Den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Hinweis: Die Rechtsanwaltskammern Tübingen und Freiburg nehmen den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur in schriftlicher, nicht in elektronischer Form entgegen.
Ein Formular erhalten Sie entweder bei der zuständigen Stelle oder Sie können es auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer herunterladen.
Steht der Zulassung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt. Sie werden in das Rechtsanwaltsregister eingetragen.