Als Träger müssen Sie die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie das im Internet zum Download bereit gestellte Formular.
Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.
Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus.
Abweichend davon zahlt die L-Bank die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in den Fällen aus, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank gegenüber nachweisen.