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Aktuelles aus der Gemeinde

Verdercktes Neckarufer

Sauberkeit am Neckarufer – Gemeinsam für ein sauberes Deizisau Meldung vom 27. August 2026

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass das Neckarufer hinter dem Freibad insbesondere nach den Wochenenden stark vermüllt ist. Zurückgelassene Verpackungen, Essensreste und sonstiger Abfall sind nicht nur ein unschöner Anblick, sondern stellen auch eine erhebliche Belastung für unsere Umwelt dar.
 
Der Müll lockt vorwiegend Ratten, Waschbären und andere Schädlinge an. Gleichzeitig können Plastik und andere Abfälle für Tiere gefährlich werden, wenn sie diese aufnehmen oder sich darin verfangen. Die Folgen sind nicht nur für die Natur problematisch, sondern verursachen auch für die Gemeinde zusätzliche Kosten.
 
Unser Bauhof-Team ist deshalb jeden Montag rund zwei Stunden damit beschäftigt, den Müll entlang des Neckarufers einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen. Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren die Aufwendungen für die Schädlingsbekämpfung gestiegen.
 
Diese zusätzlichen Kosten könnten an anderer Stelle, wie wir als Verwaltung finden, sehr viel sinnvoller eingesetzt werden – beispielsweise in der Kinder- und Jugendarbeit, beim Ausbau der Wasserinfrastruktur, bei der Sanierung und dem Ausbau unserer Straßen oder bei vielen weiteren wichtigen Aufgaben für unsere Gemeinde.
 
Helfen Sie mit!
Wir bitten Sie daher herzlich: Helfen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse mit, Deizisau sauber zu halten!
- Müll gehört in den Mülleimer und nicht daneben.
- Ist ein öffentlicher Mülleimer bereits voll, nehmen Sie Ihren Müll bitte wieder mit und entsorgen Sie ihn zu Hause.
- Bitte hinterlassen Sie das Neckarufer und unsere öffentlichen Plätze so, wie Sie sie selbst gerne vorfinden möchten.

Bitte helfen Sie mit, dass Deizisau ein sauberer und attraktiver Ort für alle bleibt – für Menschen, Tiere und unsere Umwelt.
 
Ihre Gemeindeverwaltung Deizisau

Viel los beim Warentauschtag

65. Warentauschtag am 19. September 2026 Meldung vom 27. August 2026

Am Samstag, 19. September 2026, veranstaltet das Team Warentauschtag erneut den beliebten Warentauschtag in Deizisau.
Gut erhaltene und funktionsfähige Gegenstände müssen nicht im Müll landen. Sie können weitergegeben werden und anderen Menschen noch Freude bereiten.
 
Von 9:00 bis 11:00 Uhr können nicht mehr benötigte Gegenstände in der Gemeindehalle Deizisau abgegeben werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Waren sauber und gebrauchsfähig sind. Damit die Tauschbörse nicht zur Abfallentsorgung genutzt wird, prüft das Veranstaltungsteam alle abgegebenen Gegenstände bei der Annahme.
 
Große Gegenstände wie Möbel, Herde oder Teppiche können nicht abgegeben werden. Diese können jedoch mit einem Aushang an den bereitgestellten Informationstafeln angeboten werden.
 
Nicht zugelassen sind Stoffspielzeuge, Dekorationsartikel, Bilderrahmen mit Glas, Skier, Lumpen, Autoteile sowie Problemstoffe und Chemikalien.
Die angenommenen Gegenstände werden in der Gemeindehalle übersichtlich ausgelegt. Ab 13:00 Uhr dürfen alle Besucherinnen und Besucher nach Dingen suchen, die sie gebrauchen können – auch ohne selbst etwas abgegeben zu haben.
 
Die Teilnahme ist sowohl für Anbieterinnen und Anbieter als auch für Abholerinnen und Abholer kostenlos.
 
Team Warentauschtag

Bild des dargestellten Lichtraumprofils der Straßen und Gehwege

GRÜN- UND HECKENSCHNITT Meldung vom 20. Februar 2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wer mit Kinderwagen unterwegs oder auf einen Rollator angewiesen ist, kennt das Ärgernis, welches zugewucherte Geh-und Radwege bereiten können nur zu gut.
Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten.

Der Luftraum muss
über Fahrbahnen   mind. 4,50 Meter
über Geh- und Radwegen mind. 2,50 Meter
von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. 
Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 Meter.

Der sogenannte Form- oder Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei welchem lediglich herauswachsende Äste korrigiert werden, ist ganzjährig erlaubt. 
Ein richtiger Rückschnitt von Hecken und Sträuchern hingegen ist gesetzlich aus Gründen des Artenschutzes ab Anfang Oktober eines jeden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres zugelassen. 
Bei Gefahr im Verzug, sprich bei Gefährdung der Verkehrs­sicherheit, ist die Entfernung von Gehölzen in jedem Fall ganzjährig durchzuführen.

Der Gemeindevollzugsdienst prüft regelmäßig, ob die Geh- und Radwege gut passierbar sind und verhängt ggf. eine Geldbuße.

Aufgepasst auf Schulkinder - am 14.09.2026 geht die Schule wieder los! Meldung vom 27. August 2026

Am Montag, den 14. September 2026, ist es wieder so weit. Die Sommerferien sind vorüber und der Schulalltag beginnt. Für Schulanfänger ist dabei besonders viel zu beachten, denn die Kleinen müssen inner- und außerschulische Abläufe erst kennenlernen. Daher sollten alle Rücksicht auf die Abc-Schützen nehmen und folgende Verhaltensregeln beachten:    Die Eltern  Bereiten Sie, am besten gemeinsam mit Ihrem Kind, den Schulweg vor. Laufen Sie bereits vor Schulbeginn ein- bis zweimal die Strecke ab, um sie dem Kind vertraut zu machen. Den Schulwegeplan finden Sie auf den Seiten 4-5.    Beachten Sie bei der Auswahl des Schulweges Folgendes:  Die Kinder sollten die Fahrbahn möglichst wenig überqueren müssen. Wenn eine Straße überschritten werden muss, sollte dies immer an Kreuzungen oder Einmündungen geschehen, nicht in den Streckenabschnitten dazwischen und auf gar keinen Fall an unübersichtlichen Stellen, wie z. B. zwischen parkenden Autos. Straßen mit relativ starkem und schnellem Verkehr sollten an Fußgängerampeln oder Zebrastreifen überquert werden. Üben Sie mit Ihrem Kind korrektes Verhalten im Straßenverkehr. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind auch im Dunkeln gut sichtbar ist. Geeignet sind grelle Farben, rote oder gelbe Mützen und Katzenaugen an Schulranzen und Taschen.   Die Eltern werden darüber hinaus gebeten, beim Bring- und Holverkehr an der Gemeinschaftsschule auf die Verkehrsregeln und die jüngeren Verkehrsteilnehmer zu achten. Beim Parken bzw. Halten muss in jedem Fall eine Ein- und Ausfahrt zu den umliegenden Grundstücken sowie eine ausreichende Durchfahrtsbreite für Rettungskräfte gewährleistet sein. Bitte denken Sie hierbei an Ihre Vorbildfunktion und die möglichen Gefahren für die Kinder!   Die Verkehrsteilnehmer  Verkehrsteilnehmer sollten beachten, dass falsches Verhalten, wie z. B. zu schnelles Fahren, erhöhte Unfallgefahren bewirkt – vor allem mit nicht geübten, unsicheren und lebhaften Verkehrsneulingen. Bitte machen Sie sich auch immer wieder bewusst, dass Kinder das Verhalten der Erwachsenen nachahmen. Versuchen Sie deshalb, ein gutes Vorbild zu sein. Überqueren Sie Fahrbahnen an den dafür vorgesehenen Ampeln oder Fußgängerüberwegen und gehen Sie nur bei Grün über die Straße!  Kraftfahrer sollten in der Nähe von Kindern langsam und vorausschauend fahren.  Stellen Sie Ihr Fahrverhalten auf die Kinder ein.    Denken Sie daran:  Kinder haben ein deutlich engeres Blickfeld als Erwachsene und erkennen seitlich herannahende Fahrzeuge daher später. Kinder können Geschwindigkeiten und Bremswege schwer einschätzen. Kinder können aufgrund ihrer Körpergröße nicht über parkende Autos hinwegsehen. Kinder können Geräusche schlecht orten. Sie erkennen deshalb oft nicht rechtzeitig, aus welcher Richtung ein Fahrzeug oder ein Hupsignal kommt.Kinder können beim schnellen Laufen nicht nach links oder rechts schauen und sind nicht in der Lage, bei Gefahr plötzlich stehenzubleiben.Kinder sind schnell überfordert, wenn sie auf mehrere Dinge gleichzeitig achten müssen.Kinder sind impulsiv und damit häufig nicht berechenbar.   Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden! Ihre Gemeindeverwaltung
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 Bild eines Teiches mit niedrigem Wasserstand und einer Gießkanne

Landkreis Esslingen untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen Meldung vom 30. Juni 2026

Wegen des sehr niederschlagsarmen und trockenen Frühjahrs ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen seit Samstag, 27. Juni 2026 eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird. Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) auf der Startseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September dieses Jahres beschränkt.
 
Insbesondere die Gewässerökologie - also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen- leidet unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden, mit einer Pumpe ebenso wie das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen - dem sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: in den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.
 
Weitere Information 
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Telefon 0711 3902-42081, E-Mail: Wasserwirtschaft@LRA-ES.de sowie www.hvz.baden-wuerttemberg.de, https://niz.baden-wuerttemberg.de

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