Beantragen Sie die staatliche Anerkennung der Ergänzungsschule schriftlich. Fügen Sie dem Antrag einen Entwurf der Prüfungsordnung bei. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.
Das Regierungspräsidium prüft die vorgelegte Prüfungsordnung und bittet, falls nötig, um eine Nachbesserung. Bestehen weitere klärungsbedürftige Punkte, wendet sich das Regierungspräsidium an Sie und versucht, gemeinsam mit Ihnen die noch offenen Punkte zu klären.
Danach leitet es den Antrag mit seiner Stellungnahme an das Kultusministerium zur Entscheidung weiter.
Erkennt das Kultusministerium die Schule an, erhalten Sie von dort einen schriftlichen Anerkennungsbescheid.
Im Anerkennungsbescheid wird die Prüfungsordnung nicht erwähnt.