Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- energetische Sanierung
- altersgerechter Umbau Ihres Gebäudebestandes
- Nutzung erneuerbarer Energien
Energetische Sanierung und altersgerechter Umbau:
Für diese Vorhaben können Sie ein von der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) ausgereichtes Darlehen erhalten. Das Darlehen ist zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse erhalten.
Nutzung erneuerbarer Energien:
Dieses Vorhaben kann durch entsprechende Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Die Voraussetzungen richten sich nach den Bedingungen des KfW-Produkts. Ihr Antrag wird über die L-Bank lediglich an die KfW weitergeleitet.