Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.
Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sie acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister haben, erhalten Sie einen neuen Führerschein frühestens, wenn die Entziehung des Führerscheins mehr als sechs Monate wirksam ist.
Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sie einer im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe ergangenen Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, erhalten Sie einen neuen Führerschein erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Hinweis: Bei einem befristeten Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist automatisch zurück.