In der Vorprüfung wird überschlägig abgeschätzt, ob Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können. Ergibt die Vorprüfung, dass Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind, stehen dem Vorhaben zumindest keine Natura 2000-Bestimmungen entgegen. Sind erhebliche Beeinträchtigungen danach jedoch nicht ausgeschlossen, muss die Verträglichkeit des Vorhabens im Rahmen einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung eingehender untersucht werden.
Mit den Fragen in diesem Formular kann der Vorhabenträger eine erste eigene Bewertung vornehmen und an die zuständige Naturschutzbehörde schicken, die dann die eigentliche Vorprüfung vornimmt.
Auch bei Vorhaben, für die keine behördliche Genehmigung oder sonstige Anzeige an eine Behörde notwendig ist, muss geprüft werden, ob das Vorhaben möglicherweise die Schutz- und Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebiets erheblich beeinträchtigt. Damit die Naturschutzbehörde diese Prüfung vornehmen kann, muss ihr das Vorhaben angezeigt werden.
Mit einer Natura 2000-Vorprüfung beziehungsweise mit einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung werden nur die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebiets untersucht. Diese Prüfungen ersetzen nicht eine Eingriffsbeurteilung, eine eventuell erforderliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für Arten des Anhangs-IV der FFH-Richtlinie und für europäische Vogelarten oder eine etwaig erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung.