Bevor der Heimtierausweis ausgestellt werden kann, muss das Tier vom Tierarzt eindeutig identifiziert werden. Ist noch keine Kennzeichnung vorhanden, nimmt der Tierarzt diese vor und stellt den Heimtierausweis aus.
Die Kennzeichnung eines Heimtieres muss durch Einsetzen eines Transponders erfolgen. Vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte, noch eindeutig lesbare Tätowierungen behalten ihre Gültigkeit.
Auch andere Personen als Tierärtze dürfen in Deutschland Transponder einsetzen. Sie müssen
aber über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die Kennzeichnung durch Transponder muss vor dem Ausstellen des Heimtierausweises erfolgen.
In dem neuen Heimtierausweis muss der Tierhalter bei der Erstausstellung durch Unterschrift die
Tierhalterdaten bestätigen. Es sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes,
der den Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten. Die Angaben zur Kennzeichnung des Tieres
werden durch Laminieren im neuen Heimtierausweis gesichert.
Hinweis: In den neuen EU-Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die schon bestehenden Impfungen übertragen.