Haben Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine Gemeinschaftslizenz? Wenn sich bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.
Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, die die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sowie deren Ausfertigungen dahingehend berichtigt:
- Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
- Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
- Änderung des Betriebssitzes
Im Falle einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.
Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz neu beantragen.