Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag
- mündlich in der Behörde stellen,
- mit der Post oder durch E-Mail übermitteln oder
- je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.
Achtung: Bei manchen Meldebehörden wird Ihr Antrag erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden.