Der Antrag auf Zustimmung muss enthalten:
1. auf die Wirkungsbereiche bezogene Angaben zum Ausgangszustand, bei biotop- und bodenbezogenen Wirkungsbereichen auch zum Ausgangswert in Ökopunkten, durch eine fachkundige Person,
2. auf die Wirkungsbereiche bezogene Beschreibungen der vorgesehenen Maßnahmen und ihre Bewertung in Ökopunkten durch eine fachkundige Person,
3. die erforderlichen Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften (zum Beispiel wasserrechtliche Gestattung),
4. Angaben zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.
Die Angaben sind im verpflichtend zu verwendenden elektronischen Vordruck zu machen, die nach Nummer 3 vorzulegenden Dokumente sind dem Antrag gesondert beizufügen.