Die zuständige Behörde muss der Ökokonto-Maßnahme zustimmen. Die Zustimmung erfolgt, wenn
1. die Flächenverfügbarkeit nachgewiesen ist,
2. die erforderlichen Unterlagen unter Verwendung der vorgeschriebenen elektronischen Vordrucke eingereicht worden sind,
3. die Mindestpunktzahl an Ökopunkten und gegebenenfalls die Flächengröße bei der Maßnahme eingehalten werden,
4. die Maßnahme zu einer Aufwertung des Naturhaushalts führt, die über die Pflege des vorhandenen Zustandes sowie die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft hinausgeht,
5. die Maßnahmenfläche für entgegenstehende Zwecke nicht überplant ist.