Wenn eine Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz.
Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.
Sie müssen jede Urkunde oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:
- verloren geht
- gestohlen wird
- unbrauchbar wird zum Beispiel durch
- Verschmutzung
- Wasserschäden
Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Hinweis zum Ersatz bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen.