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Amtliche Bekanntmachungen

Wappen von Deizisau











Aktuelle Meldungen

Information an alle Eltern der Schüler der umliegenden Schulen

Kinderfest am Montag 27.07.2026
Bitte denken Sie daran, dass Schüler, die am Kinderfest teilnehmen, gemäß der Schulbesuchsverordnung durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung vom Unterricht benötigen. Diese kann beim Klassenlehrer beantragt werden. Die umliegenden Schulen wurden von der Gemeinde über das Kinderfest und insbesondere den Beginn des Festumzugs informiert.

Sperrung des Gemeindehallen-Parkplatzes zu den Deizisauer Festtagen 2026

Aus organisatorischen Gründen ist der Parkplatz an der Gemeindehalle von Montag, 20.07.2026, bis einschließlich Dienstag, 28.07.2026, voll gesperrt.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger um Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Straßensperrungen zu den Deizisauer Festtagen 2026

Im Zeitraum der Deizisauer Festtage vom 25.07.2026 bis 27.07.2026 kommt es zu Straßensperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen.

Anlässlich der Festumzüge am Sonntag, 26.07.2026, und Montag, 27.07.2026, werden die betroffenen Straßen für die Dauer der Veranstaltungen voll gesperrt. Entlang der Umzugsstrecken gilt zudem ein beidseitiges Halteverbot.

Die Aufstellung der Festumzüge erfolgt jeweils um 12:00 Uhr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Deizisau. Der Umzugsbeginn ist jeweils um 13:00 Uhr.

Vereinsumzug am Sonntag, 26.07.2026: Bismarckstraße – Zehntstraße – Neue Straße – Olgastraße – Karlstraße – Marktplatz – Kehre am Rathausbrunnen – Olgastraße – Hermannstraße – Silcherstraße – Neue Straße – Festplatz.

Kinderfestumzug am Montag, 27.07.2026: Bismarckstraße – Zehntstraße – Neue Straße – Olgastraße – Karlstraße – Marktplatz – Kehre am Rathausbrunnen – Olgastraße – Gartenstraße – Plochinger Straße – Silcherstraße – Neue Straße – Festplatz.

Der Lampionumzug findet am Montag, 27.07.2026, bei Einbruch der Dämmerung gegen 21:15 Uhr statt. Streckenverlauf: Festplatz – Neue Straße – Olgastraße – Marktstraße – Altes Rathaus.

Die Einhaltung der Verkehrsregelungen wird von der Polizei überwacht. Fahrzeuge, die verbotswidrig im Bereich der Umzugsstrecken abgestellt sind, können kostenpflichtig abgeschleppt werden. 

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger um Verständnis und um Beachtung der Anweisungen der eingesetzten Ordner.

Ihre Gemeindeverwaltung

Kinderfest: Rathaus und Außenstellen ab 12:00 Uhr geschlossen

Aufgrund des Kinderfestes sind das Rathaus sowie alle Außenstellen am Montag, 27. Juli 2026, ab 12:00 Uhr geschlossen. Wir bitten dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.
 
Wir freuen uns auf ein schönes Fest mit Ihnen!
Ihre Gemeindeverwaltung

Die Kennzeichnungspflichten nach der KI-Verordnung

Die KI-VO sieht ab Juli 2026 verbindliche Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte vor (Art. 50 KI-VO und Art. 113 KI-VO).

Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Täuschungen oder Fehlinformationen vorzubeugen. Es soll erkennbar sein, wenn Inhalte – seien es Texte, Bilder, Videos oder Audioinhalte – nicht von Menschen, sondern durch KI erstellt worden sind (KI-Inhalte).

Was muss gekennzeichnet werden?

• KI-generierte Texte, die nicht von einer Person redigiert und geprüft wurden
• KI-erstellte Bilder, Videos und Audioinhalte
• KI-erstellte Plakate oder sonstige Werbemittel
• Sogenannte „Deepfakes“, die Personen, Stimmen oder Ereignisse täuschend echt nachbilden

Wie kann die Kennzeichnung erfolgen?

• Hinweise wie „KI-generiert“ oder „Erstellt mit KI“
• Sichtbare Banner, Overlays oder Wasserzeichen
• Akustische Hinweise bei Audioinhalten 
• Barrierefreie Hinweise, beispielsweise in Bildbeschreibungen

Worauf kommt es an?
Die Kennzeichnung muss:
• eindeutig,
• gut sichtbar bzw. wahrnehmbar und
• leicht verständlich sein.

Daher bitten wir alle Autorinnen und Autoren des Amtsblattes künftig darauf zu achten, solche Hinweise für Nutzerinnen und Nutzer erkenntlich zu machen, wenn Inhalte mit Hilfe von KI erstellt wurden.

Sollte bei der redaktionellen Prüfung bemerkt werden, dass Beiträge oder Plakate mit KI erstellt wurden und nicht entsprechend gekenn zeichnet wurden, behält sich die Redaktion Löschungen vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und die

künftige Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung

Führerschein-Umtausch: Schon erledigt?

Bis 2033 müssen alle alten Führerscheine (grauer Lappen, rosa Pappe oder alte Plastikkarte bis 2013) eigenständig gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden – ganz ohne Nachprüfung und Erinnerung seitens der Behörde.

Hier finden Sie eine Übersicht der Fristen nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:

2002–2004 bis 19. Januar 2027
2005–2007 bis 19. Januar 2028
2008 bis 19. Januar 2029
2009 bis 19. Januar 2030
2010 bis 19. Januar 2031
2011 bis 19. Januar 2032
2012–18. Jan. 2013 bis 19. Januar 2033
Jahrgang vor 1953 bis 19. Januar 2033

Bereits abgelaufen:
Jahrgänge 1953–1998
(Frist 2022–2025)

Ausstellungsjahr 1999–2001
(Frist Januar 2026)

Wo beantragt man den neuen Führerschein?

Den Antrag zum Führerscheinumtausch kann man direkt online stellen oder über die Führerscheinstelle des Landratsamtes.

Den Link für die Online-Terminvergabe oder den Online-Antrag finden Sie unter: landkreis-esslingen.de Stichwort: Führerschein umtauschen

Bitte buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin, denn die Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen.

Die Führerscheinstelle befindet sich zentral in Plochingen:

Adresse:

Am Aussichtsturm 7,
73207 Plochingen
Tel.: 0711/3902-48339

Ihre Gemeindeverwaltung

Bewerbungsformular für den Weihnachtsmarktstand

TypNameDatumGröße
pdf Anmeldung Weihnachtsmarkt - freigegeben - 18.06.2026 - Alle(g) - Alle(g).pdf (183,7 KB) 02.07.2026 183,7 KB

Benutzungs- und Entgeltordnungen für Bildungs und Betreuungseinrichtungen gültig ab dem 01.09.2026

Vollsperrung der Hofstraße

Aufgrund von Baumaßnahmen bleibt die Hofstraße vor dem Gebäude Kirchstraße 11/2 noch bis zum 03.07.2026 voll gesperrt.

Glasfaserausbau: Verlängerung der Wanderbaustelle bis 29.06.2026

Im Zuge des Glasfaserausbaus werden bis voraussichtlich zum 29.06.2026 weitere Tiefbauarbeiten durchgeführt. Hierbei werden abschnittsweise Gräben im Gehweg- und teilweise im Fahrbahnbereich hergestellt. Die Arbeiten erfolgen als Wanderbaustelle mit einer jeweiligen Ausdehnung von maximal ca. 50 Metern.
 
Während dieses Zeitraums ist in den genannten Bereichen mit Verkehrseinschränkungen und temporären Sperrungen zu rechnen. Der Baustellenbereich wandert entsprechend dem Baufortschritt. Anwohner und Verkehrsteilnehmende werden um erhöhte Aufmerksamkeit sowie um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen gebeten.
 
Die Zugänglichkeit zu den Grundstücken wird, soweit technisch möglich, aufrechterhalten. Kurzzeitige Behinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Zugang zu den Grundstücken bleibt für Anlieger und Besucher grundsätzlich jederzeit gewährleistet. Die Arbeiten werden eng mit den betroffenen Eigentümern abgestimmt.
 
Betroffene Bereiche:
Hermannstraße (2–25), Zehntstraße (20–30), Bismarckstraße (1–25), Olgastraße (26–44), Bühlstraße (2–14) sowie Plochinger Straße (12–29). 
Gartenstraße (Beginn im Bereich Ecke Zehntstraße), Olgastraße (inkl. Querung), Plochinger Straße (bis Kreisverkehr sowie Richtung Marktstraße), Neue Straße 4–14, Im Kelterhof, Altbacher Straße 2 bis Plochinger Straße 27
 
Die Hermannstraße, auf der derzeit die Busumleitung verläuft, sowie die Kreisstraße sind von den verbleibenden Arbeiten nicht betroffen und werden durch die Verlängerung nicht beeinträchtigt. 
 
Die Querungsbereiche im Zuge der K1211 wurden bereits vollständig hergestellt, sodass für das Busunternehmen keine wesentlichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind. Die verbleibenden Arbeiten konzentrieren sich nun hauptsächlich auf die Gartenstraße sowie die Olgastraße bis zum Rathaus.
 
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohnerschaft um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen während der Bauzeit.
 
Ihre 
Gemeindeverwaltung Deizisau

Vollsperrung im Dölkerweg

Der Dölkerweg wird aufgrund von Baumaßnahmen auf Höhe der Hausnummer 23 vom 05.06.2026 bis voraussichtlich 15.10.2026 voll gesperrt.
 

Urlaubszeit steht bevor: Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig beantragen – auch für Kinder!

Mit dem Sommer beginnt die Reisezeit. Wer dann allein oder mit seinen Kindern in den Urlaub fahren möchte, sollte sich schon jetzt um die notwendigen Ausweisdokumente kümmern.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten zulässig sind.

Digitale Lichtbilder werden von registrierten privaten Fotodienstleistern angeboten. Auch Drogeriemärkte bieten diesen Service an. Nach Erstellung Ihrer Bilder erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bei Beantragung Ihrer Ausweisdokumente dem Bürgerbüro vorlegen. Das Bürgerbüro kann anhand dieses QR-Codes die digitalen Lichtbilder abrufen und verarbeiten.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, im Rathaus vor Ort an einem Self-Service-Terminal eigenständig ein digitales Lichtbild zu erstellen. Dies funktioniert allerdings nicht zuverlässig für Babys und Kleinkinder.

Für Reisen innerhalb der EU ist sowohl für Kinder als auch für Erwachsene ein Personalausweis ausreichend. Bei allen Reisen außerhalb der Europäischen Union wird ein elektronischer Reisepass benötigt. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe neu ausgestellt oder verlängert. Das bedeutet, dass auch für Kinder unter 12 Jahren elektronische Reisedokumente beantragt werden müssen. Diese werden nicht mehr vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei ausgestellt, wodurch es zu deutlich längeren Lieferzeiten kommt.

Das Deizisauer Bürgerbüro bittet deswegen alle Bürgerinnen und Bürger, beim Planen und Buchen einer Reise auch an die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zu denken, damit es auf dem Weg in den Urlaub keine bösen Überraschungen gibt. Dabei sollte unbedingt die Lieferzeit der Bundesdruckerei mitbedacht werden, die aktuell zwischen drei und sechs Wochen liegt.

Infos darüber, was zum Beantragen von Reisepässen und Personalausweisen mitgebracht werden muss, finden Sie hier auf der Webseite unter dem Stichwort Reisepass / Personalausweis.

Glasfaserausbau in Deizisau –Verkehrsbeeinträchtigungen ab dem 08.06.2026

Im Zuge des weiteren Glasfaserausbaus in Deizisau beginnen ab Montag, 08. Juni 2026, umfangreiche Tiefbauarbeiten im Bereich des sogenannten NVT-Ausbaus, einschließlich Hausanschlüssen und notwendiger Straßenquerungen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum 10. Juli 2026 andauern.
 
Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise als Wanderbaustelle in offener Bauweise. Dabei werden täglich einzelne Bauabschnitte von ca. 50 bis 100 Metern bearbeitet. Der Start der Maßnahme erfolgt im Bereich Marktstraße / Am Marktplatz.
 
Betroffen sind unter anderem folgende Straßenbereiche:
Schmale Straße, Martinstraße, Marktstraße, Am Marktplatz, Karlstraße, Klingenstraße, Hofstraße
 
Während der Bauzeit kann es zeitweise zu halbseitigen Straßensperrungen, Einschränkungen im Gehwegbereich sowie Behinderungen im ruhenden und fließenden Verkehr kommen. Die Zugänge zu den Grundstücken werden soweit möglich aufrechterhalten.
 
Die ausführenden Firmen sind bemüht, die Einschränkungen für Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer sowie Anlieger um Verständnis für die notwendigen Arbeiten zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Deizisau.

Änderungssatzung über den Weihnachtsmarkt (Weihnachtsmarktsatzung)

TypNameDatumGröße
pdf Änderungssatzung Weihnachtsmarktsatzung Stand19052026.pdf (216,6 KB) 22.05.2026 216,6 KB

Änderungssatzung Weihnachtsmarktgebührensatzung

TypNameDatumGröße
pdf Änderungssatzung Gebührensatzung Weihnachtsmarkt Stand 19052026.pdf (268,8 KB) 22.05.2026 268,8 KB

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

TypNameDatumGröße
pdf Verwaltungsgebührensatzung 2026.pdf.pdf (330,2 KB) 30.06.2026 330,2 KB

Zwischenstand der Instandhaltungsarbeiten des Fernwärmenetzes im Hölderlinweg

Im Zuge der unaufschiebbaren, umfangreichen Instandhaltungsmaßnahmen des Wärmenetzes im Bereich des Hölderlinwegs in Deizisau und die damit einhergehenden Verkehrsbeschränkungen sowie die Sperrung des Parkplatzes im Hölderlinweg werden bis voraussichtlich zum 26.06.2026 anhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Das Finanzamt informiert: künftig Grundsteueränderungsanzeige bei Änderungen am Grundbesitz

Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.
 
1. Sie müssen eine Anzeige abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt:
der bisherige Grundsteuerwert ändert sich
Beispiel: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft;
die Vermögensart ändert sich
Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen;
es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können
Beispiel: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt; 
es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können
Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt;
die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen sind
Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt;
sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann.
Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft.

2. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben:
Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude,
Eigentümerwechsel,
Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse.

Wenn Sie eine in 2025 eingetretene Änderung noch nicht angezeigt haben, holen Sie das umgehend nach. Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal „Mein ELSTER“ machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal „Mein ELSTER“ das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. 
 
Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über „Mein ELSTER“ abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de oder bei Ihrem Finanzamt.

Glasfaserausbau in Deizisau – Verkehrsbeeinträchtigungen ab 04. Mai 2026

In der Gemeinde Deizisau werden im Zeitraum vom 04.05.2026 bis 30.06.2026 Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leitungen durchgeführt.
Die Arbeiten erfolgen als Wanderbaustelle in offener Bauweise und werden abschnittsweise (ca. 50 - 100 m pro Tag) ausgeführt.

Betroffene Bereiche:

  • Gartenstraße (Beginn im Bereich Ecke Zehntstraße)
  • Olgastraße (inkl. Querung)
  • Plochinger Straße (bis zum Kreisverkehr, sowie Richtung Marktstraße)
  • Neue Straße
  • Im Kelterhof
  • Altbacher Straße
  • Plochinger Straße
  • Hermannstraße
  • Zehntstraße
  • Bismarckstraße
  • Bühlstraße

Art der Maßnahme:

  • Herstellung eines Grabens im Gehwegbereich,
  •  abschnittsweiser Baufortschritt,
  • teilweise Verkehrsbeeinträchtigungen.

Verkehrsregelung und Hinweise:
Der Verkehr wird je nach Bauabschnitt eingeschränkt geführtIn einzelnen Bereichen besteht keine Wendemöglichkeit. Zufahrten sind teilweise nur eingeschränkt möglich („Anlieger bis Baustelle frei“). Für Fußgänger wird eine Mindestrestbreite von 1,30 m gewährleistet. Zugänge zu Grundstücken bleiben jederzeit gewährleistet. Alle Maßnahmen werden vor Ort mit den jeweiligen Eigentümern abgestimmt
 
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen während der Bauzeit.

Gemeindeverwaltungsverband Plochingen-Altbach-Deizisau: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027

TypNameDatumGröße
pdf Veroeffentlichung GVV HH-Plan 2026-2027.pdf (263,4 KB) 30.04.2026 263,4 KB

Baumaßnahme in der Sirnauer Straße vom 20.04.2026 bis 21.06.2026

Aufgrund von Arbeiten zur Herstellung von Stromanschlüssen kommt es im Zeitraum vom 20.04.2026 bis 21.06.2026 in der Sirnauer Straße zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt:
 
- Teilweise halbseitige Sperrungen der Fahrbahn mit Verkehrsregelung
- Zeitweise Vollsperrung der Straße 

Auch die Gehwege sind abschnittsweise betroffen.
 
Der Verkehr wird entsprechend ausgeschildert und – im Falle der Vollsperrung – örtlich umgeleitet. Anwohner werden gebeten, die geänderte Verkehrsführung sowie Halteverbote zu beachten.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Jährliche Bekanntmachung der melderechtlichen Widerspruchsrechte zur Datenübermittlung

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnissen in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Abs. 1 BMG in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz
1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
3. Übermittlung von Meldedaten an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften 
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.

Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2BMG das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger
bei der Übermittlung mitgeteilt.

Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium 
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zweck der Veröffentlichung weitergeben.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine solche Veröffentlichung nicht wünschen, werden gebeten, dies bis spätestens drei Monate vor dem Jubiläum der Gemeindeverwaltung Deizisau schriftlich mitzuteilen.

Bebauungsplan „Sirnauer Straße –3. Änderung“

 
 
Gemeinde Deizisau,Landkreis EsslingenBebauungsplan „Sirnauer Straße – 3. Änderung“ In-Kraft-Treten des Bebauungsplans „Sirnauer Straße – 3. Änderunggem. § 10 Abs. 3 BauGBAuf Grund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Deizisau in seiner Sitzung am 14.10.2025 den Bebauungsplan „Sirnauer Straße– 3. Änderung“ als Satzung beschlossen und örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) erlassen. Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gemäß § 13BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:

Bebauungsplanverfahren „Sirnauer Straße –3. Änderung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Sirnauer Straße – 3. Änderung“ treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Gemeinde Deizisau in Kraft. Maßgebend ist der Planzeichnung vom 09.09.2025, der Textteil und die örtlichen Bauvorschriften vom 30.09.2025. Es gilt die Begründung vom 30.09.2025. Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften können während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, Zimmer 2.04 eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. Der vorgenannte Plan mit seiner Begründung wird gemäß §10 a Absatz 2 BauGB auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Deizisau unter https://www.deizisau.de/15290777.html veröffentlicht.  Es wird darauf hingewiesen, dass
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Deizisau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (§ 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung gilt der Bebauungsplan – sofern diese unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund von Ermächtigungen in der GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Deizisau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
  Deizisau, den 29.10.2025
gez. Thomas Matrohs
Bürgermeister                                                                                                          

Dauermeldungen

Müllkalender 2026

Müllkalender 2026

TypNameDatumGröße
pdf Müllkalender.pdf (116,8 KB) 05.12.2025 116,8 KB

Hinweis zur Nutzung der Altglascontainer – Einwurfzeiten beachten!

Hinweis zur Nutzung der Altglascontainer – Einwurfzeiten beachten!

Die Gemeinde weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass bei der Nutzung der öffentlichen Altglascontainer die ausgeschilderten Einwurfzeiten unbedingt einzuhalten sind. Diese dienen dem Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

Einwurfzeiten der Altglascontainer:
Montag bis Samstag: 08:00 – 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: kein Einwurf erlaubt!

Zudem appellieren wir an alle Nutzerinnen und Nutzer, den Bereich rund um die Container scherbenfrei und sauber zu halten. Zerschlagenes Glas stellt nicht nur eine Gefährdung für spielende Kinder und Hunde dar, sondern auch ein Risiko für alle Passanten und Radfahrer.

Bitte stellen Sie keine Glasbehälter neben den Containern ab und entfernen Sie gegebenenfalls entstandene Scherben unverzüglich.

Verstöße gegen die Einwurfzeiten sowie die unsachgemäße Entsorgung von Altglas stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können auch von der Bevölkerung beim Ordnungsamt Dei-
zisau, Tel.: 07153/7013-20, gemeldet werden.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Pflege eines sicheren und sauberen Ortsbildes.

Ihre Gemeindeverwaltung

Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 01. Juni 2016

Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 01. Juni 2016

TypNameDatumGröße
pdf pdf0938338944299-AS Satzungsaenderung Obdachose.pdf (38,9 KB) 14.11.2025 38,9 KB

Änderung des Landesgaststättengesetzes

Änderung des Landesgaststättengesetzes

Zum 01. Januar 2026 änderte sich in Baden-Württemberg das Gaststättenrecht. Im Wesentlichen gibt es folgende Neuerungen:

  • Keine Unterscheidung, ob Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht:
    Künftig gilt als Gaststätte jeder Betrieb, der gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, welcher entweder der Allgemeinheit oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Da jetzt keine Differenzierung mehr stattfindet, ob Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht, fallen künftig auch Betriebe wie bspw. Bäckereien oder Metzgereien unter das Gaststättenrecht, sofern sie Sitz- oder Verzehrmöglichkeiten vor Ort anbieten.
  • Anzeigeverfahren ersetzt Erlaubnisverfahren:
    Das bisherige Erlaubnisverfahren wird durch ein reines Anzeigeverfahren ersetzt. Anstelle einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist künftig lediglich eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO erforderlich. Der Betrieb einer Gaststätte muss spätestens sechs Wochen vor Beginn beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden. Zusätzlich ist eine Teilnahmebescheinigung über die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.

    Die Gewerbeanzeige wird neben den in § 14 Abs. 8 GewO genannten Stellen auch an weitere zuständige Behörden weitergeleitet, darunter an die Gaststättenbehörde (für die Gemeinde Deizisau ist das Landratsamt Esslingen die zuständige Behörde), die untere Baurechtsbehörde, den Polizeivollzugsdienst sowie die für eine mögliche Gewerbeuntersagung zuständige Behörde. Diese prüfen jeweils eigenständig, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
  • Neues Verfahren für vorübergehende Gaststättenbetriebe:
    Auch für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass – bislang im Bezug auf den Ausschank alkoholischer Getränke als „gaststättenrechtliche Gestattung“ bekannt – entfällt das Erlaubnisverfahren. Stattdessen ist der Gemeinde gegenüber, der Betrieb künftig mindestens zwei Wochen vor Beginn in Textform anzuzeigen. Anzugeben sind Name und ladungsfähige Anschrift der verantwortlichen Person sowie Ort und Zeit des besonderen Anlasses.

    Diese Anzeige wird von der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Deizisau an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst, die örtlich betroffene Gemeinde sowie das zuständige Finanzamt weitergeleitet.

Gerne steht Ihnen die Ortspolizeibehörde für Ihre weiteren Fragen unter der Tel.: 07153/701320 zur Verfügung.

Notfalltreffpunkt

Notfalltreffpunkt im Rathaus Deizisau

Ob der Krieg in der Ukraine, ein Cyberangriff oder ein Hitzesommer mit extremen Niedrigwasser - im Falle einer möglichen Krisensituation muss die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sichergestellt sein.Dafür halten die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg, etwa im Falle eines großflächigen, länger andauernden Stromausfalls, Informationen, Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine gewisse Notversorgung an einem zentralen Notfalltreffpunkt bereit.Auch in Deizisau hat die Gemeinde einen solchen Notfalltreffpunkt eingerichtet. Der Eingangsbereich des Deizisauer Rathauses dient in einer Notsituation der Bevölkerung als erste Anlaufstelle.
Hier stellt die Gemeinde sicher, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger Informationen zur aktuellen Lage erhalten. Außerdem kann von dort aus Erste Hilfe oder die Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln geleistet werden. Gleichzeitig dient der Notfalltreffpunkt auch dazu, freiwillige Helfer zu sammeln und zu koordinieren.
Die Notfalltreffpunkte hier in Deizisau, aber auch in anderen Städten und Gemeinden in ganz Baden-Württemberg, sind alle einheitlich gekennzeichnet und werden im Krisenfall aktiviert.
Die Gemeindeverwaltung  bittet die Bevölkerung hiervon Kenntnis zu nehmen.

Hundehaltung - Entfernung der Hinterlassenschaft

Entfernung der Hinterlassenschaft ist Pflicht der Hundehalter!

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

damit unsere Wege, Grünanlagen, Spielplätze sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen auch für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sauber und angenehm bleiben, möchten wir auch Sie herzlich um Ihre Mithilfe bitten.

In letzter Zeit mussten wir leider vermehrt feststellen, dass Hundekot an öffentlichen Stellen wie Gehwegen, Grünflächen, Spielplätzen oder sogar auf Feldern und Baustellen zurückgelassen
wird. Das ist nicht nur unschön, sondern kann auch gesundheitliche Risiken bergen – insbesondere für Kinder, die dort spielen. Besonders kritisch ist es, wenn Hundekot auf Obst- oder Gemüseanbauflächen liegen bleibt und so möglicherweise in die Nahrungskette gelangt.

Ihr Hund muss natürlich „dürfen“ – aber bitte mit Rücksicht
Damit das in sauberer und rücksichtsvoller Weise geschieht, haben wir im gesamten Gemeindegebiet Hundetoiletten aufgestellt. Diese werden regelmäßig vom Bauhof mit Hundekotbeuteln
bestückt und die Behälter geleert. Tüten können auch im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Sollten Sie einmal feststellen, dass Tüten fehlen oder ein Standort verschmutzt ist, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis – telefonisch unter 07153/7013-0 oder per E-Mail an post@deizisau.de.

Hundekot entsorgen – eine Selbstverständlichkeit und eine Pflicht
Die allermeisten Hundehalterinnen und Hundehalter zeigen bereits großes Verantwortungsbewusstsein und nutzen die Hundetoiletten zuverlässig – vielen Dank dafür! 
Wir weisen jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Entfernen des Hundekots überall verpflichtend ist. Die Verunreinigung öffentlicher Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sollten Verstöße beobachtet werden, können diese dem Ordnungsamt der Gemeinde unter Tel.: 07153/7013-20 gemeldet werden.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – für ein sauberes und rücksichtsvolles Miteinander in unserer Gemeinde!

Ihre Gemeindeverwaltung

Taubenfütterung

Tauben füttern verboten

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Tauben auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht gefüttert werden dürfen (§ 9 Absatz 2 der Polizeiverordnung der Gemeinde Deizisau).

Warum?

  • Falsche Nahrung führt zu kranken Tieren:
    Brot, Reis oder Ähnliches sind keine artgerechte Nahrung. Sie enthalten kaum Nährstoffe für die Tiere, machen diese krank und führen zu Verdauungsproblemen, verformten Schnäbeln und sogar zum Hungertod - trotz vollem Magen.
  • Unkontrollierte Vermehrung:
    Wo viel Futter ist, gibt es viele Tauben. Das führt zu überfüllten Populationen mit mehr Stress, mehr Krankheiten und schlechteren Lebensbedingungen für die Tiere.
  • Verschmutzung:
    Oft hinterlassen Taubenschwärme konzentriert auf engem Raum große Mengen an Kot, wenn sie gezielt gefüttert werden.
  • Verelendung statt Hilfe:
    Große Taubenansammlungen erzeugen bei einzelnen Tieren Stress und einen erhöhten Befall von Krankheiten wie Salmonellen oder Parasiten. Diese Tiere werden schwach, krank und sterben oft einen qualvollen Tod.
  • Abhängigkeit:
    Wer Tauben füttert, fördert nicht ihre Gesundheit, sondern macht sie abhängig. Die Tiere verlernen, selbst nach Nahrung zu suchen, was sie in Zeiten ohne Fütterung hungern lässt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Gemeindeverwaltung um Beachtung des Fütterungsverbots.

Damit sich die Tauben in den Randgebieten nicht weiter ausbreiten, appellieren wir an alle Hauseigentümer/-besitzer, offene Lagerung von Unrat und sonstigen Abfällen zu vermeiden, um keine weiteren Tiere anzulocken. Unter anderem bieten Photovoltaikanlagen auf den Dächern eine Nistmöglichkeit für Tauben. Zur Verhinderung einer Einnistung von Tauben und anderen Wildvögeln gibt es verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise die Anbringung von Netzen, sodass ein Nisten unter den Anlagen nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie hierbei keine gefährlichen Gegenstände zu verwenden, um die Tiere nicht zu verletzen.

Grundsätzlich gilt: Die Vögel dürfen nicht einfach entfernt oder gestört werden. Wenn Sie ein Taubennest auf Ihrem Grundstück haben, wenden Sie sich für die Entfernung an eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Ein achtsamer Umgang des Einzelnen hilft, die Situation zu verbessern und eine weitere Ausbreitung der Tauben zu verhindern.

Die Gemeindeverwaltung dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Digitale Angebote

Kennen Sie schon unsere digitalen Services?

Sie sind gerade nach Deizisau gezogen? Herzlichen Glückwunsch – eine gute Wahl!

Wer umzieht muss sich innerhalb von 14 Tagen ummelden.
Das geht nun ganz einfach und ohne Termin, bequem von zuhause oder unterwegs mit dem Onlinedienst:
www.wohnsitzanmeldung.de

Was benötigen Sie dafür?
• einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und Pin
• ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
• die (kostenlose) Ausweis-App
• ein Bund-ID-Konto
• eine Wohnungsgeberbestätigung

Viele weitere digitale Services, Online-Anträge und Forsmulare der Gemeinde Deizisau finden Sie auch auf unserer Website unter: www.deizisau.de/digitales+rathaus

Baumschnitt an öffentlichen Flächen

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Straßen- und Verkehrsflächen

Äste und Sträucher, die aus dem Garten in Straßen und Gehwege hineinragen, können ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Oft sind Gehwege durch wuchernde Hecken und Sträucher so weit eingeengt, dass bereits für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist. Vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen, Rollator oder Kinder auf dem Fahrrad ist das Ausweichen auf die Straße gefährlich.

Behinderung des Gehweges durch wuchernde Hecken

Zudem wird nicht nur die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen eingeschränkt, oft werden auch Verkehrszeichen, Beleuchtungen oder Hausnummern verdeckt. Neben der durch Hecken eingeschränkten Breite ist manchmal auch die Höhe der Bepflanzung ein Problem.
Zum Teil ragen Äste so niedrig in den Gehweg hinein, dass ein Durchkommen ebenfalls stark erschwert wird.

Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten. Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn muss mindestens 4,50 m, bei Rad- und Gehwegen 2,50 m betragen. Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 m.

Zur Beseitigung über das zulässige Maß hinausreichender Äste, Zweige oder Sträucher sind die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg- und Straßenbereich gemäß den Vorschriften freigehalten wird und die überhängenden Äste, Sträucher und Hecken zurückgeschnitten werden.

Melderechtliches Widerspruchsrecht

Jährliche Bekanntmachung der melderechtlichen Widerspruchsrechte zur Datenübermittlung

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnissen in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 BMG in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.

Die Auswahl umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

3. Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.

Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zweck der Veröffentlichung weitergeben.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine solche Veröffentlichung nicht wünschen, werden gebeten, dies bis spätestens drei Monate vor dem Jubiläum der Gemeindeverwaltung Deizisau schriftlich mitzuteilen

5. Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 4 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für die Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen hat.

Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Raum 0.27 eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf

Garagennutzung

Zweckentfremdung von privaten Garagen

Häufig werden private Garagen nicht dafür verwendet, das eigene Auto darin abzustellen, sondern als Lagerraum für andere Dinge wie Werkzeug, Gartenutensilien und Hausrat.

Gemäß Landesbauordnung für Baden-Württemberg dürfen Garagen nicht als Werk- und Lagerräume verwendet werden. Die zweckentfremdete Nutzung der Garagen führt zudem zu einem erhöhten Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum. Um diesen zu entlasten, bittet die Gemeinde Deizisau deshalb alle Garagenbesitzer darum, die Garagen für ihren eigentlichen Gebrauch, nämlich als Abstellfläche für Autos, zu nutzen.

ältere Meldungen

Gemeindeentwicklungskonzept 2035

Gemeindeentwicklungskonzept 2035

Wie im letzten Amtsblatt angekündigt, werden wir in den kommenden Ausgaben des Amtsblattes das am Neujahrsempfang von Bürgermeister Thomas Matrohs vorgestellte Gemeindeentwicklungskonzept 2035 vorstellen.

Aus der Neujahrsansprache:
„Wenn wir heute über die Zukunft unserer Gemeinde sprechen, dann sprechen wir nicht nur über einzelne Projekte oder kurzfristige Erfolge.

Das Gemeindeentwicklungskonzept unserer Gemeinde ist ein langfristiger Fahrplan, der uns zeigt, wie wir unsere Gemeinde bis ins Jahr 2035 entwickeln und erreichen wollen. Dabei stehen zentrale Leitgedanken im Mittelpunkt, die
wie ein Kompass funktionieren.

Da ist zunächst die Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe.
Es geht darum, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen – denn nur so können wir ein lebenswertes Deizisau für kommende Generationen schaffen.

Ein weiterer Leitgedanke ist die Partizipation und Gemeinschaft.
Wir wollen, dass alle Generationen aktiv teilhaben können an den ganz unterschiedlichen Angeboten einer Gemeinde.
Und dass sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fähigkeiten einbringen und Verantwortung übernehmen können. Denn eine Gemeinde lebt von den Menschen, die sich engagieren und mitgestalten.

Ein dritter zentraler Punkt ist die Innovation und Digitalisierung.
Wir wollen moderne Technologien nutzen, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, unsere Infrastrukturen zu verbessern und den Alltag für alle Menschen in unserer Gemeinde zu erleichtern.

Nicht zuletzt denken wir auch an die Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze.
Eine starke Wirtschaft sorgt nicht nur für Arbeitsplätze, sondern auch für finanzielle Stabilität und Gestaltungsspielraum in unserem Haushalt.

Diese dargestellten Leitgedanken spiegeln sich in unseren neun Leitlinien wider, die konkret benennen, wie wir diese Ziele erreichen wollen:

1. Wir wollen ein „Gemeinsam in Deizisau“, in dem Austausch, Teilhabe und Zusammenarbeit nicht nur leere Worte sind, sondern aktiv gelebt werden.
2. Ein „Deizisau – aufgeschlossen und hilfsbereit“, in dem Integration und Zusammenhalt selbstverständlich sind.
3. Wir setzen auf ein „Klimabewusstes Deizisau“, das aktiv CO₂-Neutralität anstrebt und seine Ressourcen klug einsetzt.
4. Darüber hinaus soll Deizisau ein Ort sein, der „Wohnen und Arbeiten“ in einem sinnvollen und lebenswerten Miteinander verbindet.
5. Wir wollen in „Bildung, Betreuung und kommunale Kultur- und Sportinfrastruktur“ investieren, um Chancen und Lebensqualität für alle Altersgruppen zu sichern.
6. Auch die „Medizinische Versorgung und Gesundheitsförderung“ ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Zukunftsplanung, damit jeder Zugang zu guter medizinischer Betreuung hat.
7. Die „Vereinsentwicklung, bürgerschaftliches Engagement und aktive Beteiligung“ soll aktiv gefördert werden, da das Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement das Herzstück unserer Gemeinschaft sind.
8. Im Bereich „Nachhaltige Mobilität“ setzen wir auf intelligente Lösungen, die den Verkehr entlasten, umweltfreundlich sind und eine optimale Anbindung gewährleisten.
9. Und schließlich steht auch die „Bauliche Entwicklung mit strategischer Planung“ im Fokus, um Flächen effizient zu nutzen und nachhaltige Siedlungsstrukturen zu schaffen.

Diese Leitlinien sind nicht isoliert voneinander zu betrachten, sondern sie greifen ineinander. Sie sind wie Puzzlestücke, die gemeinsam das große Bild einer zukunftsfähigen Gemeinde ergeben“.

"Schlüsselprojekt „Mobilitätswende gestalten“

Mobilität bedeutet nicht nur, von A nach B zu gelangen – sie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Lebensqualität und spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz sowie bei der Entwicklung unserer Gemeinde.

Der Erfolg der Mobilitätswende hängt davon ab, wie gut wir es schaffen, einen ausgewogenen Mix aus verschiedenen Mobilitätsangeboten zu schaffen, der den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Ziele hier sind:

1. Fahrradinfrastruktur stärken
Die Gemeinde arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der innerörtlichen und überörtlichen Radwege. Der geplante Schnellradweg ist ein zentrales Projekt, das wir auf Landesebene mit Nachdruck einfordern, denn er wird Deizisau optimal mit der Region verbinden.

2. Car-Sharing-Angebote etablieren
Seit letztem Sommer haben wir ein Car-Sharing-Angebot in Deizisau, das von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird. Es ist eine weitere Möglichkeit, individuelle Mobilität flexibel und ressourcenschonend zu gestalten.

3. ÖPNV ausbauen
Die Linie 143 wurde in den Hauptverkehrszeiten auf einen 15-Minuten-Takt verstärkt – ein attraktives Angebot für Schülerinnen, Schüler und Berufstätige, die den S-Bahn-Anschluss in Plochingen nutzen. Die Erweiterung der neuen Linie 121 als Tangentialverbindung wäre ein wünschenswerter Schritt, der jedoch das Engagement aller Kommunen entlang der Strecke erfordert.

4. Lade-Infrastruktur für E-Fahrzeuge ausbauen
Mit 11 öffentlichen Ladepunkten hat die Gemeinde bereits große Fortschritte gemacht. Zwei weitere Ladepunkte werden in Kürze in der Rathaus-Tiefgarage hinzukommen.

5. Individualverkehr berücksichtigen
Auch wenn alternative Mobilitätsformen gestärkt werden, bleibt der Individualverkehr, insbesondere mit Verbrennungsmotoren, für viele Menschen vorerst eine Notwendigkeit.

Schlüsselprojekt „Sanierung Ortsmitte III“
Mit dem Schlüsselprojekt „Sanierung Ortsmitte III“, verfolgen wir nicht nur gestalterische Ziele, sondern setzen klare Schwerpunkte auf Klimaschutz, die Schaffung von Freiräumen und die Stärkung unserer kommunalen Identität, insbesondere im
historischen Ortskern. Die Gemeinde übernimmt hierbei eine planerische Vorbildrolle und trägt die Verantwortung für die Umsetzung wichtiger Maßnahmen. Unterstützung erhalten wir durch Fördermittel aus der Städtebauförderung, die nicht nur das Projekt ermöglichen, sondern auch Anreize für private Investitionen schaffen.

Die Sanierung der Ortsmitte ist ein Projekt, das alle Deizisauerinnen und Deizisauer einlädt, Teil dieser Entwicklung zu sein:

• Impulse für Privateigentümer: Wir möchten Sanierungsimpulse setzen, damit auch private Gebäude modernisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden.

• Bewusste Mitgestaltung: Jeder Einzelne kann durch eine bewusste Nutzung und Mitgestaltung des Ortskerns dazu beitragen, diesen zu einem lebendigen und attraktiven Zentrum zu machen. 

Dieses Projekt ist mehr als nur eine städtebauliche Maßnahme – es ist eine Antwort auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, Verkehrsbelastungen und den sozialen Wandel. Unser Fokus liegt auf:

• Weniger Versiegelung und mehr Grünflächen, um das Mikroklima zu verbessern.
• Mehr Aufenthaltsqualität durch attraktive Freiräume und eine gute Gestaltung.
• Nachhaltige Lebensräume für uns und künftige Generationen

Der Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2025 wurde gestellt. Damit gehen wir den nächsten Schritt, um dieses wichtige Projekt zu realisieren. Die Sanierung Ortsmitte III ist nicht nur ein Bauprojekt – sie ist ein Gemeinschaftsprojekt. Mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, dem Einsatz von Fördermitteln und der kommunalen Verantwortung, die wir übernehmen, gestalten wir die Zukunft Deizisaus aktiv und nachhaltig. Dieser Ortskern soll nicht nur ein Ort sein, sondern ein Lebensraum für Begegnungen, Vielfalt und Gemeinschaft.


Das Schlüsselprojekt: „Sanierung kommunaler Gebäude und Infrastruktur“
Mit unserem Schlüsselprojekt „Sanierung kommunaler Gebäude und Infrastruktur“ widmen wir uns einer der zentralen Aufgaben
unserer Gemeinde: dem Erhalt und der Modernisierung unserer öffentlichen Einrichtungen und der kommunalen Infrastruktur.
Warum ist dieses Projekt so wichtig?

In den vergangenen Jahren haben wir bereits viel erreicht: Wir haben in den Neubau und die Sanierung wichtiger öffentlicher
Einrichtungen investiert – seien es die Mensa, der Kindergarten Himmelblau, unsere Sporthallen, das Freibad oder die Kläranlage. Doch es gibt weiterhin großen Handlungsbedarf:
• Sanierung von Bestandsgebäuden: Insbesondere unsere Gemeindehalle und einige kommunale Wohnhäuser benötigen dringend eine Sanierung, um ihre Substanz zu erhalten und sie energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.
• Energieeffizienz und Klimaschutz: Durch diese Maßnahmen tragen wir nicht nur zur Kostenersparnis bei Energie und Unterhaltung bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der globalen Klimaziele. Jede Sanierung ist auch ein Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Signalwirkung: Kommunale Sanierungen können und sollen Vorbildcharakter für Privateigentümer haben. Wir möchten zeigen, dass sich Investitionen in die Zukunft lohnen – ökologisch und ökonomisch.

„Sanierung kommunaler Infrastruktur“ – eine zentrale Verantwortung
Neben unseren Gebäuden haben wir auch eine Verantwortung für Straßen, Wege, Plätze und Versorgungsleitungen. Diese stellen das Rückgrat unserer Gemeinde dar und müssen ebenfalls regelmäßig überprüft, modernisiert und instand gehalten werden.

• Straßen und Kanäle: In den letzten 10 Jahren haben wir jährlich 250.000 Euro in unser Kanalnetz investiert. Ab 2025 starten wir mit einem „Masterplan Straßensanierung“, für den wir jährlich eine halbe Million Euro bereitstellen werden.

• Leitungsinfrastruktur: Hier sind wir häufig auf die Zusammenarbeit mit anderen Leitungsträgern angewiesen, wie z. B. bei Glasfaser, Fernwärme oder Strom. Ein aktueller Sachstand hierzu wird in der kommenden Sitzung des Gemeinderats besprochen.
Die Investitionen in unsere Gebäude und Infrastruktur sind mehr als nur Pflichterfüllung – sie sind eine Investition in die Zukunft unserer Gemeinde.

Dabei sind folgende Aspekte zentral:
• Finanzieller Mittelbedarf: Wir rechnen mit einem hohen Investitionsbedarf, der jedoch notwendig und sinnvoll ist.
• Vernetzung mit Dritten: Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, wie Leitungsträgern oder Förderprogrammen, ist entscheidend.
• Langfristiges Ziel: Wir möchten eine attraktive, funktionale und moderne Infrastruktur für Deizisau erhalten, die nicht nur den heutigen, sondern auch den zukünftigen Anforderungen gerecht wird.

Mit diesem Schlüsselprojekt stellen wir sicher, dass Deizisau eine Gemeinde bleibt, die gut aufgestellt ist – für uns und für die kommenden Generationen. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt, das Weitsicht, Mut und die Bereitschaft erfordert, heute in die Zukunft zu investieren. Und wir sind bereit, diesen Weg konsequent zu gehen.

Das Schlüsselprojekt „Klimaschutzkonzept und Klimaanpassungsstrategie“
Mit unserem Schlüsselprojekt „Klimaschutzkonzept und Klimaanpassungsstrategie“ stellen wir uns einer der größten Herausforderungen unserer Zeit: dem Klimawandel. Dieser betrifft nicht nur globale Zusammenhänge, sondern auch jede Kommune, jede Gemeinschaft und jede Einzelperson.

Klimaschutz ist daher keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“.

Als Gemeinde übernehmen wir kommunale Verantwortung, um die Zukunft unseres Lebensraums und unseres Planeten aktiv mitzugestalten.

Was tun wir konkret?
Unser Ziel ist klar: CO₂-Neutralität bis 2040. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf konkrete Maßnahmen, die uns Schritt
für Schritt näherbringen:
• Photovoltaik-Masterplan: Wir investieren jedes Jahr einen hohen sechsstelligen Betrag, um unsere Gemeinde mit erneuerbarer Energie zu versorgen – so z. B. durch große PV-Anlagen auf der Kläranlage.
• Kommunale Wärmeplanung: Wir entwickeln eine umfassende Planung, um die Wärmeversorgung der Zukunft klimafreundlich und nachhaltig zu gestalten.
• Förderung der Fernwärme: Wir möchten den Ausbau der Fernwärme weiter forcieren und dabei auch private Haushalte einbinden.
• Fuel-Switch-Projekt der EnBW: Wir begleiten die Umstellung auf klimafreundlichere Energieträger aktiv, sodass auch Deizisau von den positiven Effekten profitiert.

Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Gemeinde, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Deshalb
setzen wir darauf, Bewusstsein zu schaffen und alle Bürgerinnen und Bürger einzubinden:
• Informationsveranstaltungen: Wir informieren über Möglichkeiten der energetischen Sanierung von Privathäusern und die Nutzung von Förderprogrammen.
• Beratungsangebote: Mit Unterstützung der Klimaschutzagentur bieten wir konkrete Hilfestellungen für private Haushalte an, um Energie und Ressourcen im Alltag bewusster zu nutzen.
• Gemeinschaft stärken: Klimaschutz lebt vom Mitmachen – jeder Beitrag zählt, sei er noch so klein.

Unsere Klimaschutzüberlegungen sind langfristige Verpflichtungen, die wir fest in unser kommunalpolitisches Handeln verankern. Dabei sehen wir Klimaschutz als moralische und ökonomische Verantwortung – für uns, unsere Kinder und Enkelkinder. Ja, Klimaschutz ist kostenintensiv und nicht jeder kann sich jede Maßnahme sofort leisten. Aber genau deshalb ist es umso wichtiger, dass wir als Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen, Fördermöglichkeiten aufzeigen und Lösungen für alle zugänglich machen.

Deizisau versteht Klimaschutz als Teil eines globalen Ganzen, das lokal beginnt. Unsere Maßnahmen sind Beiträge, die – wenn sie in vielen Gemeinden umgesetzt werden – einen entscheidenden Unterschied machen können.

Unser Ziel ist klar: Deizisau soll bis 2040 CO2-neutral werden.
Es ist eine große Aufgabe, aber mit Entschlossenheit, Zusammenarbeit und dem richtigen Bewusstsein ist sie machbar.“

Bauplätze "Untere Halden"

Bauplätze im Baugebiet „Untere Halden“

In der Gemeinde Deizisau ist in den letzten Jahren das Neubaugebiet „Untere Halden“ entstanden. In diesem Baugebiet werden noch zwei Bauplätze der Gemeinde veräußert. Die Bauplätze werden nach dem Reservierungsverfahren/Windhundprinzip vergeben. Das Verfahren wird ab dem 07.07.25 gestartet.

Eine Teilnahme am Vergabeverfahren ist über die digitale Plattform „Baupilot“ möglich.
Den direkten Link finden sie hier: www.baupilot.com/deizisau

Über diesen Link können Sie die Richtlinie zur Vergabe, den Bebauungsplan und weitere Dokumente, die das Baugebiet betreffen, einsehen. Des Weiteren sind die beiden Bauplätze der Gemeinde mit Preis, Größe und weiteren Informationen eingestellt.

In begründeten Ausnahmefällen können Sie Ihre Bewerbung auch in Papierform abgeben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall und bei Rückfragen an Herrn Arnold, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, Zimmer 2.04, Tel. 07153/7013-36 oder per E-Mail an arnold@deizisau.de

Direkter Kontakt

Frau Mack

Abteilungsleitung

Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 701319
Fax 07153 701340
Raum 1.04