Richten Sie Ihren Antrag auf Anerkennung an die Poststelle des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg..
Im Verfahren wird auf Ihren Antrag hin geprüft, ob die antragstellende Vereinigung die Voraussetzungen erfüllt.
Darüber hinaus prüft die zuständige Stelle, ob eine Vereinigung im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert und ob sie landesweit tätig ist.
Eine solche Feststellung im Anerkennungsbescheid vermittelt zusätzlich die Rechte einer anerkannten Naturschutzvereinigung, die landesweit tätig ist.
Hinweis: Für inländische Vereinigungen, deren Tätigkeitsbereich über das Gebiet eines Bundeslandes hinausgeht, und für ausländische Vereinigungen ist das Umweltbundesamt für das Anerkennungsverfahren zuständig.