Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.
Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger.
Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend):
- Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle
- Bau privater Leitungen
- Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen
Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.