Der Antrag zur Anerkennung über sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft ist bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) schriftlich zu stellen. Die Anerkennung ist widerruflich. Die Untersuchungsaufgabe, für die eine Zulassung erfolgen soll, ist im Antrag zu benennen.
Das Antragsformular sowie weitere für die Antragsstellung erforderliche Unterlagen (Verflichtungserklärung, Verfahrensliste zum Antrag auf Anerkennung für Abwasseruntersuchungen) können formlos unter der E-Mail-Adresse Post-ASUS@lubw.bwl.de angefordert oder hier heruntergeladen werden.
Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und bestätigt anschließend den Antragseingang schriftlich oder per E-Mail. Bei fehlenden Unterlagen fordert die LUBW die Nachreichung binnen angemessener Frist. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt die LUBW die Anerkennung innerhalb einer Frist von 3 Monaten durch Bescheid.
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