Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.
Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind und sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht dient beispielsweise zur Vorlage bei Banken oder Behörden.
        Zuständige Stelle
                            In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind. Bei Wohnungslosen und Strafgefangenen ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Personalausweisbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Deutschland:
 - die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
 - Für Personalausweisangelegenheiten im Ausland sind in der Regel die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
            
                Bürgerbüro [Gemeinde Deizisau]
            
                                                                                    Persönlicher Kontakt
                        
 
                
        Frau Elke  Heidle
    
             
    
        Telefon 07153 701328
Fax 07153 701340
     
                Raum 0.27
     
 
                
        Frau Wiebke Seifert
    
             
    
        Telefon 07153 701346
Fax 07153 701340
     
                Raum 0.21