Für die Anerkennung als Untersuchungsstelle müssen bestimmte personelle, organisatorische und gerätetechnische Voraussetzungen vorliegen.
Personelle Voraussetzungen
- Die Leitung der Untersuchungsstelle muss
- fachlich qualifiziert sein und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der chemischen Analytik aufweisen.
Als fachliche Eignung zählt ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Chemie, Lebensmittelchemie oder vergleichbarer Fachrichtungen (zum Beispiel Physik, Biologie, Geologie).
- eine ausreichend qualifizierte Vertretung haben.
Die Laborleitung oder deren Vertretung muss ganztägig wahrgenommen werden.
- Das weitere Personal muss ausreichend qualifiziert sein (zum Beispiel Chemieingenieure und Chemieingenieurinnen, Chemielaboranten und Chemielaborantinnen oder vergleichbare Ausbildungen).
Die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen richtet sich nach dem Aufgabengebiet. Es sollten jedoch mindestens drei Beschäftigte hauptberuflich beschäftigt sein.
Organisatorische Voraussetzungen
- Die Untersuchungsstelle muss ein Qualitätsmanagement-Handbuch nach DIN EN ISO/IEC 17025 führen. Sie muss einen Kompetenznachweis erbringen und ihre Unabhängigkeit erklären.
- Das Personal muss seine Aufgaben und Pflichten, besonders im Hinblick auf die Qualitätssicherung, kennen.
- Eine oder mehrere Personen müssen für die Durchführung und Überwachung der Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich sein.
- Die Untersuchungsstelle muss schriftliche Unterlagen über die Organisation und die Zuständigkeiten führen und ständig aktuell halten. Das Personal muss jederzeit über die Unterlagen verfügen können.
- Die Untersuchungsstelle führt in der Regel die Probenahme durch. In Ausnahmefällen können andere Untersuchungsstellen oder externe Probenehmer beauftragt werden.
Gerätetechnische Voraussetzungen
- Die Untersuchungsstelle muss über eine allgemeine Laborausstattung verfügen.
- Die gerätetechnische Ausstattung muss eine einwandfreie Durchführung der Untersuchungen sowie die erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen gewährleisten.
- Die Geräte benötigen eine regelmäßige Wartung und Kalibrierung. Aufzeichnungen über die Wartung und Kalibrierung muss die Untersuchungsstelle mindestens drei Jahre lang aufbewahren.
- Die anfallenden Abfälle und Abwässer muss die Untersuchungsstelle ordnungsgemäß entsorgen sowie die Abluft reinigen.
Tipp: Ausführliche Informationen und Beschreibungen zu den Voraussetzungen und den Pflichten der Untersuchungsstellen finden Sie unter "Anerkennung von Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft" auf den Seiten der LUBW.