Anträge sind mit dem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart veröffentlichten Antragsformular im Original eigenhändig unterschrieben und eingescannt per E-Mail beim Regierungspräsidium Stuttgart unter der E-Mail-Adresse Integrationsfoerderung@rps.bwl.de einzureichen.
- Die Bewilligungsbehörde berücksichtigt nur vollständige Anträge, die fristgerecht eingehen. Pro Bewilligungszeitraum ist maximal ein Antrag möglich.
- Bei einer Antragstellung eines kommunalen Zusammenschlusses stellt eine Kommune den Antrag für die Kommunen stellvertretend für den kommunalen Zusammenschluss.
- Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet die erfassten, auf Vollständigkeit und Zulässigkeit geprüften Anträge zur Organisation und Durchführung der Jurysitzung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration weiter.
Bewilligung aufgrund von Förderempfehlungen
Die Bewilligung der eingereichten Anträge erfolgt durch die Bewilligungsbehörde auf Grundlage von Förderempfehlungen einer zur Beratung über die Anträge eingerichteten Jury. In begründeten Einzelfällen kann die Bewilligungsbehörde von den Förderempfehlungen abweichen.
Die durch das Sozialministerium einberufene Jury besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der vier Regierungspräsidien, der drei kommunalen Landesverbände, des Landesverbandes der kommunalen Migrantenvertretungen, des Landesverbandes (post-)migrantischer Organisationen, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Integrationsforschung sowie drei Vertrerinnen oder Vertretern des Sozialministeriums.
Die Jury berät in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Anträge und gibt Empfehlungen für die Bewilligungsentscheidung ab. Zur Abgabe einer Förderempfehlung bezüglich eines Antrags bedarf es in den antragsbezogenen Abstimmungen jeweils einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Jurymitglieder. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens zwölf Mitglieder anwesend sind.
Die Mitglieder der Jury entscheiden über die Abgabe einer Empfehlung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung durch alle Jurymitglieder auf Basis der folgenden Kriterien:
- Relevanz des Projekts unter Beachtung des regionalen Bedarfs,
- Ziel des Projekts und Erreichbarkeit dieses Ziels inklusive der hierfür eingesetzten Methoden und Formate,
- Umsetzbarkeit des Projekts unter anderem angemessener zeitlicher Rahmen,
- erwartete Wirkung und Nachhaltigkeit des Projekts sowie
- Verhältnismäßigkeit von Kosten und zu erwartendem Nutzen des Projekts.
Die wesentlichen Gründe für und gegen die Förderempfehlungen zu den jeweils beratenen Anträgen hält die Jury in einem Sitzungsprotokoll fest. Eine Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls erfolgt nicht.