- alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.