mein DEIZISAU
Sie sind hier: Startseite / mein DEIZISAU / Amtliche Bekanntmachungen
Wappen von Deizisau

Amtliche Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung

TypNameDatumGröße
pdf Wahlbekanntmachung.pdf (99,6 KB) 07.02.2025 99,6 KB

Gemeindeentwicklungskonzept 2035

Wie im letzten Amtsblatt angekündigt, werden wir in den kommenden Ausgaben des Amtsblattes das am Neujahrsempfang von Bürgermeister Thomas Matrohs vorgestellte Gemeindeentwicklungskonzept 2035 vorstellen.

Aus der Neujahrsansprache:
„Wenn wir heute über die Zukunft unserer Gemeinde sprechen, dann sprechen wir nicht nur über einzelne Projekte oder kurzfristige Erfolge.

Das Gemeindeentwicklungskonzept unserer Gemeinde ist ein langfristiger Fahrplan, der uns zeigt, wie wir unsere Gemeinde bis ins Jahr 2035 entwickeln und erreichen wollen. Dabei stehen zentrale Leitgedanken im Mittelpunkt, die
wie ein Kompass funktionieren.

Da ist zunächst die Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe.
Es geht darum, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen – denn nur so können wir ein lebenswertes Deizisau für kommende Generationen schaffen.

Ein weiterer Leitgedanke ist die Partizipation und Gemeinschaft.
Wir wollen, dass alle Generationen aktiv teilhaben können an den ganz unterschiedlichen Angeboten einer Gemeinde.
Und dass sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fähigkeiten einbringen und Verantwortung übernehmen können. Denn eine Gemeinde lebt von den Menschen, die sich engagieren und mitgestalten.

Ein dritter zentraler Punkt ist die Innovation und Digitalisierung.
Wir wollen moderne Technologien nutzen, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, unsere Infrastrukturen zu verbessern und den Alltag für alle Menschen in unserer Gemeinde zu erleichtern.

Nicht zuletzt denken wir auch an die Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze.
Eine starke Wirtschaft sorgt nicht nur für Arbeitsplätze, sondern auch für finanzielle Stabilität und Gestaltungsspielraum in unserem Haushalt.

Diese dargestellten Leitgedanken spiegeln sich in unseren neun Leitlinien wider, die konkret benennen, wie wir diese Ziele erreichen wollen:

1. Wir wollen ein „Gemeinsam in Deizisau“, in dem Austausch, Teilhabe und Zusammenarbeit nicht nur leere Worte sind, sondern aktiv gelebt werden.
2. Ein „Deizisau – aufgeschlossen und hilfsbereit“, in dem Integration und Zusammenhalt selbstverständlich sind.
3. Wir setzen auf ein „Klimabewusstes Deizisau“, das aktiv CO₂-Neutralität anstrebt und seine Ressourcen klug einsetzt.
4. Darüber hinaus soll Deizisau ein Ort sein, der „Wohnen und Arbeiten“ in einem sinnvollen und lebenswerten Miteinander verbindet.
5. Wir wollen in „Bildung, Betreuung und kommunale Kultur- und Sportinfrastruktur“ investieren, um Chancen und Lebensqualität für alle Altersgruppen zu sichern.
6. Auch die „Medizinische Versorgung und Gesundheitsförderung“ ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Zukunftsplanung, damit jeder Zugang zu guter medizinischer Betreuung hat.
7. Die „Vereinsentwicklung, bürgerschaftliches Engagement und aktive Beteiligung“ soll aktiv gefördert werden, da das Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement das Herzstück unserer Gemeinschaft sind.
8. Im Bereich „Nachhaltige Mobilität“ setzen wir auf intelligente Lösungen, die den Verkehr entlasten, umweltfreundlich sind und eine optimale Anbindung gewährleisten.
9. Und schließlich steht auch die „Bauliche Entwicklung mit strategischer Planung“ im Fokus, um Flächen effizient zu nutzen und nachhaltige Siedlungsstrukturen zu schaffen.

Diese Leitlinien sind nicht isoliert voneinander zu betrachten, sondern sie greifen ineinander. Sie sind wie Puzzlestücke, die gemeinsam das große Bild einer zukunftsfähigen Gemeinde ergeben“.

"Schlüsselprojekt „Mobilitätswende gestalten“

Mobilität bedeutet nicht nur, von A nach B zu gelangen – sie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Lebensqualität und spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz sowie bei der Entwicklung unserer Gemeinde.

Der Erfolg der Mobilitätswende hängt davon ab, wie gut wir es schaffen, einen ausgewogenen Mix aus verschiedenen Mobilitätsangeboten zu schaffen, der den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Ziele hier sind:

1. Fahrradinfrastruktur stärken
Die Gemeinde arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der innerörtlichen und überörtlichen Radwege. Der geplante Schnellradweg ist ein zentrales Projekt, das wir auf Landesebene mit Nachdruck einfordern, denn er wird Deizisau optimal mit der Region verbinden.

2. Car-Sharing-Angebote etablieren
Seit letztem Sommer haben wir ein Car-Sharing-Angebot in Deizisau, das von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird. Es ist eine weitere Möglichkeit, individuelle Mobilität flexibel und ressourcenschonend zu gestalten.

3. ÖPNV ausbauen
Die Linie 143 wurde in den Hauptverkehrszeiten auf einen 15-Minuten-Takt verstärkt – ein attraktives Angebot für Schülerinnen, Schüler und Berufstätige, die den S-Bahn-Anschluss in Plochingen nutzen. Die Erweiterung der neuen Linie 121 als Tangentialverbindung wäre ein wünschenswerter Schritt, der jedoch das Engagement aller Kommunen entlang der Strecke erfordert.

4. Lade-Infrastruktur für E-Fahrzeuge ausbauen
Mit 11 öffentlichen Ladepunkten hat die Gemeinde bereits große Fortschritte gemacht. Zwei weitere Ladepunkte werden in Kürze in der Rathaus-Tiefgarage hinzukommen.

5. Individualverkehr berücksichtigen
Auch wenn alternative Mobilitätsformen gestärkt werden, bleibt der Individualverkehr, insbesondere mit Verbrennungsmotoren, für viele Menschen vorerst eine Notwendigkeit.

Schlüsselprojekt „Sanierung Ortsmitte III“
Mit dem Schlüsselprojekt „Sanierung Ortsmitte III“, verfolgen wir nicht nur gestalterische Ziele, sondern setzen klare Schwerpunkte auf Klimaschutz, die Schaffung von Freiräumen und die Stärkung unserer kommunalen Identität, insbesondere im
historischen Ortskern. Die Gemeinde übernimmt hierbei eine planerische Vorbildrolle und trägt die Verantwortung für die Umsetzung wichtiger Maßnahmen. Unterstützung erhalten wir durch Fördermittel aus der Städtebauförderung, die nicht nur das Projekt ermöglichen, sondern auch Anreize für private Investitionen schaffen.

Die Sanierung der Ortsmitte ist ein Projekt, das alle Deizisauerinnen und Deizisauer einlädt, Teil dieser Entwicklung zu sein:

• Impulse für Privateigentümer: Wir möchten Sanierungsimpulse setzen, damit auch private Gebäude modernisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden.

• Bewusste Mitgestaltung: Jeder Einzelne kann durch eine bewusste Nutzung und Mitgestaltung des Ortskerns dazu beitragen, diesen zu einem lebendigen und attraktiven Zentrum zu machen. 

Dieses Projekt ist mehr als nur eine städtebauliche Maßnahme – es ist eine Antwort auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, Verkehrsbelastungen und den sozialen Wandel. Unser Fokus liegt auf:

• Weniger Versiegelung und mehr Grünflächen, um das Mikroklima zu verbessern.
• Mehr Aufenthaltsqualität durch attraktive Freiräume und eine gute Gestaltung.
• Nachhaltige Lebensräume für uns und künftige Generationen

Der Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2025 wurde gestellt. Damit gehen wir den nächsten Schritt, um dieses wichtige Projekt zu realisieren. Die Sanierung Ortsmitte III ist nicht nur ein Bauprojekt – sie ist ein Gemeinschaftsprojekt. Mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, dem Einsatz von Fördermitteln und der kommunalen Verantwortung, die wir übernehmen, gestalten wir die Zukunft Deizisaus aktiv und nachhaltig. Dieser Ortskern soll nicht nur ein Ort sein, sondern ein Lebensraum für Begegnungen, Vielfalt und Gemeinschaft.


Das Schlüsselprojekt: „Sanierung kommunaler Gebäude und Infrastruktur“
Mit unserem Schlüsselprojekt „Sanierung kommunaler Gebäude und Infrastruktur“ widmen wir uns einer der zentralen Aufgaben
unserer Gemeinde: dem Erhalt und der Modernisierung unserer öffentlichen Einrichtungen und der kommunalen Infrastruktur.
Warum ist dieses Projekt so wichtig?

In den vergangenen Jahren haben wir bereits viel erreicht: Wir haben in den Neubau und die Sanierung wichtiger öffentlicher
Einrichtungen investiert – seien es die Mensa, der Kindergarten Himmelblau, unsere Sporthallen, das Freibad oder die Kläranlage. Doch es gibt weiterhin großen Handlungsbedarf:
• Sanierung von Bestandsgebäuden: Insbesondere unsere Gemeindehalle und einige kommunale Wohnhäuser benötigen dringend eine Sanierung, um ihre Substanz zu erhalten und sie energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.
• Energieeffizienz und Klimaschutz: Durch diese Maßnahmen tragen wir nicht nur zur Kostenersparnis bei Energie und Unterhaltung bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der globalen Klimaziele. Jede Sanierung ist auch ein Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Signalwirkung: Kommunale Sanierungen können und sollen Vorbildcharakter für Privateigentümer haben. Wir möchten zeigen, dass sich Investitionen in die Zukunft lohnen – ökologisch und ökonomisch.

„Sanierung kommunaler Infrastruktur“ – eine zentrale Verantwortung
Neben unseren Gebäuden haben wir auch eine Verantwortung für Straßen, Wege, Plätze und Versorgungsleitungen. Diese stellen das Rückgrat unserer Gemeinde dar und müssen ebenfalls regelmäßig überprüft, modernisiert und instand gehalten werden.

• Straßen und Kanäle: In den letzten 10 Jahren haben wir jährlich 250.000 Euro in unser Kanalnetz investiert. Ab 2025 starten wir mit einem „Masterplan Straßensanierung“, für den wir jährlich eine halbe Million Euro bereitstellen werden.

• Leitungsinfrastruktur: Hier sind wir häufig auf die Zusammenarbeit mit anderen Leitungsträgern angewiesen, wie z. B. bei Glasfaser, Fernwärme oder Strom. Ein aktueller Sachstand hierzu wird in der kommenden Sitzung des Gemeinderats besprochen.
Die Investitionen in unsere Gebäude und Infrastruktur sind mehr als nur Pflichterfüllung – sie sind eine Investition in die Zukunft unserer Gemeinde.

Dabei sind folgende Aspekte zentral:
• Finanzieller Mittelbedarf: Wir rechnen mit einem hohen Investitionsbedarf, der jedoch notwendig und sinnvoll ist.
• Vernetzung mit Dritten: Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, wie Leitungsträgern oder Förderprogrammen, ist entscheidend.
• Langfristiges Ziel: Wir möchten eine attraktive, funktionale und moderne Infrastruktur für Deizisau erhalten, die nicht nur den heutigen, sondern auch den zukünftigen Anforderungen gerecht wird.

Mit diesem Schlüsselprojekt stellen wir sicher, dass Deizisau eine Gemeinde bleibt, die gut aufgestellt ist – für uns und für die kommenden Generationen. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt, das Weitsicht, Mut und die Bereitschaft erfordert, heute in die Zukunft zu investieren. Und wir sind bereit, diesen Weg konsequent zu gehen.

Das Schlüsselprojekt „Klimaschutzkonzept und Klimaanpassungsstrategie“
Mit unserem Schlüsselprojekt „Klimaschutzkonzept und Klimaanpassungsstrategie“ stellen wir uns einer der größten Herausforderungen unserer Zeit: dem Klimawandel. Dieser betrifft nicht nur globale Zusammenhänge, sondern auch jede Kommune, jede Gemeinschaft und jede Einzelperson.

Klimaschutz ist daher keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“.

Als Gemeinde übernehmen wir kommunale Verantwortung, um die Zukunft unseres Lebensraums und unseres Planeten aktiv mitzugestalten.

Was tun wir konkret?
Unser Ziel ist klar: CO₂-Neutralität bis 2040. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf konkrete Maßnahmen, die uns Schritt
für Schritt näherbringen:
• Photovoltaik-Masterplan: Wir investieren jedes Jahr einen hohen sechsstelligen Betrag, um unsere Gemeinde mit erneuerbarer Energie zu versorgen – so z. B. durch große PV-Anlagen auf der Kläranlage.
• Kommunale Wärmeplanung: Wir entwickeln eine umfassende Planung, um die Wärmeversorgung der Zukunft klimafreundlich und nachhaltig zu gestalten.
• Förderung der Fernwärme: Wir möchten den Ausbau der Fernwärme weiter forcieren und dabei auch private Haushalte einbinden.
• Fuel-Switch-Projekt der EnBW: Wir begleiten die Umstellung auf klimafreundlichere Energieträger aktiv, sodass auch Deizisau von den positiven Effekten profitiert.

Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Gemeinde, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Deshalb
setzen wir darauf, Bewusstsein zu schaffen und alle Bürgerinnen und Bürger einzubinden:
• Informationsveranstaltungen: Wir informieren über Möglichkeiten der energetischen Sanierung von Privathäusern und die Nutzung von Förderprogrammen.
• Beratungsangebote: Mit Unterstützung der Klimaschutzagentur bieten wir konkrete Hilfestellungen für private Haushalte an, um Energie und Ressourcen im Alltag bewusster zu nutzen.
• Gemeinschaft stärken: Klimaschutz lebt vom Mitmachen – jeder Beitrag zählt, sei er noch so klein.

Unsere Klimaschutzüberlegungen sind langfristige Verpflichtungen, die wir fest in unser kommunalpolitisches Handeln verankern. Dabei sehen wir Klimaschutz als moralische und ökonomische Verantwortung – für uns, unsere Kinder und Enkelkinder. Ja, Klimaschutz ist kostenintensiv und nicht jeder kann sich jede Maßnahme sofort leisten. Aber genau deshalb ist es umso wichtiger, dass wir als Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen, Fördermöglichkeiten aufzeigen und Lösungen für alle zugänglich machen.

Deizisau versteht Klimaschutz als Teil eines globalen Ganzen, das lokal beginnt. Unsere Maßnahmen sind Beiträge, die – wenn sie in vielen Gemeinden umgesetzt werden – einen entscheidenden Unterschied machen können.

Unser Ziel ist klar: Deizisau soll bis 2040 CO2-neutral werden.
Es ist eine große Aufgabe, aber mit Entschlossenheit, Zusammenarbeit und dem richtigen Bewusstsein ist sie machbar.“

Briefwahl zur Bundestagswahl bis zum 20.02.2025 online beantragen

Link zum Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie bis zum 20. Februar 2025 um 12:00 Uhr via Onlineformular unter folgendem Link beantragen: www.deizisau.de/briefwahl

Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt sind.

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, können Sie Ihren Wahlschein auch per E-Mail an post@deizisau.de, per Fax an 07153 7013 40 oder per Post an Gemeinde Deizisau, Am Marktplatz 1,
73779 Deizisau, beantragen.

Hierzu geben Sie bitte Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift an. Falls die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden sollen, geben Sie auch diese Adresse an.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10.02.2025 ausgegeben werden können. Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Finanzen 2025

Grundsteuerbescheide für 2025

Die Gemeinde Deizisau informiert Sie heute, dass die Grundsteuermessbescheide nach neuem Grundsteuerrecht Ende November 2024 in unserem Rechenzentrum verarbeitet und im Dezember 2024 gedruckt wurden.

Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde für das Jahr 2025 werden termingerecht ab dem 10.01.2025 versandt.

Wegen der hohen Anzahl an Bescheiden sind in diesem Jahr zeitliche Verzögerungen möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sollten sich zwischen Ihrem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt und Ihrem Grundsteuerbescheid der Gemeinde Unterschiede im Grundsteuermessbetrag oder in den Eigentumsverhältnissen ergeben, informieren Sie uns bitte unter Vorlage Ihres Grundsteuermessbescheids.

Bitte informieren Sie uns auch, wenn Ihnen ein Grundsteuermessbescheid vorliegt, Sie aber bis spätestens 15.02.2025 keinen Grundsteuerbescheid der Gemeinde erhalten. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt noch nicht alle Anträge, Einsprüche oder Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Grundsteuerrecht bearbeiten konnte. Die Gemeinde hat alle vom Finanzamt bis Ende Dezember übermittelten Änderungen berücksichtigt.

Lag der Gemeinde bis dahin kein geänderter Messbescheid vor, konnten Änderungen leider auch nicht im neuen Grundsteuerbescheid berücksichtigt werden.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich per E-Mail an steuern@deizisau.de. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Fälle können telefonische Anfragen nicht entgegengenommen werden.

Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass rechtsverbindliche Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid nur schriftlich, nicht per Anruf oder einfacher E-Mail eingelegt werden können.

Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid (Grundsteuermessbetrag) sind beim Finanzamt einzulegen bzw. waren innerhalb eines Monats, nachdem der Grundsteuermessbescheid ergangen ist, einzulegen.

Grundsteuerreform

Seit dem 01.01.2025 muss die Gemeinde die Grundsteuer nach neuem Recht erheben. Zukünftig berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

Das Finanzamt errechnet dabei den Grundsteuermessbetrag:

Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz.

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Die Hebesätze wurden „aufkommensneutral“ berechnet. Das bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt, also für das gesamte Gemeindegebiet, im Jahr 2025 so viel Grundsteuer einnimmt wie im Jahr 2024. Es werden keine Mehreinnahmen angestrebt. Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Grundstückseigentümer weiterhin denselben Grundsteuerbetrag zu zahlen hat. Es kommt hier zu Verschiebungen, während bei manchen Eigentümern die Grundsteuer steigt, werden einige Eigentümer zukünftig entlastet.

Ausführliche Unterlagen sowie Beispielfälle aus Deizisau und Erklärungen zum Thema finden Sie in den öffentlichen Unterlagen aus der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2024, sowie unter: www.deizisau.de/grundsteuerreform

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen Deizisau Kindergartenjahr 2025/26

Die Elternbeiträge werden auf Basis von 11 Monatsbeiträgen berechnet und erhoben, im Monat August erfolgt keine Zahlung. Die Ganztagesbetreuung kann tageweise gebucht werden. An Tagen, an denen keine Ganztagesbetreuung gebucht ist, besuchen die Kinder die Verlängerte Öffnungszeit. Die Berechtigung zur Ganztagesbetreuung muss jährlich neu vom Arbeitgeber der Personenberechtigten bescheinigt werden. Das Mittagessen ist in den genannten Elternbeiträgen nicht enthalten und wird zusätzlich berechnet. Die Ganztagesbetreuung kann nur in Kombination mit Mittagessen gebucht werden.

Die Beiträge verstehen sich zuzüglich etwaig gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.

TypNameDatumGröße
pdf Elternbeiträge Kindergartenjahr 2025-26.pdf (130,6 KB) 09.01.2025 130,6 KB

Elternbeiträge Schulkindbetreuung Deizisau im Schuljahr 2025/26

Die Elternbeiträge werden auf Basis von 11 Monatsbeiträgen berechnet und erhoben, im Monat August erfolgt keine Zahlung. Die Ganztagesbetreuung und die Vormittagsbetreuung kann tageweise gebucht und miteinander kombiniert werden. Das Mittagessen ist verpflichtend zur Ganztagesbetreuung zu buchen. Das Mittagessen ist in den aufgeführten Elternbeiträgen für die Ganztagesbetreuung nicht enthalten und wird zusätzlich berechnet. Zur Vormittagsbetreuung kann das Mittagessen wahlweise hinzugebucht werden.

Die Beiträge verstehen sich zuzüglich etwa gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.

TypNameDatumGröße
pdf Elternbeiträge Schulkindbetreuung Schuljahr 2025-26.pdf (128,6 KB) 09.01.2025 128,6 KB

Hundesteuerbescheide 2025 – Hundesteuermarken 2025/2026

Am 10.01.2025 werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 mit den neuen Hundesteuermarken versandt. Die Zuteilung der neuen Hundesteuermarken ist notwendig, da die bisherigen Hundesteuermarken am 31.12.2024 die Gültigkeit verloren haben. Bitte verwenden Sie nach Zugang der neuen Hundesteuermarke für 2025/2026, nur noch die neue Marke.

Die Hundesteuer auf Grund der Jahresbescheide ist am 14.02.2025 zur Zahlung fällig. Sollten Sie Abbucher sein, dann wird die Hundesteuer zum o. g. Termin eingezogen. Sollten Sie kein Mandat zur Abbuchung der Hundesteuer vorgelegt haben, dann möchten wir Sie bitten, die Überweisung rechtzeitig zum Fälligkeitstermin vorzunehmen. Den neuen Hundesteuerbescheiden liegen, sofern Sie noch kein Abbucher sind, entsprechende SEPA-Lastschriftmandate bei.

Bitte beachten Sie:

Hundehalter, die mit einem Hund ohne gültige Hundesteuermarke angetroffen werden, haben mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen. Dasselbe gilt für Hundebesitzer, die Ihre Hunde nicht innerhalb der Monatsfrist nach Beginn oder Ende der Hundehaltung an- oder abmelden. Mit der Abmeldung ist die aktuell gültige Hundesteuermarke zurückzugeben.

Die Hundesteuer beträgt weiterhin für:
den ersten Hund 120,00 €
jeden weiteren Hund 240,00 €
den ersten Kampf-/Listenhund 700,00 €
jeden weiteren Kampf-/Listenhund 1.400,00 €

Tauben füttern verboten

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Tauben auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht gefüttert werden dürfen (§ 9 Absatz 2 der Polizeiverordnung der Gemeinde Deizisau).

Oft hinterlassen Taubenschwärme konzentriert auf engem Raum große Mengen an Kot, wenn sie gezielt gefüttert werden. Diese Taubenansammlungen auf engem Lebensraum erzeugen bei einzelnen Tieren Stress und einen erhöhten Befall / Durchseuchungsgrad. Die Sterblichkeitsrate bei Nestlingen steigt und die jungen Tiere werden durch Parasiten gequält und verenden schließlich qualvoll. Bei einem reduzierten Futterangebot lösen sich die Schwärme jedoch auf und die Tiere wandern in Randgebiete ab, wo sie natürliche Futterquellen finden. Sie sind auf keinen Fall vom Hungertod bedroht! Somit schützt das Fütterungsverbot auch die Tiere selbst.

Vor diesem Hintergrund bittet die Gemeindeverwaltung um Beachtung des Fütterungsverbots.

Damit sich die Tauben in den Randgebieten nicht weiter ausbreiten, appellieren wir an alle Hauseigentümer/-besitzer, offene Lagerung von Unrat und sonstigen Abfällen zu vermeiden, um keine weiteren Tiere anzulocken. Unter anderem bieten Photovoltaikanlagen auf den Dächern eine Nistmöglichkeit für Tauben. Zur Verhinderung einer Einnistung von Tauben und anderen Wildvögeln gibt es verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise die Anbringung von Netzen, sodass ein Nisten unter den Anlagen nicht möglich ist. Bitte beachten Sie hierbei keine gefährlichen Gegenstände zu verwenden, um die Tiere nicht zu verletzen. Grundsätzlich gilt: Die Vögel dürfen nicht einfach entfernt oder gestört werden. Wenn Sie ein Taubennest auf Ihrem Grundstück haben, wenden Sie sich für die Entfernung an eine Schädlingsbekämpfungsfirma.

Ein achtsamer Umgang des Einzelnen hilft, die Situation zu verbessern und eine weitere Ausbreitung der Tauben zu verhindern.

Die Gemeindeverwaltung dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Brennholzversteigerung am 27.01.2025

Sehr geehrte Brennholzkunden,

am Montag, den 27.01.2025 findet um 18 Uhr in der Kelter die diesjährige Brennholzversteigerung der Gemeinde Deizisau und des Privatwald Thumb von Neuburg statt. Die Versteigerungsmodalitäten werden vor Ort erklärt. Anbei finden Sie die zur Versteigerung stehenden Brennholzlose mit Lageplan. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, sich die Brennholzlose vorab anzuschauen. Das Befahren des Waldes mit KFZ ist dabei allerdings nicht erlaubt. Fragen dazu können am Versteigerungsabend nicht beantwortet werden. Die gültigen AGBs finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Forstamt. Diese sind Bestandteil des Holzverkaufes.

Lageplan Brennholzlose Polter Plochinger Kopf
Polter Deizisau Tabelle mit Brennholzlosen
Polter Thumb Tabelle mit Brennholzlosen

Auf das Merkblatt (erhältlich beim Rathaus und beim Holzverkauf) des Forstamtes wird verwiesen.

Alle Bestimmungen vom Flächenlos-Merkblatt sind einzuhalten.

Sonstiger Preisanschlag: Buche, Esche, Eiche 85,-€/Fm Ahorn, Kirsche, Birke 75,-€/Fm sLbh, Ndh 60,- €/Fm

Die Mengenermittlung erfolgt über eine repräsentative Holzaufnahme, geringe Abweichungen sind möglich. Nach Holzart getrennt gepoltert, jedoch geringe Abweichung möglich.

Die Wege sind von Sägespänen und Holz nach Aufarbeitung zu räumen.


Hinweise:

  1. Abfuhrfrist für Polterholz siehe Rechnung (normalerweise 3 Monate nach Verkaufsdatum).
  2. Aufarbeitungsfrist für Flächenlose: 30.04.2025
  3. Es darf nur auf befestigten Wegen, Erdwegen und Rückegassen gefahren werden. Flächenhaftes Befahren ist ausdrücklich verboten
  4. Der Einsatz einer Seilwinde beim Aufarbeiten der Flächelose ist dem Revierleiter mitzuteilen: forstrevier.denkendorf@lra-es.de

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

TypNameDatumGröße
pdf Bekanntmachung.pdf (126,4 KB) 09.01.2025 126,4 KB

Wahlbenachrichtigung

Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deizisau eingetragenen Wahlberechtigten erhalten die Wahlbenachrichtigung ab dem 23.01.2025 bis spätestens zum 02.02.2025. Sollte Ihnen bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte beim Bürgermeisteramt.

Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zu Ihrem Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl.

Jährliche Bekanntmachung der melderechtlichen Widerspruchsrechte

Jährliche Bekanntmachung der melderechtlichen Widerspruchsrechte zur Datenübermittlung

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnissen in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 BMG in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.

Die Auswahl umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

3. Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.

Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zweck der Veröffentlichung weitergeben.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine solche Veröffentlichung nicht wünschen, werden gebeten, dies bis spätestens drei Monate vor dem Jubiläum der Gemeindeverwaltung Deizisau schriftlich mitzuteilen

5. Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 4 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für die Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen hat.

Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf

Bekanntmachung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Kinderhaus im Palmschen Garten

Ab Januar 2025 übernimmt die Gemeinde Deizisau die Trägerschaft für das Kinderhaus im Palmschen Garten. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit mit einem erfahrenen, engagierten und gut ausgebildeten Team.

Die Gemeinde Deizisau gibt hiermit die neue Benutzungs- und Entgeltordnung bekannt. Diese Ordnung regelt die Nutzung des Kinderhaus im Palmschen Garten sowie die damit verbundenen Entgelte. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt für alle verbindlich.

Die vollständige Benutzungs- und Entgeltordnung finden Sie nachfolgend. Wir bitten alle Eltern/ Nutzer, sich mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen.

TypNameDatumGröße
pdf Benutzungs- und Entgeltordnung Kinderhaus im Palmschen Garten.pdf (311,3 KB) 13.12.2024 311,3 KB

Wohnung (2 Zimmer, 61,5 m²) kostengünstig zu vermieten

Die Wohnung Nr. 5 befindet sich auf unserem Objekt Kinderhaus Himmelblau. Der Zugang erfolgt über die Altbacher Straße. Die Wohnung hat eine Größe von 61,5 m² Wohnfläche. Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, den 07.01.25.

Die Wohnung darf 30 Jahre ab der Bezugsfertigkeit nur an Personen vermietet werden, die durch einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen und der für sie angemessenen Wohnungsgröße nachweisen. Dies gilt bei Erst- und Wiedervermietungen.

Die Wohnung ist barrierefrei erreichbar und verfügt über eine Terrasse. Der Zugang zu dem Haus erfolgt ebenerdig. Ihre Wohnung erreichen Sie bequem über eine moderne Aufzugsanlage, die alle Geschosse untereinander verbindet.

Das Gebäude ist mit einer energieeffizienten Haustechnik ausgestattet. Ein Tiefgaragenstellplatz kann bei Bedarf zusätzlich gemietet werden. Jede Wohnung verfügt über einen eigenen Abstellraum im Keller.

Der Mietbeginn ist April 2025. Der Mietvertrag wird direkt mit der Gemeinde Deizisau abgeschlossen. Die Kaltmiete liegt 30 % unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dieser Nachlass wird bis zum 31.08.2052 gewährt. Die monatliche Kaltmiete beträgt 559,65 € zusätzlich werden 199,88 € Nebenkostenvorauszahlung fällig.

Weitere Informationen, wie Wohnungszuschnitt, Antragsberechtigungen und der Selbstauskunftsbogen finden Sie im Exposé unter: www.deizisau.de/mieten

Antragssteller beantragen den Wohnberechtigungsschein bei der Gemeinde, in der sie sich gewöhnlich aufhalten, also wohnen. Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins finden Sie auf unsere Internetseite unter: www.deizisau.de/mieten

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn Arnold telefonisch unter der 07153/7013-36 oder per E-Mail an arnold@deizisau.de wenden.

Zweckentfremdung von privaten Garagen

Häufig werden private Garagen nicht dafür verwendet, das eigene Auto darin abzustellen, sondern als Lagerraum für andere Dinge wie Werkzeug, Gartenutensilien und Hausrat.

Gemäß Landesbauordnung für Baden-Württemberg dürfen Garagen nicht als Werk- und Lagerräume verwendet werden. Die zweckentfremdete Nutzung der Garagen führt zudem zu einem erhöhten Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum. Um diesen zu entlasten, bittet die Gemeinde Deizisau deshalb alle Garagenbesitzer darum, die Garagen für ihren eigentlichen Gebrauch, nämlich als Abstellfläche für Autos, zu nutzen.

Müllkalender wird nicht mehr verschickt

Mit der Einbindung der „digitalen Bürgerdienste“ auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs sind alle Dienstleistungen des Abfallwirtschaftsbetriebs rund um die Uhr verfügbar.

Der gedruckte Müllkalender wird aber ab 2025 nicht mehr pauschal an die Haushalte verschickt. Die online verfügbare Übersicht der Abfuhrtermine lässt sich auch ausdrucken. Bei Bedarf kann ein Exemplar des Kalenders telefonisch unter 0711 3902 481 00 bestellt werden.

Weitere Informationen zu den digitalen Bürgerdiensten des Abfallwirtschaftsbetriebs finden Sie unter: www.awb-es.de oder verwenden Sie die Abfall-App, die kostenlos im AppStore bereitsteht.

TypNameDatumGröße
pdf deizisau müllkalender.pdf (228,5 KB) 06.12.2024 228,5 KB

Neuer qualifizierter Mietspiegel 2024 ab sofort online

Die Städte und Gemeinden des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage in enger Zusammenarbeit einen neuen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf ca. 9.000 Datensätzen, die von Mai bis Juni 2024 bei zufällig ausgewählten Haushalten schriftlich erhoben wurden.

Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut aus Regensburg beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abgesicherte Ergebnisse über den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteiligten Kommunen. Die Erstellung des Mietspiegels hat ein Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten, bestehend aus:

• Bau- und Wohnungsgenossenschaft NECKAR-FILS eG

• Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e. V.

• Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e. V.

• Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e. V. Nürtingen und Umgebung

• Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG

• Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen

• Volksbank Mittlerer Neckar eG

fachlich begleitet.

Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels als Kooperationsobjekt der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert. Der neu erstellte gemeinsame Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 855d BGB anerkannt. Er trat am 1. Dezember 2024 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren in Kraft.

Der Mietspiegel 2024 kann kostenlos auf der Homepage der Gemeinde Deizisau unter www.deizisau.de und des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen unter www.gutachterausschuss-lkes.de heruntergeladen werden. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht außerdem zusätzlich ein „Online-Mietspiegel-Rechner“ zur Verfügung.

Kennen Sie schon unsere digitalen Services?

Sie sind gerade nach Deizisau gezogen? Herzlichen Glückwunsch – eine gute Wahl!

Wer umzieht muss sich innerhalb von 14 Tagen ummelden.
Das geht nun ganz einfach und ohne Termin, bequem von zuhause oder unterwegs mit dem Onlinedienst:
www.wohnsitzanmeldung.de

Was benötigen Sie dafür?
• einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und Pin
• ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
• die (kostenlose) Ausweis-App
• ein Bund-ID-Konto
• eine Wohnungsgeberbestätigung

Viele weitere digitale Services, Online-Anträge und Forsmulare der Gemeinde Deizisau finden Sie auch auf unserer Website unter: www.deizisau.de/digitales+rathaus

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Straßen- und Verkehrsflächen

Äste und Sträucher, die aus dem Garten in Straßen und Gehwege hineinragen, können ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Oft sind Gehwege durch wuchernde Hecken und Sträucher so weit eingeengt, dass bereits für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist. Vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen, Rollator oder Kinder auf dem Fahrrad ist das Ausweichen auf die Straße gefährlich.

Behinderung des Gehweges durch wuchernde Hecken

Zudem wird nicht nur die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen eingeschränkt, oft werden auch Verkehrszeichen, Beleuchtungen oder Hausnummern verdeckt. Neben der durch Hecken eingeschränkten Breite ist manchmal auch die Höhe der Bepflanzung ein Problem.
Zum Teil ragen Äste so niedrig in den Gehweg hinein, dass ein Durchkommen ebenfalls stark erschwert wird.

Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten. Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn muss mindestens 4,50 m, bei Rad- und Gehwegen 2,50 m betragen. Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 m.

Zur Beseitigung über das zulässige Maß hinausreichender Äste, Zweige oder Sträucher sind die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg- und Straßenbereich gemäß den Vorschriften freigehalten wird und die überhängenden Äste, Sträucher und Hecken zurückgeschnitten werden.

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulkindbetreuung Deizisau

Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kinderhaus Himmelblau Deizisau

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen Deizisau Kindergartenjahr 2024/25

TypNameDatumGröße
pdf Elternbeiträge Kiga 2024-25.pdf (131 KB) 17.05.2024 131 KB

Notfalltreffpunkt im Rathaus Deizisau

Ob der Krieg in der Ukraine, ein Cyberangriff oder ein Hitzesommer mit extremen Niedrigwasser - im Falle einer möglichen Krisensituation muss die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sichergestellt sein.Dafür halten die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg, etwa im Falle eines großflächigen, länger andauernden Stromausfalls, Informationen, Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine gewisse Notversorgung an einem zentralen Notfalltreffpunkt bereit.Auch in Deizisau hat die Gemeinde einen solchen Notfalltreffpunkt eingerichtet. Der Eingangsbereich des Deizisauer Rathauses dient in einer Notsituation der Bevölkerung als erste Anlaufstelle.
Hier stellt die Gemeinde sicher, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger Informationen zur aktuellen Lage erhalten. Außerdem kann von dort aus Erste Hilfe oder die Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln geleistet werden. Gleichzeitig dient der Notfalltreffpunkt auch dazu, freiwillige Helfer zu sammeln und zu koordinieren.
Die Notfalltreffpunkte hier in Deizisau, aber auch in anderen Städten und Gemeinden in ganz Baden-Württemberg, sind alle einheitlich gekennzeichnet und werden im Krisenfall aktiviert.
Die Gemeindeverwaltung  bittet die Bevölkerung hiervon Kenntnis zu nehmen.

Direkter Kontakt

Frau Anna Osdoba

Abteilungsleitung

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Osdoba"
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 701319
Fax 07153 701340
Raum 1.04