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Inkrafttreten des Lärmaktionsplans der Stufe 3 für den Gemeindeverwaltungsverband Plochingen-Altbach-Deizisau

Die Europäische Union hat 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die mit § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Mit dieser Richtlinie sollte ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und diese zu mindern. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind von Verkehrslärm belastete Städte und Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind innerhalb des Verbandsgebietes die Geräuscheinwirkungen ermittelt worden. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden verschiedene Schallschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und zu einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Der Gemeindeverwaltungsverband hat im Jahr 2013 den Lärmaktionsplan der 1. Stufe beschlossen. Mit dem Beschluss zu der 2. Stufe im Jahr 2017 wurde der Lärmaktionsplan fortgeschrieben.

In der 3. Stufe sind bestehende Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden im Hinblick auf Hauptverkehrsstraßen zu überprüfen. Als Ergebnis der Prüfung der Lärm- und Umgebungssituation anhand aktueller Verkehrsgutachten und Angaben des Verkehrsmonitorings Baden-Württemberg konnte festgestellt werden, dass im Verbandsgebiet keine schalltechnisch relevanten Änderungen des Straßennetzes festzustellen sind. Daher war eine ausführliche Überarbeitung nicht notwendig. Die Unterlagen der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden vom 17. August bis 2. Oktober 2020 öffentlich ausgelegt. Parallel sind die Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, ihre Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen-Altbach-Deizisau hat in öffentlicher Sitzung am 04.10.2021 einstimmig die vorgeschlagene Abwägung aus dem Beteiligungsverfahren beschlossen und die 3. Stufe des Lärmaktionsplans für das Verbandsgebiet festgestellt und verabschiedet

Der Lärmaktionsplan kann im Verbandsbauamt Plochingen (Schulstraße 5, Raum 1.04, Herr Wagner) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Plochingen mit dem Link https://www.plochingen.de/start/leben+_+wohnen/Umwelt-+und+Klimaschutz.html
unter dem Punkt „Lärmaktionsplanung“ abrufbar.

Deizisau, 29.10.2021Gemeinde Deizisau  gez. Thomas MatrohsBürgermeister

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