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Aktuelles aus der Gemeinde

Schornsteinreinigung und Immissionsschutzmessung Meldung vom 15. März 2024

In der Gemeinde Deizisau wird ab Montag, den 18. März 2024 die Schornsteinreinigung durchgeführt.
Ab Dienstag, den 2. April 2024 wird mit den Immissionsschutzmessungen begonnen.

Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Axel Gaiser
Tel.: 07024 / 54827

Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart – Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart vom Juni 2014 auf Grundlage der Lärmkartierung 2022 – Entwurf des Überprüfungsdokument Meldung vom 06. Februar 2024

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz.   Das Regierungspräsidium Stuttgart überprüft den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Der Entwurf des Überprüfungsdokuments enthält eine Bestandsaufnahme sowie eine Maßnahmendarstellung.   Die detaillierten Ausführungen können dem Entwurf entnommen werden. Dieser kann im Zeitraum vom 12.02.2024 bis einschließlich 12.03.2024 auf der Homepage bei den nachfolgend aufgeführten Kommunen eingesehen werden.   Gemeinde Altbach: www.altbach.de Gemeinde Deizisau: www.deizisau.de Gemeinde Denkendorf: www.denkendorf.de Stadt Esslingen a. N.: www.esslingen.de Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de Stadt Leinfelden-Echterdingen: www.leinfelden-echterdingen.de Gemeinde Neuhausen auf den Fildern: www.neuhausen-fildern.de Stadt Ostfildern: www.ostfildern.de Gemeinde Schönaich: www.schoenaich.de Gemeinde Steinenbronn: www.steinenbronn.de Landeshauptstadt Stuttgart: www.stuttgart.de Landratsamt Böblingen: www.lrabb.de Landratsamt Esslingen: www.landkreis-esslingen.de   Ebenfalls ist der Entwurf beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Referat 54.1 (Einlass über die Pforte am Haupteingang, Gebäudeteil A)   ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem kann der Plan auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart - Regierungspräsidium Stuttgart (baden-wuerttemberg.de) abgerufen werden.   Bis einschließlich 26.03.2024 kann zu dem Entwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, schriftlich oder elektronisch ( abteilung5@rps.bwl.de ) Stellung genommen werden.     Stuttgart, 06.02.2024 Regierungspräsidium Stuttgart
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Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340