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Aktuelles aus der Gemeinde

Verdercktes Neckarufer

Sauberkeit am Neckarufer – Gemeinsam für ein sauberes Deizisau Meldung vom 27. August 2026

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass das Neckarufer hinter dem Freibad insbesondere nach den Wochenenden stark vermüllt ist. Zurückgelassene Verpackungen, Essensreste und sonstiger Abfall sind nicht nur ein unschöner Anblick, sondern stellen auch eine erhebliche Belastung für unsere Umwelt dar.
 
Der Müll lockt vorwiegend Ratten, Waschbären und andere Schädlinge an. Gleichzeitig können Plastik und andere Abfälle für Tiere gefährlich werden, wenn sie diese aufnehmen oder sich darin verfangen. Die Folgen sind nicht nur für die Natur problematisch, sondern verursachen auch für die Gemeinde zusätzliche Kosten.
 
Unser Bauhof-Team ist deshalb jeden Montag rund zwei Stunden damit beschäftigt, den Müll entlang des Neckarufers einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen. Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren die Aufwendungen für die Schädlingsbekämpfung gestiegen.
 
Diese zusätzlichen Kosten könnten an anderer Stelle, wie wir als Verwaltung finden, sehr viel sinnvoller eingesetzt werden – beispielsweise in der Kinder- und Jugendarbeit, beim Ausbau der Wasserinfrastruktur, bei der Sanierung und dem Ausbau unserer Straßen oder bei vielen weiteren wichtigen Aufgaben für unsere Gemeinde.
 
Helfen Sie mit!
Wir bitten Sie daher herzlich: Helfen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse mit, Deizisau sauber zu halten!
- Müll gehört in den Mülleimer und nicht daneben.
- Ist ein öffentlicher Mülleimer bereits voll, nehmen Sie Ihren Müll bitte wieder mit und entsorgen Sie ihn zu Hause.
- Bitte hinterlassen Sie das Neckarufer und unsere öffentlichen Plätze so, wie Sie sie selbst gerne vorfinden möchten.

Bitte helfen Sie mit, dass Deizisau ein sauberer und attraktiver Ort für alle bleibt – für Menschen, Tiere und unsere Umwelt.
 
Ihre Gemeindeverwaltung Deizisau

Bild des dargestellten Lichtraumprofils der Straßen und Gehwege

GRÜN- UND HECKENSCHNITT Meldung vom 20. Februar 2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wer mit Kinderwagen unterwegs oder auf einen Rollator angewiesen ist, kennt das Ärgernis, welches zugewucherte Geh-und Radwege bereiten können nur zu gut.
Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten.

Der Luftraum muss
über Fahrbahnen   mind. 4,50 Meter
über Geh- und Radwegen mind. 2,50 Meter
von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. 
Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 Meter.

Der sogenannte Form- oder Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei welchem lediglich herauswachsende Äste korrigiert werden, ist ganzjährig erlaubt. 
Ein richtiger Rückschnitt von Hecken und Sträuchern hingegen ist gesetzlich aus Gründen des Artenschutzes ab Anfang Oktober eines jeden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres zugelassen. 
Bei Gefahr im Verzug, sprich bei Gefährdung der Verkehrs­sicherheit, ist die Entfernung von Gehölzen in jedem Fall ganzjährig durchzuführen.

Der Gemeindevollzugsdienst prüft regelmäßig, ob die Geh- und Radwege gut passierbar sind und verhängt ggf. eine Geldbuße.

Aufgepasst auf Schulkinder - am 14.09.2026 geht die Schule wieder los! Meldung vom 27. August 2026

Am Montag, den 14. September 2026, ist es wieder so weit. Die Sommerferien sind vorüber und der Schulalltag beginnt. Für Schulanfänger ist dabei besonders viel zu beachten, denn die Kleinen müssen inner- und außerschulische Abläufe erst kennenlernen. Daher sollten alle Rücksicht auf die Abc-Schützen nehmen und folgende Verhaltensregeln beachten:    Die Eltern  Bereiten Sie, am besten gemeinsam mit Ihrem Kind, den Schulweg vor. Laufen Sie bereits vor Schulbeginn ein- bis zweimal die Strecke ab, um sie dem Kind vertraut zu machen. Den Schulwegeplan finden Sie auf den Seiten 4-5.    Beachten Sie bei der Auswahl des Schulweges Folgendes:  Die Kinder sollten die Fahrbahn möglichst wenig überqueren müssen. Wenn eine Straße überschritten werden muss, sollte dies immer an Kreuzungen oder Einmündungen geschehen, nicht in den Streckenabschnitten dazwischen und auf gar keinen Fall an unübersichtlichen Stellen, wie z. B. zwischen parkenden Autos. Straßen mit relativ starkem und schnellem Verkehr sollten an Fußgängerampeln oder Zebrastreifen überquert werden. Üben Sie mit Ihrem Kind korrektes Verhalten im Straßenverkehr. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind auch im Dunkeln gut sichtbar ist. Geeignet sind grelle Farben, rote oder gelbe Mützen und Katzenaugen an Schulranzen und Taschen.   Die Eltern werden darüber hinaus gebeten, beim Bring- und Holverkehr an der Gemeinschaftsschule auf die Verkehrsregeln und die jüngeren Verkehrsteilnehmer zu achten. Beim Parken bzw. Halten muss in jedem Fall eine Ein- und Ausfahrt zu den umliegenden Grundstücken sowie eine ausreichende Durchfahrtsbreite für Rettungskräfte gewährleistet sein. Bitte denken Sie hierbei an Ihre Vorbildfunktion und die möglichen Gefahren für die Kinder!   Die Verkehrsteilnehmer  Verkehrsteilnehmer sollten beachten, dass falsches Verhalten, wie z. B. zu schnelles Fahren, erhöhte Unfallgefahren bewirkt – vor allem mit nicht geübten, unsicheren und lebhaften Verkehrsneulingen. Bitte machen Sie sich auch immer wieder bewusst, dass Kinder das Verhalten der Erwachsenen nachahmen. Versuchen Sie deshalb, ein gutes Vorbild zu sein. Überqueren Sie Fahrbahnen an den dafür vorgesehenen Ampeln oder Fußgängerüberwegen und gehen Sie nur bei Grün über die Straße!  Kraftfahrer sollten in der Nähe von Kindern langsam und vorausschauend fahren.  Stellen Sie Ihr Fahrverhalten auf die Kinder ein.    Denken Sie daran:  Kinder haben ein deutlich engeres Blickfeld als Erwachsene und erkennen seitlich herannahende Fahrzeuge daher später. Kinder können Geschwindigkeiten und Bremswege schwer einschätzen. Kinder können aufgrund ihrer Körpergröße nicht über parkende Autos hinwegsehen. Kinder können Geräusche schlecht orten. Sie erkennen deshalb oft nicht rechtzeitig, aus welcher Richtung ein Fahrzeug oder ein Hupsignal kommt.Kinder können beim schnellen Laufen nicht nach links oder rechts schauen und sind nicht in der Lage, bei Gefahr plötzlich stehenzubleiben.Kinder sind schnell überfordert, wenn sie auf mehrere Dinge gleichzeitig achten müssen.Kinder sind impulsiv und damit häufig nicht berechenbar.   Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden! Ihre Gemeindeverwaltung
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 Bild eines Teiches mit niedrigem Wasserstand und einer Gießkanne

Landkreis Esslingen untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen Meldung vom 30. Juni 2026

Wegen des sehr niederschlagsarmen und trockenen Frühjahrs ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen seit Samstag, 27. Juni 2026 eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird. Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) auf der Startseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September dieses Jahres beschränkt.
 
Insbesondere die Gewässerökologie - also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen- leidet unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden, mit einer Pumpe ebenso wie das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen - dem sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: in den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.
 
Weitere Information 
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Telefon 0711 3902-42081, E-Mail: Wasserwirtschaft@LRA-ES.de sowie www.hvz.baden-wuerttemberg.de, https://niz.baden-wuerttemberg.de

Kleinspielfeld mit Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der FunBox am Kleinspielfeld Meldung vom 22. Mai 2026

Die FunBox am Kleinspielfeld bei der Gemeinschaftsschule ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:
 
 
An Schultagen
Mo. - Fr.: 17:00 bis 20:00 Uhr
 
In den Schulferien 
Mo. - Fr.: 08:00 bis 20:00 Uhr
 
 
Die Gemeinde hat für das Spielfeld ein Ampelsystem erstellt, das die Nutzung klar regelt:
 
 
Grün = Keine Probleme -  Spiel-Ball
Gelb = Achtung! Es gab ein Problem, wenn 5 Tage kein weiteres Problem hinzukommt, geht die Ampel wieder auf „grün“. Sollten in den 5 Tagen doch die Hinweise missachtet werden, geht die Ampel auf „rot“
Rot = Stopp - Das Spielfeld bleibt für 5 Tage geschlossen.
 
Die Gemeinde möchte an dieser Stelle die Spielenden zum Fair-Play aufrufen - das bedeutet nicht nur während des Spiels fair zu bleiben, sondern dabei auch auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Denn die FunBox sollte vor allem eines sein: ein Sportspielfeld für alle und somit eine tolle Ergänzung zu unserem Freizeitangebot.

Stadtjäger verpflichtet Meldung vom 15. Mai 2026

Die Gemeinde Deizisau hat am Freitag, 01.05.2026, Herrn Markus Gaudlitz als offiziellen Stadtjäger eingesetzt, um künftig schneller und gezielter auf Wildtierprobleme im Ortsgebiet reagieren zu können.

Gerade in Siedlungsbereichen nimmt die Zahl von Wildtieren wie Waschbären, Füchse oder Marder seit Jahren zu. Besonders der Waschbär breitet sich stark aus und kann erhebliche Schäden anrichten – etwa auf Dachböden, in Gärten oder an Müllanlagen. Zudem gefährdet er heimische Tierarten, da er Nester plündert und sich aufgrund fehlender natürlicher Feinde rasch vermehrt.

Zu den Aufgaben des Stadtjägers gehören unter anderem die Beobachtung und Kontrolle von Wildtierbeständen, die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei Problemen mit Wildtieren sowie das tierschutzgerechte Einfangen oder Vergrämen von Tieren. Auch die Prävention spielt eine wichtige Rolle: Durch Aufklärung und geeignete Maßnahmen soll verhindert werden, dass Wildtiere sich dauerhaft in Wohngebieten ansiedeln. Die Gemeinde weist darauf hin, dass betroffene Personen den Stadtjäger im Bedarfsfall selbst beauftragen müssen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Auftraggebern selbst zu tragen.

Mit der Einsetzung eines Stadtjägers leistet die Gemeinde einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts im Ortsgebiet.
 
Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen rund um Wildtiere im Gemeindegebiet Deizisau:
Markus Gaudlitz
Telefon: 07153 - 9279195
Mobil: 0176 - 31336130
E-Mail: m.gaudlitz@t-online.de
Internet www.familie-gaudlitz.de

Kelter Deizisau

Einführung der Online-Buchung für die Kelter Deizisau Meldung vom 15. Mai 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde Deizisau modernisiert den Buchungsprozess für die Kelter und stellt diesen ab sofort vollständig auf ein digitales Verfahren um. Künftig können Buchungsanfragen ausschließlich über die Online-Plattform Locaboo gestellt werden.
 
Die Buchungsplattform erreichen Sie bequem über die Homepage der Gemeinde Deizisau unter dem Menüpunkt „Aktive Freizeit“.
 
So funktioniert die Buchung:
Um eine Anfrage stellen zu können, ist zunächst eine einmalige Registrierung als Nutzer erforderlich. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihren gewünschten Veranstaltungstermin direkt im System auszuwählen.
 
Im Rahmen der Anfrage werden Sie Schritt für Schritt durch den Buchungsprozess geführt. Dabei können Sie alle erforderlichen Angaben gemäß der aktuell gültigen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kelter hinterlegen. Hierzu zählen insbesondere:
Art und Bezeichnung der Veranstaltunggewünschter NutzungszeitraumAuswahl zusätzlicher Leistungen und Ausstattungweitere veranstaltungsrelevante Angaben
Die anfallenden Entgelte werden transparent und nachvollziehbar bereits während der Anfrage angezeigt, sodass Sie jederzeit einen Überblick über die zu erwartenden Kosten haben.
 
Prüfung und Bestätigung
Nach dem Absenden Ihrer Anfrage wird diese von der Gemeindeverwaltung entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung sorgfältig geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihre Anfrage bestätigt werden kann oder ob gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
 
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Buchungsanfragen ab sofort ausschließlich über die Online-Plattform gestellt werden können. Eine Anfrage auf anderem Wege (z.B. per E-Mail oder telefonisch) ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
 
Mit der Einführung der digitalen Buchung möchte die Gemeinde Deizisau den Service für alle Nutzerinnen und Nutzer verbessern, den Ablauf vereinfachen und für mehr Transparenz sorgen.
 
Für Fragen oder Unterstützung bei der Registrierung und Buchung steht Ihnen die Gemeindeverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Fertiggestellter Straßenzug mit Glasfaser verlegt

Glasfaserausbau: Es geht gut voran! Meldung vom 08. Mai 2026

„Wir sind freudig überrascht, wie gut und vor allem schnell die Ausbauarbeiten jetzt vorangehen“, erklärt Bürgermeister Thomas Matrohs nach der ersten Kontrolle des Baufortschrittes durch die Gemeinde.

Aktuell arbeiten in Deizisau drei Kolonnen mit je sechs Mitarbeitern daran, die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Leitungen auszuführen, und haben bereits den ersten Straßenzug im Dammweg fertiggestellt. Die Arbeiten erfolgen als Wanderbaustelle in offener Bauweise und haben eine Ausdehnung von ca. 50 m in den jeweiligen Bauabschnitten. Insgesamt werden im Gemeindegebiet in den kommenden Monaten 35 Verteilerkästen installiert.

Solange die Bauarbeiten in der jeweiligen Straße noch nicht abgeschlossen sind, fällt für den Glasfaserhausanschluss in Verbindung mit einem teranet-Produktvertrag lediglich ein Einmalbetrag in Höhe von 399 Euro an. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern lohnt es sich, das Thema Glasfaseranschluss frühzeitig in den jeweiligen Eigentümerversammlungen anzusprechen, um von den geringen Erschließungskosten profitieren zu können.

Kunden, die bereits einen Vertrag haben, werden in den folgenden Wochen im Zuge des Ausbaus kontaktiert, um Termine für den finalen Anschluss ans Glasfasernetz zu vereinbaren.
 
Ihr Kontakt für alle Fragen rund um das Thema Glasfaser in Deizisau: deizisau@teranet.de 

Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Meldung vom 08. Mai 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,   für die Städte und Gemeinden des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachteraus­schuss im Landkreis Esslingen“ wird flächendeckend ein qualifizierter Mietspiegel neu erstellt.    Ein qualifizierter Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für ver­schiedene Wohnungstypen. Dies sorgt für Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt, da er öffentlich für alle einsehbar ist. Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können.   Für die Erstellung des Mietspiegels werden entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben.   Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum zwischen 11. Mai und 26. Juni 2026 per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung des Fragebogens ist gemäß Mietspiegelreformgesetz für die Be­fragten verpflichtend. Anschließend erfolgt die Auswertung und Aufbereitung der erho­benen Daten. Der qualifizierte Mietspiegel wird voraussichtlich zum 1. Dezember 2026 zur Verfügung stehen.   Ich darf Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, darum bitten, uns bei der Erstellung der neuen Mietspiegel für die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet des Gemein­sa­men Gutachterausschusses tatkräftig zu unterstützen und uns die nötigen Informa­tio­nen durch die Beantwortung der Fragen zur Verfügung zu stellen. Die personenbe­zo­genen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Ab­schluss des Projekts gelöscht.   Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Unterstützung.   Ihr     Thomas Matrohs Bürgermeister
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