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Aktuelles aus der Gemeinde

Bilder von den fünf gestalteten Ostereiern zwischen Narzissen

Osteraktion in Deizisau – Mitmachen und gewinnen! Meldung vom 20. März 2026

Pünktlich zur Osterzeit haben unsere zwei gemeindeeigenen Kindergärten mit viel Kreativität und Freude fünf wunderschöne Ostereier gestaltet. Diese einzigartigen Kunstwerke werden in der Woche vor Ostern (31.03. bis 02.04.2026) im gesamten Gemeindegebiet versteckt – und warten darauf, von aufmerksamen Finderinnen und Findern entdeckt zu werden.

Wer eines der Ostereier findet, darf sich freuen: Gegen Abgabe des gefundenen Ei's im Rathaus erhält die Finderin oder der Finder einen Gutschein im Wert von 20 Euro für unser Deizisauer Freibad.

Machen Sie sich gemeinsam mit Ihrer Familie auf die Suche und genießen Sie die frühlingshafte Osterstimmung in Deizisau. Mit etwas Glück sichern Sie sich nicht nur ein liebevoll gestaltetes Osterei, sondern auch einen tollen Gewinn!

Wir wünschen allen Teilnehmenden viel Spaß bei der Suche und ein frohes Osterfest!
 
Ihr
 
Thomas Matrohs
Bürgermeister

Goldene Medallie mit Deizisaulogo

Engagement & Leistung – Vorbilder Feiern, Erfolge auszeichnen Meldung vom 20. März 2026

Ob Einzelsport oder Teamleistung: Unsere Sportlerinnen und Sportler haben mit Ehrgeiz, Fairness und Leidenschaft Großartiges erreicht. Diese Erfolge möchten wir gemeinsam feiern!
Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger, zur Ehrung für besondere Leistungen der Gemeinde Deizisau am Mittwoch, den 25.03.2026 ab 18:30 Uhr in die Gemeindehalle ein. Der Einlass ist ab 18:00 Uhr.

Ich freue mich auf Ihre Teilnahme und einen inspirierenden Abend.
 
Ihr


Thomas Matrohs
Bürgermeister

Hinweisschild Baustelle

Vollausbau der Wilhelmstraße zw. Garten- u. Bismarckstraße mit Erneuerung der Kanal- u. Wasserleitungen sowie Sanierung der Bismarckstraße zw. Olga- u. Jahnstraße Meldung vom 16. März 2026

Nachdem die Arbeiten zur Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen abgeschlossen sind, werden derzeit die Randsteine in der Bismarckstraße gesetzt und die Gehwege in der Wilhelmstraße gepflastert. Zudem werden noch Restarbeiten durch die Netze BW durchgeführt. Ab der Kalenderwoche 12 finden die Bodenverbesserungsarbeiten im Fahrbahnbereich der Bismarckstraße statt und das Straßenplanum wird erstellt. Mit den Asphaltarbeiten Ende KW 13 und Anfang KW 14 werden die Arbeiten bis Ostern abgeschlossen sein.

Die Erneuerung des Asphaltbelags im Gehweg der Bismarckstraße wird auf Grund des anstehenden Glasfaserausbaus derzeit zurückgestellt.

Eine vorherige vollständige Sanierung hätte zur Folge, dass der Eingriff durch die Glasfaserverlegung in die frisch sanierte Asphaltfläche zu neuerlichen Fugen und Nähte zwischen altem und neuem Belag führen würde. Die Sanierung der Asphaltfläche im Gehwegbereich der Bismarckstraße wird demzufolge erst nach dem Glasfaserausbau in diesem Bereich stattfinden.

Wir bedanken uns bei allen Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis während der Bauzeit.

Deizisauer Ziegen

Haushaltskonsolidierung Meldung vom 27. Februar 2026

Die Gemeinde Deizisau hat mit Haushaltserlass vom 03.02.2026 den Haushalt für das Jahr 2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt bekommen. Dies war bereits ein Kraftakt. Im sogenannten Haushaltserlass, der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wird die Entwicklung der Haushaltslage als „sehr besorgniserregend“ deklariert. Die Gemeinde wird dazu aufgefordert, den bereits begonnenen Weg der Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, um handlungsfähig zu bleiben.
 
Die geplanten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung stelle Bürgermeister Thomas Matrohs in der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026 mit folgenden Worten vor:
 
„Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
vor drei Monaten haben wir gemeinsam begonnen, eine umfassende Haushaltskonsolidierungsliste zu erarbeiten.
 
Nicht aus einer Laune heraus, sondern aus der klaren Erkenntnis: Wenn wir unsere finanzielle Handlungsfähigkeit dauerhaft sichern wollen, müssen wir strukturiert, systematisch und gemeinsam handeln.
 
Was heute vorliegt, ist das Ergebnis intensiver Arbeit – von Verwaltung und Gemeinderat.
 
Die ursprünglich von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge wurden durch zahlreiche Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats ergänzt, hinterfragt, konkretisiert und erweitert.
 
Es ist ausdrücklich kein einseitiges Papier, sondern ein gemeinsamer Arbeitsprozess.
Unser Ziel war und ist dabei klar definiert:
Wir wollen eine nachhaltige Balance herstellen zwischen
Ausgabenreduzierung,Effizienzsteigerung undEinnahmeoptimierung.
 
Es geht nicht um pauschales „Kaputtsparen“, sondern um Priorisierung, Gerechtigkeit und strukturelle Verbesserungen.
 
Die Maßnahmen gliedern sich im Wesentlichen in fünf große Bereiche:
 
Erstens: Einsparpotenziale bei den laufenden Ausgaben.
Hier geht es um viele kleinere und größere Stellschrauben:
Personalstruktur und -entwicklung, Optimierung von Reinigungs- und Bewirtschaftungskosten, Anpassungen bei Standards, effizientere Organisation von Veranstaltungen, Überprüfung von Zuschüssen und freiwilligen Leistungen sowie die Beteiligung von Nutzern kommunaler Infrastruktur an entstehenden Kosten.
 
Auch interne Abläufe, Vertragsgestaltungen und Sachaufwendungen wurden konsequent hinterfragt.
In Summe wird deutlich: Es gibt kein Tabu-Thema – wir haben auch bei uns selbst angesetzt.
 
Zweitens: Einnahmen verbessern und fair anpassen.
Hier überarbeiten wir Gebührenkalkulationen, Nutzungsentgelte, Miet- und Pachtanpassungen, Parkraumbewirtschaftung sowie perspektivisch maßvolle Hebesatzanpassungen.
 
Wichtig ist: Wir bewegen uns im gesetzlichen Rahmen und achten auf soziale Verträglichkeit.

Gleichzeitig müssen Leistungen, die die Gemeinde erbringt, in einem angemessenen Verhältnis refinanziert werden.
 
Drittens: Prüfaufträge.
Nicht jede Maßnahme ist sofort entscheidungsreif.
In vielen Bereichen haben wir bewusst Prüfaufträge formuliert – etwa zur Schulorganisation, zur Nutzung kommunaler Gebäude, zur Effizienzsteigerung bei Grünflächen, zur Optimierung von Unterkünften oder zur Zukunft des Freibads.
Hier geht es darum, faktenbasiert zu entscheiden – nicht vorschnell.
 
Viertens: Stärkung unserer Gewerbesteuerbasis.
Langfristige Konsolidierung gelingt nur mit einer stabilen wirtschaftlichen Grundlage.
Deshalb arbeiten wir aktiv daran, bestehende Unternehmen zu stärken, Erweiterungen zu ermöglichen und zusätzliche Gewerbeflächenpotenziale zu entwickeln.
Investitionen wie das neue HKW 3, die Weiterentwicklung von Gewerbeflächen oder Gespräche mit großen Steuerzahlern sind Teil dieser Strategie.
 
Fünftens: Vorschläge aus dem Gemeinderat selbst.
Auch hier zeigt sich: Die Bereitschaft, bei sich selbst zu beginnen, ist vorhanden.
Reduzierungen bei internen Veranstaltungen, freiwilligen Zusatzleistungen oder strukturelle Überlegungen zur Gremiengröße – all das wurde offen eingebracht und diskutiert.
 
Meine Damen und Herren, was wir heute vorstellen, ist kein Sparpaket im engeren Sinn.
 
Ein Pfad, der deutlich macht:
Wir reagieren nicht erst, wenn es zu spät ist.
Wir übernehmen Verantwortung.
Wir verteilen Lasten möglichst gerecht.
Und wir sichern die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.
 
Mir ist wichtig zu betonen: Konsolidierung bedeutet nicht Stillstand. Sie bedeutet, dass wir unsere Kräfte bündeln, Prioritäten setzen und das Machbare vom Wünschenswerten trennen.
 
Wenn wir diesen Weg gemeinsam und mit Augenmaß gehen, sichern wir die finanzielle Handlungsfähigkeit Deizisaus – nicht nur für das kommende Haushaltsjahr, sondern strukturell für die nächsten Jahre.
 
Ich danke Ihnen für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten – und freue mich auf die weitere sachliche Beratung.“

Drohnenansicht von Deizisau

Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für den Haushalt 2026 Meldung vom 27. Februar 2026

Bedauerlicherweise hat sich die finanzielle Situation der Gemeinde Deizisau nach der Genehmigung des aktuellen Haushaltes nochmals deutlich verschlechtert. Dies wurde dem Gemeinderat bereits im Rahmen einer Bedarfssitzung am 10.02.2026 ausführlich erläutert. Gründe hierfür sind zum einen die Rückzahlung einer hohen Gewerbesteuerzahlung sowie die Herabsetzung der Vorauszahlung des derzeit größten Gewerbesteuerzahlers auf Null. Diese Gründe werden bereits zeitnah zu einem massiven Einbruch der Liquidität führen. 
Als Instrumentarium zur Gegensteuerung sieht das Gesetz in solchen Fällen eine sogenannte Haushaltswirtschaftliche Sperre vor: Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 29 GemHVO
Soweit und solange die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen aufzuschieben.  
 
Wesentliche Inhalte der Anordnung an die gesamte Verwaltung und deren Außenstellen werden sein:
1.  Es werden nur noch Ausgaben getätigt, zu denen die Gemeinde aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen verpflichtet ist oder die zur Gewährleistung des laufenden Betriebs erforderlich sind.2.  Ausgaben für Leistungen, die nicht aufgrund einer aus Nr. 1 resultierenden Verpflichtungen getätigt werden sollen, sind in einem ersten Schritt grundsätzlich vor Bestellung/Beauftragung durch die zuständige Amtsleitung zu genehmigen. Nach Genehmigung hat die Amtsleitung die Kämmerin darüber zu unterrichten.In einem zweiten Schritt wird über eine Reduzierung der Finanzmittel zur laufenden Aufgabenerfüllung innerhalb der Verwaltung und anschließend mit dem Gemeinderat zu diskutieren sein (Finanzklausur/2. Konsolidierungspaket/ggf. Nachtragshaushalt).3.  Im investiven Bereich müssen alle Investitionen, für die im Haushalt 2026 Finanzmittel bereitgestellt waren, auf ihre Notwendigkeit sowie den Ausführungsstandard hin geprüft und sofern möglich die Realisierung zeitlich verschoben werden.  Den aktuellen Haushaltsplan finden Sie auf der Website unter: www.deizisau.de/zahle+daten+fakten. Die weitreichenden Maßnahmen begründete Bürgermeister Thomas Matrohs mit folgenden Worten:
 
"Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
der Gemeinderat wird heute die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für den Haushalt 2026 beschließen.
 
Diese Entscheidung ist mit dem Gremium bereits intensiv vorberaten und abgestimmt worden.
 
Uns ist wichtig, die Hintergründe dafür offen und transparent darzulegen.
 
Kurz nach der Verabschiedung unseres Haushaltsplans hat die Gemeinde die Information erhalten, dass eine erhebliche Gewerbesteuerzahlung aus Vorjahren zurückzuerstatten ist und zugleich eine bislang sehr hohe Gewerbesteuervorauszahlung für das laufende Jahr auf Null herabgesetzt wurde.
Für eine Gemeinde wie Deizisau, deren Finanzkraft stark von der Gewerbesteuer abhängt, bedeutet dies einen massiven und kurzfristigen Einbruch der Liquidität.
 
Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die dauernde Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde zu sichern.
Wenn sich die finanzielle Lage im laufenden Haushaltsjahr deutlich verschlechtert, müssen wir verantwortungsvoll reagieren.
Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, um genau das zu tun.
Konkret heißt das: Bereits eingeplante Mittel dürfen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt ausgegeben werden.
Pflichtaufgaben – also alles, wozu die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist – werden selbstverständlich weiterhin erfüllt.
Bei freiwilligen Leistungen und investiven Vorhaben werden wir jedoch sehr genau priorisieren müssen.
 
Diese Maßnahme ist kein Ausdruck von Stillstand, sondern von Verantwortung.
Sie dient dazu, unsere Zahlungsfähigkeit zu sichern, Spielräume zu prüfen, gegebenenfalls Kreditermächtigungen verantwortungsvoll zu nutzen und weitere Konsolidierungsschritte vorzubereiten.
Ziel ist es, die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde zu bewahren und langfristig wiederherzustellen.
 
Wir wissen, dass kommunale Haushaltsentscheidungen viele Bereiche des täglichen Lebens betreffen – von Infrastruktur über Vereinsförderung bis hin zu freiwilligen Angeboten.
Umso wichtiger ist es in dieser Phase, besonders sorgfältig und behutsam mit jedem Euro umzugehen.
 
Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist deshalb ein vorsorglicher, notwendiger Schritt.
Sie steht für eine klare Botschaft: Wir handeln frühzeitig, wir handeln transparent – und wir handeln im Interesse der finanziellen Zukunft unserer Gemeinde."

Bild des dargestellten Lichtraumprofils der Straßen und Gehwege

GRÜN- UND HECKENSCHNITT Meldung vom 20. Februar 2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wer mit Kinderwagen unterwegs oder auf einen Rollator angewiesen ist, kennt das Ärgernis, welches zugewucherte Geh-und Radewege bereiten können nur zu gut.
Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten.

Der Luftraum muss:
über Fahrbahnen mind. 4,50 Meter
über Geh- und Radwegen mind. 2,50 Meter
von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.

Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 Meter.

Hecken sind entlang der Gehwege bis zur Gehweghinterkante zurückzuschneiden. Ferner ist hierauf zu achten, dass die Hecken und Sträucher niedrig gehalten werden, damit keine Sichtbehinderung für den Straßenverkehr, insb. bei Straßeneinmündungen und dergleichen, gegeben ist. Verkehrs- und Hinweisschilder müssen deutlich erkennbar sein.

Der sogenannte Form- oder Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei welchem lediglich herauswachsende Äste korrigiert werden, ist ganzjährig erlaubt. Ein richtiger Rückschnitt von Hecken und Sträuchern hingegen ist gesetzlich aus Gründen des Artenschutzes ab Anfang Oktober eines jeden Jahres und bis Ende Februar zugelassen. Bei Gefahr im Verzug, sprich bei Gefährdung der Ver-
kehrssicherheit, ist die Entfernung von Gehölzen in jedem Fall ganzjährig durchzuführen.

Der Gemeindevollzugsdienst prüft regelmäßig, ob die Geh- und Radwege gut passierbar sind.

Ihre Gemeindeverwaltung
Sachgebiet Bürger & Ordnung

Verleihung der Landesehrennadel an Johannes Kress im Rahmen des Neujahrsempfangs

Verleihung der Landesehrennadel an Johannes Kress im Rahmen des Neujahrsempfangs Meldung vom 23. Januar 2026

Am Sonntag, den 18.01.2026 wurde Johannes Kress im Rahmen des Deizisauer Neujahrsempfangs die Landesehrennadel des Landes Baden-Württemberg durch Bürgermeister Thomas Matrohs verliehen.

Johannes Kress ist seit über 41 Jahren Mitglied im evangelischen Kirchengemeinderat. In der Zeit von 1990 bis 2001 war, und erneut von 2008 bis heute, ist Herr Kress als 1. Vorsitzender des Kirchengemeinderats tätig.

Dabei verantwortete Herr Kress 34 Jahre lang die Geschäftsführung der evangelischen Kindergärten in Deizisau und trug maßgeblich dazu bei, eine überregionale Trägerstruktur für evangelische Kindergärten zu schaffen, die heute ein unverzichtbares Fundament für Qualität, Stabilität und Zukunftsfähigkeit darstellt.

Zusätzlich ist Herr Kress langjähriger, ehrenamtlicher Dirigent des Deizisauer CVJM Posaunenchors und wirkt im Kirchenbezirksausschuss Esslingen mit.

Für all diese zahlreichen, außerordentlichen Verdienste, verlieh das Land Baden-Württemberg die Ehrennadel des Landes an Johannes Kress. Die Ehrennadel wurde ihm im Rahmen des Neujahrsempfangs durch Bürgermeister Thomas Matrohs überreicht.

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340