Zuwendungsbetrag bei der Verlässlichen Grundschule: pro Gruppe und Schuljahr EUR 652,00 für jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 9.780.
Zuwendungsbetrag bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung: pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 und jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 5.685.
Sie müssen sie vollständig dazu verwenden, um
- Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
- Ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Die Zuwendungen können erhalten:
- öffentliche Schulträger
- freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)
Ausgenommen von der Förderung sind:
- Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten. Das gilt z. B. für das Jugendbegleiter-Programm oder für die Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz.
- Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
- Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz und von Gemeinschaftsschulen nach § 8 a Schulgesetz
Derzeitiger Stand:
Das Land Baden-Württemberg hat die Landesförderung zum Schuljahr 2021/2022 für kommunale Betreuungsangebote erhöht. Es erfolgte somit eine Anpassung an den Nominallohnindex (Personalkostensätze).