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Dienstleistungen

Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen Ihrer Gemeindeverwaltung und anderer Einrichtungen. Alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Ablauf, erforderliche Unterlagen, Fristen, Kosten und die Rechtsgrundlage sind hier kompakt dargestellt.

Leistungen

Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen

Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg. Neben baulichen und technischen Regelungen gibt es bei dieser Aufgabe keine Vorgaben.

Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert hier Baumaßnahmen für Räume für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben fördert das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.

Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. Sie berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

Verfahrensablauf

Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

Fristen

Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
  • Baubeschreibung

Kosten

 

Das örtlich zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stand: 03.08.2022

Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340