Amtliche Bekanntmachungen
Aktuelle Meldungen aus dieser Woche
Verkehrsbeschränkungen im Bereich des Marktplatzes, der Marktstraße und des Kelterhofs am Samstag, 06.12., und Sonntag, 07.12.2025
Im Zuge der Aufbauarbeiten für den Weihnachtsmarkt am Sonntag, 07.12.2025, ist auf dem Marktplatz, in der Marktstraße und im Bereich des Kelterhofes am Samstag, 06.12.2025, ab ca. 08:00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Gegen 12:00 Uhr werden der Marktplatz und die Marktstraße (im Bereich Ecke Kurze Straße bis Einmündung Olgastraße und Karlstraße) sowie der Kelterhof für den Verkehr voll gesperrt sein. Des Weiteren werden u.U. einzelne Parkplätze um den Weihnachtsmarkt nicht zur Verfügung stehen, insbesondere die beiden E-Ladesäulen neben dem Rathaus (Olgastraße 4) sowie die Parkbucht vor dem Gebäude der Olgastraße 11.
Am Sonntag, 07.12.2025, sind der Marktplatz, die Marktstraße sowie der Kelterhof anlässlich des Weihnachtsmarktes nicht befahrbar.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und die Anlieger um Verständnis.
Der Wochenmarkt am Samstag, 06.12.2025, findet vor der Seniorenwohnanlage Deizisau (Im Kelterhof 1) statt.
Ihre Gemeindeverwaltung Deizisau
Brennholzverkauf
Sehr geehrte Brennholzkunden,
am Dienstag, dem 02.12.2025 findet um 18 Uhr im Rathaus (großer Sitzungssaal 1. OG) die diesjährige Brennholzversteigerung der Gemeinde Deizisau statt.
Die Versteigerungsmodalitäten werden vor Ort erklärt.
Anbei finden Sie die zur Versteigerung stehenden Brennholzlose mit Lageplan. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, sich die Brennholzlose anzuschauen (das Befahren des Waldes mit KFZ ist allerdings nicht erlaubt). Fragen dazu können am Versteigerungsabend nicht beantwortet werden. Die gültigen AGBs finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes-Forstamt. Diese sind Bestandteil des Holzverkaufes.
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Preisliste-Polter.pdf (119,9 KB) | 21.11.2025 | 119,9 KB |
Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 01. Juni 2016
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pdf0938338944299-AS Satzungsaenderung Obdachose.pdf (38,9 KB) | 14.11.2025 | 38,9 KB |
Satzung der Gemeinde Deizisau über die Verkaufsoffenen Sonntage
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pdf0940193596769-AS Satzung-verkaufso.pdf (80 KB) | 14.11.2025 | 80 KB |
Fälligkeit am 15.11.2025 für Grund- und Gewerbesteuer
Die Gemeinde Deizisau möchte Sie daran erinnern, dass am 15.11.2025 die vierte Grundsteuerrate für das Jahr 2025 sowie die vierte Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer fällig ist. Bitte überweisen Sie den Betrag rechtzeitig an unsere Gemeindekasse. Die Höhe des fälligen Betrages entnehmen Sie bitte den aktuellen Bescheiden. Allen Zahlungspflichtigen, die uns bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bei Zahlungspflichtigen, die uns noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, empfehlen wir, um unnötige Mahngebühren- und Säumniszuschläge zu vermeiden, dies mit nachfolgendem Online-Formular zu tun:
Wasser auf dem Friedhof wird abgestellt
Aufgrund der bevorstehenden, kalten Witterung und um dadurch Frostschäden zu vermeiden, wird das Wasser auf dem Friedhof am 17. November abgestellt. Sollte jedoch schon vorher Bodenfrost gemeldet werden, behält sich die Gemeinde vor, das Wasser dementsprechend auch schon früher abzustellen. Die Gemeindeverwaltung bittet die Friedhofsbesucher um Verständnis, dass die Wasserentnahmestellen erst nach Beendigung der Frostperiode – voraussichtlich Mitte März –wieder genutzt werden können.
Bebauungsplan „Plochinger Straße –8. Änderung“
Gemeinde Deizisau,Landkreis EsslingenBebauungsplan „Plochinger Straße – 8. Änderung“ In-Kraft-Treten des Bebauungsplans „Plochinger Straße – 8. Änderung“ gem. § 10 Abs. 3 BauGBAuf Grund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Deizisau in seiner Sitzung am 14.10.2025 den Bebauungsplan „Plochinger Straße– 8. Änderung“ als Satzung beschlossen und örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) erlassen. Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes, der über eine Nachverdichtung zusätzlichen Gewerbeflächen schafft, sind die Voraussetzungen erfüllt, so dass auf Grundlage von § 13a BauGB Umweltprüfung, Umweltbericht und Monitoring nicht erforderlich sind sowie die natur-schutzrechtliche Eingriffsregelung keine Anwendung findet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Plochinger Straße – 8. Änderung“ treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Gemeinde Deizisau in Kraft. Maßgebend ist der Planzeichnung vom 24.09.2025, der Textteil und die örtlichen Bauvorschriften vom 24.09.2025. Es gilt die Begründung vom 24.09.2025. Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften können während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, Zimmer 2.04 eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. Der vorgenannte Plan mit seiner Begründung wird gemäß §10 a Absatz 2 BauGB auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Deizisau unter https://www.deizisau.de/15290777.html veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Deizisau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (§ 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.Nach § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung gilt der Bebauungsplan– sofern diese unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund von Ermächtigungen in der GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Deizisau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Deizisau, den 29.10.2025
gez. Thomas Matrohs
Bürgermeister
| Typ | Name | Datum | Größe |
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02 BPlan Plochinger Strasse 8.Änderung Rechtskraft - Textteil 2025-10-31.pdf (1,268 MB) | 31.10.2025 | 1,268 MB |
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03 BPlan Plochinger Strasse 8.Änderung Rechtskraft - Begründung 2025-10-31.pdf (2,643 MB) | 31.10.2025 | 2,643 MB |
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04 bpl Sirnauer Straße, 3.Änd Behandl Stellungnahmen TÖB Tabelle.pdf (316,7 KB) | 31.10.2025 | 316,7 KB |
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04 BPlan Plochinger Strasse 8.Änderung - Abwägung TöB.pdf (108,8 KB) | 31.10.2025 | 108,8 KB |
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01 BPlan Plochinger Strasse 8.Änderung Rechtskraft - Zeichnung 2025-10-31.pdf (1,517 MB) | 31.10.2025 | 1,517 MB |
Bebauungsplan „Sirnauer Straße –3. Änderung“
Gemeinde Deizisau,Landkreis EsslingenBebauungsplan „Sirnauer Straße – 3. Änderung“ In-Kraft-Treten des Bebauungsplans „Sirnauer Straße – 3. Änderung“ gem. § 10 Abs. 3 BauGBAuf Grund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Deizisau in seiner Sitzung am 14.10.2025 den Bebauungsplan „Sirnauer Straße– 3. Änderung“ als Satzung beschlossen und örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) erlassen. Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gemäß § 13BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Sirnauer Straße – 3. Änderung“ treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Gemeinde Deizisau in Kraft. Maßgebend ist der Planzeichnung vom 09.09.2025, der Textteil und die örtlichen Bauvorschriften vom 30.09.2025. Es gilt die Begründung vom 30.09.2025. Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften können während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, Zimmer 2.04 eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. Der vorgenannte Plan mit seiner Begründung wird gemäß §10 a Absatz 2 BauGB auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Deizisau unter https://www.deizisau.de/15290777.html veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Deizisau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (§ 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung gilt der Bebauungsplan – sofern diese unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund von Ermächtigungen in der GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Deizisau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Deizisau, den 29.10.2025
gez. Thomas Matrohs
Bürgermeister
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Bekanntmachung Satzungsbeschuss B-Plan Sirnauer Straße – 3. Änderung.pdf (471,2 KB) | 31.10.2025 | 471,2 KB |
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02 bpl Sirnauer Straße, 3. Änd Textteil Ausfertigung.pdf (324,9 KB) | 31.10.2025 | 324,9 KB |
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03 bpl Sirnauer Straße, 3. Änd Begründung Ausfertigung.pdf (512,3 KB) | 31.10.2025 | 512,3 KB |
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01 bpl Sirnauer Straße, 3. Änd. Planzeichnung Ausfertigung.pdf (819,7 KB) | 31.10.2025 | 819,7 KB |
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04 bpl Sirnauer Straße, 3.Änd Behandl Stellungnahmen TÖB Tabelle.pdf (316,7 KB) | 31.10.2025 | 316,7 KB |
Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels
Das Rathaus ist in der Zeit vom 22. Dezember bis einschließlich 30. Dezember 2025 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind ab Freitag, den 02.01.2026 wieder gerne für Sie und Ihre Anliegen da!
Die Ortspolizeibehörde bzw. den Krisenstab der Gemeinde Deizisau erreichen Sie während dieser Zeit in dringenden Krisenfällen per E-Mail unter: krisenstab@deizisau.de
Wählbarkeitsbescheinigungen für die Landtagswahl am 08.03.2026 erhalten Sie am
22.12.2025 zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr und
am 23.12.2025 zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie hierzu den Aushang an der Eingangstür des Rathauses.
Die Notdienstzeiten des Standes- und Friedhofsamtes finden Sie unten stehend.
Notdienst beim Standes- und Friedhofsamt
Die Gemeindeverwaltung hat
am Dienstag, 23.12.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr und
am Montag, 29.12.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr
einen Notdienst für Sterbefälle eingerichtet.
In dringenden Standesamts- und Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich bitte, während der oben genannten Zeiten, an folgende Telefonnummer: 07153/7013-25.
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deizisau
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Hundesteuer Satzung ab 012026.pdf (184,5 KB) | 17.10.2025 | 184,5 KB |
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Vergnügungssteuer Satzung ab 012026.pdf (136,9 KB) | 17.10.2025 | 136,9 KB |
Jahresabschluss Gemeinde Deizisau 2024
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Jahresabschluss 2024.pdf (236,4 KB) | 17.10.2025 | 236,4 KB |
Gemeindeverwaltungsverband Plochingen-Altbach-Deizisau, Feststellung der Jahresrechnung 2024
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Feststellung der Jahresrechnung 2024.pdf (225,7 KB) | 17.10.2025 | 225,7 KB |
Jahresabschluss der Gemeindewerke Deizisau zum 31.12.2024
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Jahresabschluss Gemeindewerke 2024.pdf (107,4 KB) | 02.10.2025 | 107,4 KB |
Dauermeldungen
Bürgerbüro am Freitag, 14.11.2025 geschlossen!
Notfalltreffpunkt
Notfalltreffpunkt im Rathaus Deizisau
Ob der Krieg in der Ukraine, ein Cyberangriff oder ein Hitzesommer mit extremen Niedrigwasser - im Falle einer möglichen Krisensituation muss die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sichergestellt sein.Dafür halten die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg, etwa im Falle eines großflächigen, länger andauernden Stromausfalls, Informationen, Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine gewisse Notversorgung an einem zentralen Notfalltreffpunkt bereit.Auch in Deizisau hat die Gemeinde einen solchen Notfalltreffpunkt eingerichtet. Der Eingangsbereich des Deizisauer Rathauses dient in einer Notsituation der Bevölkerung als erste Anlaufstelle.
Hier stellt die Gemeinde sicher, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger Informationen zur aktuellen Lage erhalten. Außerdem kann von dort aus Erste Hilfe oder die Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln geleistet werden. Gleichzeitig dient der Notfalltreffpunkt auch dazu, freiwillige Helfer zu sammeln und zu koordinieren.
Die Notfalltreffpunkte hier in Deizisau, aber auch in anderen Städten und Gemeinden in ganz Baden-Württemberg, sind alle einheitlich gekennzeichnet und werden im Krisenfall aktiviert.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung hiervon Kenntnis zu nehmen.
Altglascontainer Einwurfzeiten
Hinweis zur Nutzung der Altglascontainer –Einwurfzeiten beachten!
Die Gemeinde weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass bei der Nutzung der öffentlichen Altglascontainer die ausgeschilderten Einwurfzeiten unbedingt einzuhalten sind. Diese dienen dem Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Einwurfzeiten der Altglascontainer:
Montag bis Samstag: 08:00 – 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: kein Einwurf erlaubt!
Zudem appellieren wir an alle Nutzerinnen und Nutzer, den Bereich rund um die Container scherbenfrei und sauber zu halten. Zerschlagenes Glas stellt nicht nur eine Gefährdung für spielende Kinder und Hunde dar, sondern auch ein Risiko für alle Passanten und Radfahrer. Bitte stellen Sie keine Glasbehälter neben den Containern ab und entfernen Sie gegebenenfalls entstandene Scherben unverzüglich.
Verstöße gegen die Einwurfzeiten sowie die unsachgemäße Entsorgung von Altglas stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können auch von der Bevölkerung beim Ordnungsamt Deizisau, Tel.: 07153/7013-20, gemeldet werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Pflege eines sicheren und sauberen Ortsbildes.
Ihre Gemeindeverwaltung
Hundehaltung - Entfernung der Hinterlassenschaft
Entfernung der Hinterlassenschaft ist Pflicht der Hundehalter!
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
damit unsere Wege, Grünanlagen, Spielplätze sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen auch für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sauber und angenehm bleiben, möchten wir auch Sie herzlich um Ihre Mithilfe bitten.
In letzter Zeit mussten wir leider vermehrt feststellen, dass Hundekot an öffentlichen Stellen wie Gehwegen, Grünflächen, Spielplätzen oder sogar auf Feldern und Baustellen zurückgelassen
wird. Das ist nicht nur unschön, sondern kann auch gesundheitliche Risiken bergen – insbesondere für Kinder, die dort spielen. Besonders kritisch ist es, wenn Hundekot auf Obst- oder Gemüseanbauflächen liegen bleibt und so möglicherweise in die Nahrungskette gelangt.
Ihr Hund muss natürlich „dürfen“ – aber bitte mit Rücksicht
Damit das in sauberer und rücksichtsvoller Weise geschieht, haben wir im gesamten Gemeindegebiet Hundetoiletten aufgestellt. Diese werden regelmäßig vom Bauhof mit Hundekotbeuteln
bestückt und die Behälter geleert. Tüten können auch im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Sollten Sie einmal feststellen, dass Tüten fehlen oder ein Standort verschmutzt ist, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis – telefonisch unter 07153/7013-0 oder per E-Mail an post@deizisau.de.
Hundekot entsorgen – eine Selbstverständlichkeit und eine Pflicht
Die allermeisten Hundehalterinnen und Hundehalter zeigen bereits großes Verantwortungsbewusstsein und nutzen die Hundetoiletten zuverlässig – vielen Dank dafür!
Wir weisen jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Entfernen des Hundekots überall verpflichtend ist. Die Verunreinigung öffentlicher Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sollten Verstöße beobachtet werden, können diese dem Ordnungsamt der Gemeinde unter Tel.: 07153/7013-20 gemeldet werden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – für ein sauberes und rücksichtsvolles Miteinander in unserer Gemeinde!
Ihre Gemeindeverwaltung
Taubenfütterung
Tauben füttern verboten
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Tauben auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht gefüttert werden dürfen (§ 9 Absatz 2 der Polizeiverordnung der Gemeinde Deizisau).
Warum?
- Falsche Nahrung führt zu kranken Tieren:
Brot, Reis oder Ähnliches sind keine artgerechte Nahrung. Sie enthalten kaum Nährstoffe für die Tiere, machen diese krank und führen zu Verdauungsproblemen, verformten Schnäbeln und sogar zum Hungertod - trotz vollem Magen. - Unkontrollierte Vermehrung:
Wo viel Futter ist, gibt es viele Tauben. Das führt zu überfüllten Populationen mit mehr Stress, mehr Krankheiten und schlechteren Lebensbedingungen für die Tiere. - Verschmutzung:
Oft hinterlassen Taubenschwärme konzentriert auf engem Raum große Mengen an Kot, wenn sie gezielt gefüttert werden. - Verelendung statt Hilfe:
Große Taubenansammlungen erzeugen bei einzelnen Tieren Stress und einen erhöhten Befall von Krankheiten wie Salmonellen oder Parasiten. Diese Tiere werden schwach, krank und sterben oft einen qualvollen Tod. - Abhängigkeit:
Wer Tauben füttert, fördert nicht ihre Gesundheit, sondern macht sie abhängig. Die Tiere verlernen, selbst nach Nahrung zu suchen, was sie in Zeiten ohne Fütterung hungern lässt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Gemeindeverwaltung um Beachtung des Fütterungsverbots.
Damit sich die Tauben in den Randgebieten nicht weiter ausbreiten, appellieren wir an alle Hauseigentümer/-besitzer, offene Lagerung von Unrat und sonstigen Abfällen zu vermeiden, um keine weiteren Tiere anzulocken. Unter anderem bieten Photovoltaikanlagen auf den Dächern eine Nistmöglichkeit für Tauben. Zur Verhinderung einer Einnistung von Tauben und anderen Wildvögeln gibt es verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise die Anbringung von Netzen, sodass ein Nisten unter den Anlagen nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie hierbei keine gefährlichen Gegenstände zu verwenden, um die Tiere nicht zu verletzen.
Grundsätzlich gilt: Die Vögel dürfen nicht einfach entfernt oder gestört werden. Wenn Sie ein Taubennest auf Ihrem Grundstück haben, wenden Sie sich für die Entfernung an eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Ein achtsamer Umgang des Einzelnen hilft, die Situation zu verbessern und eine weitere Ausbreitung der Tauben zu verhindern.
Die Gemeindeverwaltung dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
Digitale Angebote
Kennen Sie schon unsere digitalen Services?
Sie sind gerade nach Deizisau gezogen? Herzlichen Glückwunsch – eine gute Wahl!
Wer umzieht muss sich innerhalb von 14 Tagen ummelden.
Das geht nun ganz einfach und ohne Termin, bequem von zuhause oder unterwegs mit dem Onlinedienst:
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Was benötigen Sie dafür?
• einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und Pin
• ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
• die (kostenlose) Ausweis-App
• ein Bund-ID-Konto
• eine Wohnungsgeberbestätigung
Viele weitere digitale Services, Online-Anträge und Forsmulare der Gemeinde Deizisau finden Sie auch auf unserer Website unter: www.deizisau.de/digitales+rathaus
Baumschnitt an öffentlichen Flächen
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Straßen- und Verkehrsflächen
Äste und Sträucher, die aus dem Garten in Straßen und Gehwege hineinragen, können ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Oft sind Gehwege durch wuchernde Hecken und Sträucher so weit eingeengt, dass bereits für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist. Vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen, Rollator oder Kinder auf dem Fahrrad ist das Ausweichen auf die Straße gefährlich.

Zudem wird nicht nur die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen eingeschränkt, oft werden auch Verkehrszeichen, Beleuchtungen oder Hausnummern verdeckt. Neben der durch Hecken eingeschränkten Breite ist manchmal auch die Höhe der Bepflanzung ein Problem.
Zum Teil ragen Äste so niedrig in den Gehweg hinein, dass ein Durchkommen ebenfalls stark erschwert wird.
Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten. Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn muss mindestens 4,50 m, bei Rad- und Gehwegen 2,50 m betragen. Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 m.
Zur Beseitigung über das zulässige Maß hinausreichender Äste, Zweige oder Sträucher sind die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg- und Straßenbereich gemäß den Vorschriften freigehalten wird und die überhängenden Äste, Sträucher und Hecken zurückgeschnitten werden.
Melderechtliches Widerspruchsrecht
Jährliche Bekanntmachung der melderechtlichen Widerspruchsrechte zur Datenübermittlung
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnissen in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 BMG in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Die Auswahl umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
3. Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.
Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zweck der Veröffentlichung weitergeben.
Einwohnerinnen und Einwohner, die eine solche Veröffentlichung nicht wünschen, werden gebeten, dies bis spätestens drei Monate vor dem Jubiläum der Gemeindeverwaltung Deizisau schriftlich mitzuteilen
5. Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 4 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für die Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen hat.
Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf
Garagennutzung
Zweckentfremdung von privaten Garagen
Häufig werden private Garagen nicht dafür verwendet, das eigene Auto darin abzustellen, sondern als Lagerraum für andere Dinge wie Werkzeug, Gartenutensilien und Hausrat.
Gemäß Landesbauordnung für Baden-Württemberg dürfen Garagen nicht als Werk- und Lagerräume verwendet werden. Die zweckentfremdete Nutzung der Garagen führt zudem zu einem erhöhten Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum. Um diesen zu entlasten, bittet die Gemeinde Deizisau deshalb alle Garagenbesitzer darum, die Garagen für ihren eigentlichen Gebrauch, nämlich als Abstellfläche für Autos, zu nutzen.
ältere Meldungen
Vollausbau der Wilhelmstr. zwischen Garten- und Bismarckstr. mit Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen sowie Sanierung der Bismarckstr. zwischen Olga- und Jahnstraße
Die Baumaßnahme zum Vollausbau der Wilhelmstr. und Sanierung der Bismarckstraße beginnt am Montag, den 29.09.2025 und soll bis Mitte Dezember 2025 abgeschlossen sein. Der Auftrag für diese Maßnahme wurde an die Firma Georg Moll Tief- u. Straßenbau GmbH & Co. KG aus 73344 Gruibingen vergeben.
Die Wilhelmstraße sowie der Kreuzungsbereich in der Bismarckstraße werden im Vollausbau erneuert. Auch werden hier die Gehwege neu ausgebaut, die Randsteine an die bestehenden Anfahrten angeglichen und die Kanal- und Wasserleitungen ausgetauscht. Im Abschnitt der Bismarckstraße wird der Fahrbahnoberbau erneuert.
Wir bitten im Vorfeld für die Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten, die mit einer solchen Baumaßnahme verbunden sind, um Verständnis.
Gemeindeentwicklungskonzept 2035
Gemeindeentwicklungskonzept 2035
Wie im letzten Amtsblatt angekündigt, werden wir in den kommenden Ausgaben des Amtsblattes das am Neujahrsempfang von Bürgermeister Thomas Matrohs vorgestellte Gemeindeentwicklungskonzept 2035 vorstellen.
Aus der Neujahrsansprache:
„Wenn wir heute über die Zukunft unserer Gemeinde sprechen, dann sprechen wir nicht nur über einzelne Projekte oder kurzfristige Erfolge.
Das Gemeindeentwicklungskonzept unserer Gemeinde ist ein langfristiger Fahrplan, der uns zeigt, wie wir unsere Gemeinde bis ins Jahr 2035 entwickeln und erreichen wollen. Dabei stehen zentrale Leitgedanken im Mittelpunkt, die
wie ein Kompass funktionieren.
Da ist zunächst die Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe.
Es geht darum, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen – denn nur so können wir ein lebenswertes Deizisau für kommende Generationen schaffen.
Ein weiterer Leitgedanke ist die Partizipation und Gemeinschaft.
Wir wollen, dass alle Generationen aktiv teilhaben können an den ganz unterschiedlichen Angeboten einer Gemeinde.
Und dass sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fähigkeiten einbringen und Verantwortung übernehmen können. Denn eine Gemeinde lebt von den Menschen, die sich engagieren und mitgestalten.
Ein dritter zentraler Punkt ist die Innovation und Digitalisierung.
Wir wollen moderne Technologien nutzen, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, unsere Infrastrukturen zu verbessern und den Alltag für alle Menschen in unserer Gemeinde zu erleichtern.
Nicht zuletzt denken wir auch an die Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze.
Eine starke Wirtschaft sorgt nicht nur für Arbeitsplätze, sondern auch für finanzielle Stabilität und Gestaltungsspielraum in unserem Haushalt.
Diese dargestellten Leitgedanken spiegeln sich in unseren neun Leitlinien wider, die konkret benennen, wie wir diese Ziele erreichen wollen:
1. Wir wollen ein „Gemeinsam in Deizisau“, in dem Austausch, Teilhabe und Zusammenarbeit nicht nur leere Worte sind, sondern aktiv gelebt werden.
2. Ein „Deizisau – aufgeschlossen und hilfsbereit“, in dem Integration und Zusammenhalt selbstverständlich sind.
3. Wir setzen auf ein „Klimabewusstes Deizisau“, das aktiv CO₂-Neutralität anstrebt und seine Ressourcen klug einsetzt.
4. Darüber hinaus soll Deizisau ein Ort sein, der „Wohnen und Arbeiten“ in einem sinnvollen und lebenswerten Miteinander verbindet.
5. Wir wollen in „Bildung, Betreuung und kommunale Kultur- und Sportinfrastruktur“ investieren, um Chancen und Lebensqualität für alle Altersgruppen zu sichern.
6. Auch die „Medizinische Versorgung und Gesundheitsförderung“ ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Zukunftsplanung, damit jeder Zugang zu guter medizinischer Betreuung hat.
7. Die „Vereinsentwicklung, bürgerschaftliches Engagement und aktive Beteiligung“ soll aktiv gefördert werden, da das Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement das Herzstück unserer Gemeinschaft sind.
8. Im Bereich „Nachhaltige Mobilität“ setzen wir auf intelligente Lösungen, die den Verkehr entlasten, umweltfreundlich sind und eine optimale Anbindung gewährleisten.
9. Und schließlich steht auch die „Bauliche Entwicklung mit strategischer Planung“ im Fokus, um Flächen effizient zu nutzen und nachhaltige Siedlungsstrukturen zu schaffen.
Diese Leitlinien sind nicht isoliert voneinander zu betrachten, sondern sie greifen ineinander. Sie sind wie Puzzlestücke, die gemeinsam das große Bild einer zukunftsfähigen Gemeinde ergeben“.
"Schlüsselprojekt „Mobilitätswende gestalten“
Mobilität bedeutet nicht nur, von A nach B zu gelangen – sie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Lebensqualität und spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz sowie bei der Entwicklung unserer Gemeinde.
Der Erfolg der Mobilitätswende hängt davon ab, wie gut wir es schaffen, einen ausgewogenen Mix aus verschiedenen Mobilitätsangeboten zu schaffen, der den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Ziele hier sind:
1. Fahrradinfrastruktur stärken
Die Gemeinde arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der innerörtlichen und überörtlichen Radwege. Der geplante Schnellradweg ist ein zentrales Projekt, das wir auf Landesebene mit Nachdruck einfordern, denn er wird Deizisau optimal mit der Region verbinden.
2. Car-Sharing-Angebote etablieren
Seit letztem Sommer haben wir ein Car-Sharing-Angebot in Deizisau, das von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird. Es ist eine weitere Möglichkeit, individuelle Mobilität flexibel und ressourcenschonend zu gestalten.
3. ÖPNV ausbauen
Die Linie 143 wurde in den Hauptverkehrszeiten auf einen 15-Minuten-Takt verstärkt – ein attraktives Angebot für Schülerinnen, Schüler und Berufstätige, die den S-Bahn-Anschluss in Plochingen nutzen. Die Erweiterung der neuen Linie 121 als Tangentialverbindung wäre ein wünschenswerter Schritt, der jedoch das Engagement aller Kommunen entlang der Strecke erfordert.
4. Lade-Infrastruktur für E-Fahrzeuge ausbauen
Mit 11 öffentlichen Ladepunkten hat die Gemeinde bereits große Fortschritte gemacht. Zwei weitere Ladepunkte werden in Kürze in der Rathaus-Tiefgarage hinzukommen.
5. Individualverkehr berücksichtigen
Auch wenn alternative Mobilitätsformen gestärkt werden, bleibt der Individualverkehr, insbesondere mit Verbrennungsmotoren, für viele Menschen vorerst eine Notwendigkeit.
Schlüsselprojekt „Sanierung Ortsmitte III“
Mit dem Schlüsselprojekt „Sanierung Ortsmitte III“, verfolgen wir nicht nur gestalterische Ziele, sondern setzen klare Schwerpunkte auf Klimaschutz, die Schaffung von Freiräumen und die Stärkung unserer kommunalen Identität, insbesondere im
historischen Ortskern. Die Gemeinde übernimmt hierbei eine planerische Vorbildrolle und trägt die Verantwortung für die Umsetzung wichtiger Maßnahmen. Unterstützung erhalten wir durch Fördermittel aus der Städtebauförderung, die nicht nur das Projekt ermöglichen, sondern auch Anreize für private Investitionen schaffen.
Die Sanierung der Ortsmitte ist ein Projekt, das alle Deizisauerinnen und Deizisauer einlädt, Teil dieser Entwicklung zu sein:
• Impulse für Privateigentümer: Wir möchten Sanierungsimpulse setzen, damit auch private Gebäude modernisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden.
• Bewusste Mitgestaltung: Jeder Einzelne kann durch eine bewusste Nutzung und Mitgestaltung des Ortskerns dazu beitragen, diesen zu einem lebendigen und attraktiven Zentrum zu machen.
Dieses Projekt ist mehr als nur eine städtebauliche Maßnahme – es ist eine Antwort auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, Verkehrsbelastungen und den sozialen Wandel. Unser Fokus liegt auf:
• Weniger Versiegelung und mehr Grünflächen, um das Mikroklima zu verbessern.
• Mehr Aufenthaltsqualität durch attraktive Freiräume und eine gute Gestaltung.
• Nachhaltige Lebensräume für uns und künftige Generationen
Der Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2025 wurde gestellt. Damit gehen wir den nächsten Schritt, um dieses wichtige Projekt zu realisieren. Die Sanierung Ortsmitte III ist nicht nur ein Bauprojekt – sie ist ein Gemeinschaftsprojekt. Mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, dem Einsatz von Fördermitteln und der kommunalen Verantwortung, die wir übernehmen, gestalten wir die Zukunft Deizisaus aktiv und nachhaltig. Dieser Ortskern soll nicht nur ein Ort sein, sondern ein Lebensraum für Begegnungen, Vielfalt und Gemeinschaft.
Das Schlüsselprojekt: „Sanierung kommunaler Gebäude und Infrastruktur“
Mit unserem Schlüsselprojekt „Sanierung kommunaler Gebäude und Infrastruktur“ widmen wir uns einer der zentralen Aufgaben
unserer Gemeinde: dem Erhalt und der Modernisierung unserer öffentlichen Einrichtungen und der kommunalen Infrastruktur.
Warum ist dieses Projekt so wichtig?
In den vergangenen Jahren haben wir bereits viel erreicht: Wir haben in den Neubau und die Sanierung wichtiger öffentlicher
Einrichtungen investiert – seien es die Mensa, der Kindergarten Himmelblau, unsere Sporthallen, das Freibad oder die Kläranlage. Doch es gibt weiterhin großen Handlungsbedarf:
• Sanierung von Bestandsgebäuden: Insbesondere unsere Gemeindehalle und einige kommunale Wohnhäuser benötigen dringend eine Sanierung, um ihre Substanz zu erhalten und sie energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.
• Energieeffizienz und Klimaschutz: Durch diese Maßnahmen tragen wir nicht nur zur Kostenersparnis bei Energie und Unterhaltung bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der globalen Klimaziele. Jede Sanierung ist auch ein Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Signalwirkung: Kommunale Sanierungen können und sollen Vorbildcharakter für Privateigentümer haben. Wir möchten zeigen, dass sich Investitionen in die Zukunft lohnen – ökologisch und ökonomisch.
„Sanierung kommunaler Infrastruktur“ – eine zentrale Verantwortung
Neben unseren Gebäuden haben wir auch eine Verantwortung für Straßen, Wege, Plätze und Versorgungsleitungen. Diese stellen das Rückgrat unserer Gemeinde dar und müssen ebenfalls regelmäßig überprüft, modernisiert und instand gehalten werden.
• Straßen und Kanäle: In den letzten 10 Jahren haben wir jährlich 250.000 Euro in unser Kanalnetz investiert. Ab 2025 starten wir mit einem „Masterplan Straßensanierung“, für den wir jährlich eine halbe Million Euro bereitstellen werden.
• Leitungsinfrastruktur: Hier sind wir häufig auf die Zusammenarbeit mit anderen Leitungsträgern angewiesen, wie z. B. bei Glasfaser, Fernwärme oder Strom. Ein aktueller Sachstand hierzu wird in der kommenden Sitzung des Gemeinderats besprochen.
Die Investitionen in unsere Gebäude und Infrastruktur sind mehr als nur Pflichterfüllung – sie sind eine Investition in die Zukunft unserer Gemeinde.
Dabei sind folgende Aspekte zentral:
• Finanzieller Mittelbedarf: Wir rechnen mit einem hohen Investitionsbedarf, der jedoch notwendig und sinnvoll ist.
• Vernetzung mit Dritten: Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, wie Leitungsträgern oder Förderprogrammen, ist entscheidend.
• Langfristiges Ziel: Wir möchten eine attraktive, funktionale und moderne Infrastruktur für Deizisau erhalten, die nicht nur den heutigen, sondern auch den zukünftigen Anforderungen gerecht wird.
Mit diesem Schlüsselprojekt stellen wir sicher, dass Deizisau eine Gemeinde bleibt, die gut aufgestellt ist – für uns und für die kommenden Generationen. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt, das Weitsicht, Mut und die Bereitschaft erfordert, heute in die Zukunft zu investieren. Und wir sind bereit, diesen Weg konsequent zu gehen.
Das Schlüsselprojekt „Klimaschutzkonzept und Klimaanpassungsstrategie“
Mit unserem Schlüsselprojekt „Klimaschutzkonzept und Klimaanpassungsstrategie“ stellen wir uns einer der größten Herausforderungen unserer Zeit: dem Klimawandel. Dieser betrifft nicht nur globale Zusammenhänge, sondern auch jede Kommune, jede Gemeinschaft und jede Einzelperson.
Klimaschutz ist daher keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“.
Als Gemeinde übernehmen wir kommunale Verantwortung, um die Zukunft unseres Lebensraums und unseres Planeten aktiv mitzugestalten.
Was tun wir konkret?
Unser Ziel ist klar: CO₂-Neutralität bis 2040. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf konkrete Maßnahmen, die uns Schritt
für Schritt näherbringen:
• Photovoltaik-Masterplan: Wir investieren jedes Jahr einen hohen sechsstelligen Betrag, um unsere Gemeinde mit erneuerbarer Energie zu versorgen – so z. B. durch große PV-Anlagen auf der Kläranlage.
• Kommunale Wärmeplanung: Wir entwickeln eine umfassende Planung, um die Wärmeversorgung der Zukunft klimafreundlich und nachhaltig zu gestalten.
• Förderung der Fernwärme: Wir möchten den Ausbau der Fernwärme weiter forcieren und dabei auch private Haushalte einbinden.
• Fuel-Switch-Projekt der EnBW: Wir begleiten die Umstellung auf klimafreundlichere Energieträger aktiv, sodass auch Deizisau von den positiven Effekten profitiert.
Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Gemeinde, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Deshalb
setzen wir darauf, Bewusstsein zu schaffen und alle Bürgerinnen und Bürger einzubinden:
• Informationsveranstaltungen: Wir informieren über Möglichkeiten der energetischen Sanierung von Privathäusern und die Nutzung von Förderprogrammen.
• Beratungsangebote: Mit Unterstützung der Klimaschutzagentur bieten wir konkrete Hilfestellungen für private Haushalte an, um Energie und Ressourcen im Alltag bewusster zu nutzen.
• Gemeinschaft stärken: Klimaschutz lebt vom Mitmachen – jeder Beitrag zählt, sei er noch so klein.
Unsere Klimaschutzüberlegungen sind langfristige Verpflichtungen, die wir fest in unser kommunalpolitisches Handeln verankern. Dabei sehen wir Klimaschutz als moralische und ökonomische Verantwortung – für uns, unsere Kinder und Enkelkinder. Ja, Klimaschutz ist kostenintensiv und nicht jeder kann sich jede Maßnahme sofort leisten. Aber genau deshalb ist es umso wichtiger, dass wir als Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen, Fördermöglichkeiten aufzeigen und Lösungen für alle zugänglich machen.
Deizisau versteht Klimaschutz als Teil eines globalen Ganzen, das lokal beginnt. Unsere Maßnahmen sind Beiträge, die – wenn sie in vielen Gemeinden umgesetzt werden – einen entscheidenden Unterschied machen können.
Unser Ziel ist klar: Deizisau soll bis 2040 CO2-neutral werden.
Es ist eine große Aufgabe, aber mit Entschlossenheit, Zusammenarbeit und dem richtigen Bewusstsein ist sie machbar.“
Bauplätze "Untere Halden"
Bauplätze im Baugebiet „Untere Halden“
In der Gemeinde Deizisau ist in den letzten Jahren das Neubaugebiet „Untere Halden“ entstanden. In diesem Baugebiet werden noch zwei Bauplätze der Gemeinde veräußert. Die Bauplätze werden nach dem Reservierungsverfahren/Windhundprinzip vergeben. Das Verfahren wird ab dem 07.07.25 gestartet.
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren ist über die digitale Plattform „Baupilot“ möglich.
Den direkten Link finden sie hier: www.baupilot.com/deizisau
Über diesen Link können Sie die Richtlinie zur Vergabe, den Bebauungsplan und weitere Dokumente, die das Baugebiet betreffen, einsehen. Des Weiteren sind die beiden Bauplätze der Gemeinde mit Preis, Größe und weiteren Informationen eingestellt.
In begründeten Ausnahmefällen können Sie Ihre Bewerbung auch in Papierform abgeben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall und bei Rückfragen an Herrn Arnold, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Zimmer 2.04, Tel. 07153/7013-36 oder per E-Mail an arnold@deizisau.de
Pacht für landwirtschaftliche Flächen
Die Pacht für landwirtschaftliche Flächen ist am 01.10.2025 fällig
Die Gemeinde Deizisau möchte Sie daran erinnern, dass am 01.10.2025 die Zahlung der Pacht für landwirtschaftliche Flächen für das Jahr 2025 fällig ist. Bitte überweisen Sie den Betrag rechtzeitig an unsere Gemeindekasse. Die Höhe des fälligen Pachtbetrages entnehmen Sie bitte Ihrem Pachtvertrag. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass keine Pacht-Zahlungsaufforderungen verschickt werden.
Alle Zahlungspflichtigen, die uns bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen.
Bei Zahlungspflichtigen, die uns noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, empfehlen wir, um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, dies online unter folgendem Link nachzuholen: SEPA-Lastschriftverfahren
Wasser, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
Fälligkeit der 3. Vorauszahlung 2025 für Wasser, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
Am 30.09.2025 ist die dritte Vorauszahlung für 2025 für Wasser, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren fällig. Die Zahlung muss bis spätestens zu der obigen Fälligkeit bei der Gemeindekasse eingegangen sein. Barzahler werden gebeten, diesen Zahlungstermin unbedingt einzuhalten, um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Abbuchern wird zu der oben genannten Fälligkeit abgebucht.
Der Vorauszahlungsbetrag ist auf der Jahresabrechnung 2024 für Wasser und Abwasser vom 30.01.2025 auf der dritten Seite abgedruckt. Er wurde aufgrund des Wasserverbrauchs 2024 sowie der versiegelten Fläche und der aktuell geltenden Preise ermittelt. Die Verbrauchsgebühr beträgt im Jahr 2025 2,47 € je Kubikmeter Wasser plus 7 % USt. und 2,28 € je Kubikmeter Schmutzwasser sowie 0,33 € je m² versiegelter Fläche Niederschlagswassergebühr. Die Grundgebühr für den üblichen Wasserzähler Q3 4 beträgt 1,50 € pro Monat plus 7 % USt.
Bei Zahlungspflichtigen, die uns noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, empfehlen wir, um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, dies online unter folgendem Link nachzuholen: SEPA-Lastschriftverfahren






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