Das Gericht ordnet bei Scheidungen, bei denen die Eheleute sich einig sind, in der Regel eine Kostenaufhebung an. Dies bedeutet, dass jeder der Eheleute die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt.
Wenn Sie die Kosten der Verfahrensführung nicht bezahlen können, können Sie für das Scheidungsverfahren finanzielle Hilfe (Verfahrenskostenhilfe) beantragen.
Hinweis: Haben die Eheleute eine andere Vereinbarung über die Kosten getroffen, kann das Gericht dieser ganz oder teilweise zustimmen.
Bei der Abweisung des Scheidungsantrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller alle Kosten tragen.
Tipp: Konkrete Auskünfte über die in einem Scheidungsverfahren entstehenden Kosten erhalten Sie bei Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.