Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene werden so gestellt, als ob sie ihr gesamtes Versicherungsleben in Deutschland zurückgelegt hätten. Eine Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Da diese bis zum Zuzug in der Regel keine rentenversicherten Verdienste im Bundesgebiet haben, können ihren Zeiten nach dem sogenannten Fremdrentengesetz (FRG) zugeordnet werden. Der Wert dieser Zeiten entspricht dem, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.
Erfüllen Sie die entsprechenden Voraussetzungen, werden Ihre Beitrags- beziehungsweise Beschäftigungszeiten angerechnet. Auch Ihre im Herkunftsland zurückgelegten Anrechnungszeiten, zum Beispiel wegen Arbeitsunfähigkeit, Schul- und Hochschulbesuch oder Krankheit, werden berücksichtigt.
Bei Beitragszeiten ab 1950 werden Tabellenwerte nach Qualifikationsgruppen, zum Beispiel mit oder ohne Ausbildung, mit Meisterqualifikation, mit Studium und Wirtschaftsbereichen, wie zum Beispiel Bauwirtschaft, Handel, Verkehr zugeordnet, um zu einer möglichst realitätsbezogenen Einkommensfeststellung zu gelangen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Hiermit wird insbesondere eine Anpassung an Versicherte erreicht, die in strukturschwachen Gebieten in Deutschland gelebt und deutlich geringere Verdienste als der Durchschnitt erzielt haben.