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Grob fahrlässig: Offenes Feuer direkt unter trockenen Bäumen!

Akute Waldbrandgefahr – Waldbrandstufe 4

offenes Feuer unter trockenen Bäumen

Wir als Gemeinde sind erschüttert darüber, dass trotz der offensichtlichen Dürre immer noch am Waldspielplatz gegrillt und sogar unter den Bäumen offene Feuer entzündet werden! Dies ist, aufgrund der anhaltenden Dürre, grob fahrlässig und kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden. Der in dieser Woche gefallene Regen ist ein Tropfen auf den heißen Stein und bei weitem nicht ausreichend, um die ausgesprochenen Grillverbote wieder aufheben zu können. 

Aktuell gilt im ganzen Landkreis Esslingen die Waldbrandstufe 4, was eine sehr hohe Brandgefahr bedeutet. Offenes Feuer und das Grillen in und um den Wald, in der Nähe von Hecken und Sträuchern sowie auf ausgedörrten Freiflächen sind unbedingt zu unterlassen. Bereits kleine Funken können gravierende Folgen haben.

Was bedeutet Waldbrandstufe 4?

  • Rauchverbot im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober: Glühende Zigarettenkippen dürfen nicht in die Landschaft geworfen werden.  
  • Kein offenes Feuer im Wald und im Abstand von 100 Metern: Funkenflug und Wind können zum Waldbrand führen.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden: Vertrocknete Pflanzen können sich bei Berührung mit dem heißen Auspuff entzünden.
  • Bitte beachten Sie die Vorgaben an den öffentlichen Grillstellen: Aktuell sind in und um Deizisau alle öffentlichen Grillstellen gesperrt!
  • Alle Zufahrts- und Rettungswege sind für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten! Auch die Bereiche vor den Waldschranken dürfen nicht zugeparkt werden.

In Deizisau gilt auf allen Spielplätzen sowie auf dem Festplatz ein Verbot für offenes Feuer, insbesondere am Waldspielplatz seit Juni auch fürs Grillen. 

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelung auch im eigenen Interesse einzuhalten.

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340