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Aktuelles aus der Gemeinde

Bild des dargestellten Lichtraumprofils der Straßen und Gehwege

GRÜN- UND HECKENSCHNITT Meldung vom 20. Februar 2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wer mit Kinderwagen unterwegs oder auf einen Rollator angewiesen ist, kennt das Ärgernis, welches zugewucherte Geh-und Radwege bereiten können nur zu gut.
Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten.

Der Luftraum muss
über Fahrbahnen   mind. 4,50 Meter
über Geh- und Radwegen mind. 2,50 Meter
von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. 
Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 Meter.

Der sogenannte Form- oder Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei welchem lediglich herauswachsende Äste korrigiert werden, ist ganzjährig erlaubt. 
Ein richtiger Rückschnitt von Hecken und Sträuchern hingegen ist gesetzlich aus Gründen des Artenschutzes ab Anfang Oktober eines jeden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres zugelassen. 
Bei Gefahr im Verzug, sprich bei Gefährdung der Verkehrs­sicherheit, ist die Entfernung von Gehölzen in jedem Fall ganzjährig durchzuführen.

Der Gemeindevollzugsdienst prüft regelmäßig, ob die Geh- und Radwege gut passierbar sind und verhängt ggf. eine Geldbuße.

 Bild eines Teiches mit niedrigem Wasserstand und einer Gießkanne

Landkreis Esslingen untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen Meldung vom 30. Juni 2026

Wegen des sehr niederschlagsarmen und trockenen Frühjahrs ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen seit Samstag, 27. Juni 2026 eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird. Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) auf der Startseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September dieses Jahres beschränkt.
 
Insbesondere die Gewässerökologie - also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen- leidet unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden, mit einer Pumpe ebenso wie das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen - dem sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: in den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.
 
Weitere Information 
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Telefon 0711 3902-42081, E-Mail: Wasserwirtschaft@LRA-ES.de sowie www.hvz.baden-wuerttemberg.de, https://niz.baden-wuerttemberg.de

Kleinspielfeld mit Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der FunBox am Kleinspielfeld Meldung vom 22. Mai 2026

Die FunBox am Kleinspielfeld bei der Gemeinschaftsschule ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:
 
 
An Schultagen
Mo. - Fr.: 17:00 bis 20:00 Uhr
 
In den Schulferien 
Mo. - Fr.: 08:00 bis 20:00 Uhr
 
 
Die Gemeinde hat für das Spielfeld ein Ampelsystem erstellt, das die Nutzung klar regelt:
 
 
Grün = Keine Probleme -  Spiel-Ball
Gelb = Achtung! Es gab ein Problem, wenn 5 Tage kein weiteres Problem hinzukommt, geht die Ampel wieder auf „grün“. Sollten in den 5 Tagen doch die Hinweise missachtet werden, geht die Ampel auf „rot“
Rot = Stopp - Das Spielfeld bleibt für 5 Tage geschlossen.
 
Die Gemeinde möchte an dieser Stelle die Spielenden zum Fair-Play aufrufen - das bedeutet nicht nur während des Spiels fair zu bleiben, sondern dabei auch auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Denn die FunBox sollte vor allem eines sein: ein Sportspielfeld für alle und somit eine tolle Ergänzung zu unserem Freizeitangebot.

Stadtjäger verpflichtet Meldung vom 15. Mai 2026

Die Gemeinde Deizisau hat am Freitag, 01.05.2026, Herrn Markus Gaudlitz als offiziellen Stadtjäger eingesetzt, um künftig schneller und gezielter auf Wildtierprobleme im Ortsgebiet reagieren zu können.

Gerade in Siedlungsbereichen nimmt die Zahl von Wildtieren wie Waschbären, Füchse oder Marder seit Jahren zu. Besonders der Waschbär breitet sich stark aus und kann erhebliche Schäden anrichten – etwa auf Dachböden, in Gärten oder an Müllanlagen. Zudem gefährdet er heimische Tierarten, da er Nester plündert und sich aufgrund fehlender natürlicher Feinde rasch vermehrt.

Zu den Aufgaben des Stadtjägers gehören unter anderem die Beobachtung und Kontrolle von Wildtierbeständen, die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei Problemen mit Wildtieren sowie das tierschutzgerechte Einfangen oder Vergrämen von Tieren. Auch die Prävention spielt eine wichtige Rolle: Durch Aufklärung und geeignete Maßnahmen soll verhindert werden, dass Wildtiere sich dauerhaft in Wohngebieten ansiedeln. Die Gemeinde weist darauf hin, dass betroffene Personen den Stadtjäger im Bedarfsfall selbst beauftragen müssen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Auftraggebern selbst zu tragen.

Mit der Einsetzung eines Stadtjägers leistet die Gemeinde einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts im Ortsgebiet.
 
Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen rund um Wildtiere im Gemeindegebiet Deizisau:
Markus Gaudlitz
Telefon: 07153 - 9279195
Mobil: 0176 - 31336130
E-Mail: m.gaudlitz@t-online.de
Internet www.familie-gaudlitz.de

Kelter Deizisau

Einführung der Online-Buchung für die Kelter Deizisau Meldung vom 15. Mai 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde Deizisau modernisiert den Buchungsprozess für die Kelter und stellt diesen ab sofort vollständig auf ein digitales Verfahren um. Künftig können Buchungsanfragen ausschließlich über die Online-Plattform Locaboo gestellt werden.
 
Die Buchungsplattform erreichen Sie bequem über die Homepage der Gemeinde Deizisau unter dem Menüpunkt „Aktive Freizeit“.
 
So funktioniert die Buchung:
Um eine Anfrage stellen zu können, ist zunächst eine einmalige Registrierung als Nutzer erforderlich. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihren gewünschten Veranstaltungstermin direkt im System auszuwählen.
 
Im Rahmen der Anfrage werden Sie Schritt für Schritt durch den Buchungsprozess geführt. Dabei können Sie alle erforderlichen Angaben gemäß der aktuell gültigen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kelter hinterlegen. Hierzu zählen insbesondere:
Art und Bezeichnung der Veranstaltunggewünschter NutzungszeitraumAuswahl zusätzlicher Leistungen und Ausstattungweitere veranstaltungsrelevante Angaben
Die anfallenden Entgelte werden transparent und nachvollziehbar bereits während der Anfrage angezeigt, sodass Sie jederzeit einen Überblick über die zu erwartenden Kosten haben.
 
Prüfung und Bestätigung
Nach dem Absenden Ihrer Anfrage wird diese von der Gemeindeverwaltung entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung sorgfältig geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihre Anfrage bestätigt werden kann oder ob gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
 
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Buchungsanfragen ab sofort ausschließlich über die Online-Plattform gestellt werden können. Eine Anfrage auf anderem Wege (z.B. per E-Mail oder telefonisch) ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
 
Mit der Einführung der digitalen Buchung möchte die Gemeinde Deizisau den Service für alle Nutzerinnen und Nutzer verbessern, den Ablauf vereinfachen und für mehr Transparenz sorgen.
 
Für Fragen oder Unterstützung bei der Registrierung und Buchung steht Ihnen die Gemeindeverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340