorsitzende/Vorsitzender des Gemeinderats und als Leiterin/Leiter der Gemeindeverwaltung die Geschicke Ihrer Gemeinde lenken wird.
Briefwahl
Briefwahl
Mit einem Wahlschein als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben oder in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis wählen.
Wie können Sie einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen?
- via Onlineformular unter diesem Link: Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer. Diese Nummern sind auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab der Kalenderwoche 23 (ab dem 02. Juni) verschickt. - per Wahlbenachrichtigung. Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
- per E-Mail an post@deizisau.de, per Fax an 07153 7013 40 oder per Post an Gemeinde Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau
Für die Beantragung müssen sie folgende Daten angeben: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift. Falls die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden sollen, geben Sie auch diese Adresse an.
Bis wann können Sie einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen? Das Onlineformular zum Beantragen des Wahlscheins/ der Briefwahlunterlagen ist nur bis Donnerstag, 26.06.2025, 12:00 Uhr, verfügbar.
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen können Sie spätestens bis zum Freitag vor der Wahl (27.06.2025), 18:00 Uhr.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Samstag vor der Wahl, 28.06.2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer sehr späten Antragsstellung ein rechtzeitiger Erhalt der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist es ratsam, die Unterlagen beim Bürgermeisteramt abzuholen oder abholen zu lassen.
Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt eingegangen sein? Bitte beachten Sie, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen dem Bürgermeisteramt bis spätestens am Wahltag (29.06.2025) bis 18 Uhr vorliegen müssen.
Die Wahlbriefe können bis 18 Uhr am Wahltag beim Bürgermeisteramt abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung der Wahlen nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie bitte daher die Postlaufzeiten und geben Sie ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post.
In jedem Fall tragen Sie das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig eingehen.
Wer darf wählen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Deizisau am 29. Juni 2025 ist,
- wer Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
- wer das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- wer seit mindestens drei Monaten, also mindestens seit dem 29. März 2025 in der Gemeinde Deizisau mit Hauptwohnung wohnt,
- wer durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde Deizisau sein Wahlrecht verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde Deizisau zuzieht oder seine Hauptwohnung begründet,
- wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlbenachrichtigung
Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deizisau eingetragenen Wahlberechtigten erhalten die Wahlbenachrichtigung ab der KW 23 bis spätestens zum 08.06.2025. Sollte Ihnen bis zum 08.06.2025 keine Wahlbenachrichtigung zugegangen seien, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte beim Bürgermeisteramt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zu Ihrem Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl.