- Lebenslauf des Einzelunternehmers oder der Einzelunternehmerin
- bei juristischen Personen: Lebenslauf aller geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder und Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
- Lebenslauf und Personalbögen des Schulleiters oder der Schulleiterin und der Lehrkräfte
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags
- bei Partnergesellschaften: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- Nachweis über die Befähigung der Lehrkräfte zur Unterrichtserteilung
Dieser Nachweis kann entfallen, wenn die Person als Schulleiter oder Schulleiterin beziehungsweise Lehrkraft an einer öffentlichen Schule unterrichtet.
- Lehrplan
- Erklärung darüber, in welcher Weise die gesundheitliche Überwachung der Lehrkräfte und der Schüler erfolgt
Im Einzelfall kann die genehmigende Behörde weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit zu treffen.
Hinweis: Das Führungszeugnis kann für Personen, die im Dienst einer Gemeinde, eines Landkreises, des Landes, des Bundes stehen entfallen. Das gilt auch für Personen, die bei einer Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts beschäftigt sind.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Daher sind für jeden davon ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig.