Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum oder zur Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitteilen.
In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.
Sie müssen der zuständigen Behörde auch schnellstmöglich mitteilen, wenn
- sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern oder
- die oder der Strahlenschutzbeauftragte ausscheidet oder Sie diese Person abberufen und eine andere Person zur oder zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen.