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Dienstleistungen

Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen Ihrer Gemeindeverwaltung und anderer Einrichtungen. Alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Ablauf, erforderliche Unterlagen, Fristen, Kosten und die Rechtsgrundlage sind hier kompakt dargestellt.

Leistungen

Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden

Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Zuständige Stelle

die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Fristen

Anmeldetermine für das Schuljahr2024/2025:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
  • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
  • Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

  • 19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340