Wer Bürgergeld bezieht, muss das Jobcenter unverzüglich über Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Lebensumstände informieren.
Änderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen wirken sich oft auch auf den Anspruch auf Bürgergeld aus. Daher ist es wichtig, das Jobcenter über Veränderungen so schnell als möglich zu informieren. Hierzu sind Bürgergeldbeziehende gestezlich verpflichtet. Wird diese Pflicht verletzt, kann es sein, dass Bürgergeld in falscher Höhe ausbezahlt worden ist. Das Bürgergeld ist dann zurückzuzahlen.
Beispiele für wichtige Veränderungen:
- Umzug
- Ein-/oder Auszug einer anderen Person in die Wohnung
- Erhöhung/Verringerung Miet- und Heizkosten
- Aufnahme/Beendigung Arbeitsverhältnis
- Erhöhung/Verringerung Erwerbseinkommen
- Änderung Beschäftigungsverhältnis
- Aufnahme/Beendigung einer selbständigen Tätigkeit
- Erbschaft
- Änderung Kontaktdaten
- Änderung Bankverbindung
- Änderung Familienstand (Heirat, Scheidung)
- Schwangerschaft/Geburt eines Kindes
- Aufnahme/Beendigung Studium, Schulabschluss
- Wechsel Krankenkasse
- Tod eines Mitglieds der Bedarfgemeinschaft
- Aufnahme in stationäre Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim).