Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Ab dem Schuljahr 2026 / 2027
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) festgelegt:
- Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
- Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1:
- Er umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien.
- Es kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr geregelt werden.
Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter: https://km-bw.de/,Lde/startseite/schule/rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-im-grundschulalter
Umsetzung des Rechtsanspruchs in Deizisau
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs kann vor Ort auf unterschiedliche Weise erfolgen. Der Deizisauer Gemeinderat hat entschieden den Rechtsanspruch über die Halbtagsgrundschule Gemeinschaftsschule mit den ergänzenden Betreuungsangeboten vor und nach dem Unterricht der Schulkindbetreuung abzubilden. Der genaue Bedarf wird Anfang 2026 bei den Eltern der Vorschulkinder in den Kindertageseinrichtungen abgefragt.