Sie müssen als Exporteur mit dem Empfänger der Abfälle einen Entsorgungsvertrag über die Rücknahme der Abfälle abschließen.
Den Vertrag müssen Sie Kontrollbehörden und der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH auf Nachfrage übermitteln.
Zusätzlich muss die Person, die die Verbringung veranlasst vor jedem Abfalltransport das Formular "Versandinformationen" ausfüllen. Dieses muss der Transporteur beim Transport der Abfälle mitführen.
Bei der Übernahme der Abfälle unterschreiben der Empfänger beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage das Formular und verwahren es.
Die Person, die die Verbringung veranlasst, erhält eine Kopie davon.