Wenn Sie gewerbliche Anlagen betreiben wollen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss Sie dies anzeigen.
Hierzu gehören unter anderem:
- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen, zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung,
- Hochfrequenzgeräte, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion,
- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation, zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios oder Anlagen zur Magnetfeldstimulation, zum Beispiel Magnetfeldmatten,
- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems, zum Beispiel zur Hirnstimulation zur Leistungssteigerung,
- Ultraschallgeräte, zum Beispiel für Ultraschall-Babykinos oder zur Fettreduktion und
- Magnetresonanztomographen, zum Beispiel zu Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung.
Anlagen für medizinische Zwecke müssen nicht angezeigt werden.