Sie können sich telefonisch, brieflich, über das Beschwerdeformular der Verbraucherschlichtungsstelle oder in jeder anderen geeigneten Formbeschweren. Ihre Beschwerde muss etwa folgende Angaben enthalten:
- Ihre Personalien als Versicherungsnehmerin oder als Versicherungsnehmer und die einer weiteren versicherten Person, wenn diese betroffen ist
- Name des Versicherungsunternehmens, Versicherungsschein- oder Schadennummer (wenn sich diese nicht aus den beigelegten Unterlagen ergeben)
- Angabe, was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen möchten (zum Beispiel Zahlung eines bestimmten Betrags, Auflösung des Vertrags)
- kurze Beschreibung des Sachverhalts (wenn sich dieser nicht aus den beigelegten Unterlagen ergibt)
Wenn alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen, prüft die Verbraucherschlichtungsstelle Ihren Anspruch und holt in der Regel eine Stellungnahme beim beteiligten Versicherungsunternehmen ein.
Hinweis: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherschlichtungsstelle ermitteln den Sachverhalt von sich aus und bitten Sie gegebenenfalls um Ergänzungen. Sie selbst benötigen keine Fach- oder Rechtskenntnisse. Sie können sich aber beispielsweise auch beim Verfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle auf eigene Kosten durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Das Beschwerdeverfahren kann zum Beispiel mit einer Entscheidung oder einer Empfehlung des Ombudsmanns enden.
Bei Beschwerden über Versicherungsvermittler gilt etwas anderes. Informieren Sie sich dazu auf der Internetseite des Versicherungsombudsmanns.
Sind Sie als Verbraucherin oder Verbraucher mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden, bleibt Ihnen der Weg zu einem ordentlichen Gericht offen.