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Dienstleistungen

Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen Ihrer Gemeindeverwaltung und anderer Einrichtungen. Alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Ablauf, erforderliche Unterlagen, Fristen, Kosten und die Rechtsgrundlage sind hier kompakt dargestellt.

Leistungen

Handwerkerparkausweis beantragen

Die Einführung des kreisweit gültigen Handwerkerparkausweises erfolgt einheitlich ab 01.01.2026 für den Kreis Esslingen.

Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Esslingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Er muss am jeweiligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Bempflingen, Beuren, Bissingen a.d.T., Deizisau, Denkendorf, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Kohlberg, Köngen, Lenningen, Lichtenwald, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Reichenbach, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim und Wolfschlugen. ist das Landratsamt Esslingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
  • der Betrieb verfügt über eine IHK Mitgliedsbescheinigung oder eine Handwerkskarte,
  • ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
  • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. Montagewagen oder wegen des Transports schwerer bzw. sperriger Materialien zu nutzen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag

  • digital einreichen,
  • persönlich stellen oder
  • mit der Post schicken.

Fristen

4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • digitaler/analoger Antrag,
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • IHK-Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung,
  • Fotos des Fahrzeugs/der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KfZ-Kennzeichen.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Handwerkerparkausweises (Ausnahmegenehmigung und Ausweiskarte) beträgt 200,00 Euro jährlich. Je Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden.

Für den Nachtrag bzw. die Änderung eines Kennzeichens wird eine einheitliche Verwaltungsgebühr i. H. v. 20,00 Euro festgesetzt. Bei Verlust des Ausweises werden für die Neuausstellung 20,00 € fällig.

Hinweise

Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum Halten auf Behindertenparkplätzen und im absoluten Haltverbot. Ebenso wenig statthaft ist das Parken im absoluten Haltverbot und auf Gehwegen.

Vertiefende Informationen

Mit dem kreisweiten Handwerkerparkausweis kann ein Betrieb sein Fahrzeug für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht:

an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren,

  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Verwendung einer Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
  • auf Bewohnerparkplätzen,
  • in Bereichen mit eingeschränkten Haltverboten sowie in Bereichen mit Zonenhaltverboten,
  • in Fußgängerzonen, ausgenommen auf Markt- und Veranstaltungsflächen.

Freigabevermerk

Freigabe ab 01.01.2026

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340