Für einen kommunalen oder freien Träger beziehungsweise als eine natürliche Person müssen Sie die Förderung bei der der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie das bei der L-Bank zum Download bereit gestellte Formular mit Anlagen.
Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid von der L-Bank.
Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus. Bei einer nachträglichen Gruppenbildung zahlt die L-Bank die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in den Fällen aus.
Zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank innerhalb der geltenden Frist einen Verwendungsnachweis vorlegen. Beachten Sie hierzu die von der L-Bank zur Verfügung gestellte Vorlage.