Wir sind für Sie da!
Finden Sie schnell und zuverlässig den richtigen Ansprechpartner oder die richtige Abteilung .
Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen!
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Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:
Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe und Bienenvölker zu erheben. Für andere Tierarten wie Geflügel und Fische können Beiträge erhoben werden.