Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
- Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
- Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
- körperliche Fitness
- BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie beherrschen Ihre Muttersprache in Wort und Schrift
- Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit von Albanien, Algerien, Bosnien u. Herzegowina, China, Frankreich, Griechenland, Irak, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Türkei, Ukraine oder Ungarn
Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst:
- mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss), Notendurchschnitt mindestens 3,2
- höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
- Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"
Gehobener Polizeivollzugsdienst:
- höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), Notendurchschnitt mindestens 3,0
- Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".