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Landkreis Esslingen untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen

 Bild eines Teiches mit niedrigem Wasserstand und einer Gießkanne
Bild mit KI Adobe Firefly erstellt

Wegen des sehr niederschlagsarmen und trockenen Frühjahrs ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen seit Samstag, 27. Juni 2026 eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird. Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) auf der Startseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September dieses Jahres beschränkt.
 
Insbesondere die Gewässerökologie - also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen- leidet unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden, mit einer Pumpe ebenso wie das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen - dem sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: in den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.
 
Weitere Information 
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Telefon 0711 3902-42081, E-Mail: Wasserwirtschaft@LRA-ES.de sowie www.hvz.baden-wuerttemberg.de, https://niz.baden-wuerttemberg.de

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