Beantragen Sie den Erbschein bei der zuständigen Stelle.
Der Antrag muss enthalten:
- genaue Bezeichnung des Erbanspruchs
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift
- Ihr Geburtsdatum
- Todestag der Erblasserin oder des Erblassers
- letzter gewöhnlicher Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit der Erblasserin oder des Erblassers
- Mitteilung, ob ein Erbrechtstreit über den Nachlass anhängig ist
- Mitteilung, dass die Erbschaft angenommen wurde
- Falls Miterbinnen und Miterben Sie vom Erbe ausgeschlossen oder es geschmälert hätten, die aber durch Tod, Ausschlagung, Erbverzicht oder Erbunwürdigkeit weggefallen sind:
- Name dieser Personen und
- Angabe, in welcher Weise die Personen weggefallen sind
Als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe müssen Sie zusätzlich folgende Angaben machen:
- Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Verwandtschaftsgrad) zur Erblasserin oder zum Erblasser
- Höhe Ihres Erbanteils
- ob und welche Personen vorhanden sind, die Ihr Erbrecht ausschließen oder schmälern könnten
- ob Verfügungen von Todes wegen des Erblassers oder der Erblasserin vorhanden sind
Bei gewillkürter Erbfolge müssen Sie zusätzlich alle vorhandenen Verfügungen von Todes wegen vorlegen.
Hinweis: Wenn Sie einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, müssen Sie alle Erbinnen und Erben mit Ihren Erbteilen angeben. Zudem müssen Sie nachweisen, dass die Miterbinnen und Miterben die Erbschaft angenommen haben.
Neben dem Antrag ist meist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über die Richtigkeit bestimmter Angaben erforderlich. Die Versicherung müssen Sie entweder vor Gericht oder vor einer Notarin oder einem Notar abgeben.
Sie können sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Ihre Vertretung benötigt eine entsprechende Vollmacht.