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Wahlen 2024

Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni 2024

Liebe Deizisauerinnen und Deizisauer,
 
am kommenden Sonntag, den 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat, den Kreistag, die Regionalversammlung und die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen. Eines der wichtigsten Elemente in einer Demokratie, das aktive Wahlrecht, gibt Ihnen die Möglichkeit, bei der Gemeinderatswahl über die Zukunft unserer Gemeinde und damit über die Gestaltung unseres unmittelbaren Lebensbereiches mitzubestimmen. 
 
Nehmen Sie deshalb Ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! 
 
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Ihr jeweiliges Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. 
  
Bitte gehen Sie zur Wahl und geben Sie der demokratischen Entscheidung mit einer möglichst hohen Wahlbeteiligung den notwendigen Rückhalt.

Wie erfahren Sie die Wahlergebnisse?

Das vorläufige Wahlergebnis für die Europawahl und die Wahl der Regionalversammlung wird am Wahlabend (Sonntag, den 9. Juni 2024) im Internet unter folgendem Link abrufbar sein: wahlergebnisse.komm.one
 
Die Ergebnisse für die Kreistags- und Gemeinderatswahl werden am Montag, den 10. Juni im Rathaus ermittelt. Ab 17:00 Uhr findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine Präsentation der Wahlergebnisse statt.
 
Ebenso werden die Wahlergebnisse im Internet unter wahlergebnisse.komm.one abrufbar sein und auf unserem Instagram-Kanal deizisau_ veröffentlicht.
 
Die finalen Ergebnisse der Wahlen werden am Freitag, den 14. Juni 2024 ausführlich im Amtsblatt bekannt gegeben. 

 
Ihre Gemeindeverwaltung

Wo und wann darf ich wählen?

Auch wenn die Anzahl an Briefwählern in den letzten Jahren stark gestiegen ist, kann jeder Wahlberechtigte traditionell in „seinem“ Wahlbezirk vor Ort wählen gehen. 
 
Die Wahlzeit ist am 9. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Wahllokale haben am Wahlsonntag durchgehend geöffnet. Nach 18.00 Uhr ist keine Stimmabgabe mehr möglich und das Auszählen der Stimmzettel beginnt.

Gewählt wird in folgenden Wahllokalen:
Wahlbezirk I Rathaus
Am Marktplatz 1
EG, Foyer
Wahlbezirk II Kelter
Im Kelterhof 6
Wahlbezirk III Gemeinschaftsschule
Mensa
Bismarckstraße 15
Raum 1.03
Wahlbezirk IV Gemeinschaftsschule
Mensa
Bismarckstraße 15
Raum 1.01

Das jeweils richtige Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Oben rechts auf der Wahlbenachrichtigung (im DIN-A4-Format gedruckt) finden Sie Ihre Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer. Im Text ist Ihr Wahlraum angegeben.

Wer darf wählen?

Europawahl:
Wählen darf jeder Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Deizisau hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 
Regionalwahl:
Wählen darf jeder Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet der Region Stuttgart hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Wählerverzeichnis geführt wird und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 
Kreistagswahl:
Wählen darf jeder Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Landkreis hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Wählerverzeichnis geführt wird und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 
Gemeinderatswahl:
Wählen darf jeder Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Deizisau hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie wird gewählt?

Bitte bringen Sie zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen sind angewiesen, die Identität des Wählers festzustellen, denn man kann nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass jede Wählerin und jeder Wähler den Wahlhelfern vor Ort persönlich bekannt ist.
 
Europawahl
Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme und darf folglich auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme wählt man eine Partei oder politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien festgelegt wurde. Kumulieren und Panaschieren ist nicht möglich.
 
Regionalwahl
Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme und darf folglich auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme wählt man eine Partei oder politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien festgelegt wurde. Kumulieren und Panaschieren ist nicht möglich.
 
Kreistagswahl
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Im Wahlkreis 11 (Plochingen) sind dies 7 Stimmen. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
 
Gemeinderatswahl
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. In Deizisau sind dies 18 Stimmen. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
 
Der Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Regionalwahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl) wurden den Wahlberechtigten bereits vorab zugesandt. Der Stimmzettel für die Europawahl wird den Wahlberechtigten im Wahllokal ausgehändigt.

Briefwahl

Briefwahl

Kann ich noch Briefwahl beantragen? Beim Bürgerbüro können Sie noch bis Freitag, den 07.06.2024, Briefwahl beantragen. Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist das Bürgerbüro an diesem Tag nachmittags von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. Bitte betätigen Sie die Klingel am Haupteingang des Rathauses. Wahlberechtigten, die doch noch kurzfristig übers Wochenende verreisen wollen oder aus anderen Gründen am Sonntag nicht in Deizisau sein können, haben so noch die Gelegenheit, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und mitzunehmen oder auch gleich vor Ort zu wählen. Aber auch am Freitag gilt, Personen, die ihre Briefwahlunterlagen abholen möchten, müssen dazu die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und mitbringen.

Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dessen unterschriebene Wahlbenachrichtigung und eine Abholvollmacht.

Am Samstag, 8. Juni 2024, ist die Wahlleitung von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr für dringende Fälle im Rathaus direkt oder unter der Rufnummer 07153/7013-20 zu erreichen.

Hier kann Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, ein neuer Wahlschein erteilt werden. In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis 15:00 Uhr beantragt werden. Aber auch in diesen Fällen gilt: Der Briefwahlantrag erfordert die eigenhändige Unterschrift der erkrankten Person und eine Abholvollmacht.

Wohin mit den Briefwahlunterlagen? Die Wahlbriefe können im Bürgerbüro im Rathaus abgegeben oder auch ganz einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlbriefe per Post an die Gemeindeverwaltung zu senden. Innerhalb des Bundesgebietes brauchen die Wahlbriefe nicht freigemacht werden, wenn sie bei der Deutschen Post AG als normaler Brief eingeliefert bzw. in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Allerdings werden Wahlbriefe, die erst am Wochenende in den gelben Postbriefkasten geworfen werden, von der Deutschen Post AG bei der Leerung nicht bevorzugt behandelt oder aussortiert. Diese Wahlbriefe würden deshalb nicht mehr rechtzeitig im Rathaus eingehen.
 
Alle Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr, im Rathaus eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der Rathausbriefkasten wird am Wahlsonntag ein letztes Mal abends um 18.00 Uhr geleert.
 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl am 09. Juni 2024

TypNameDatumGröße
pdf Bekanntmachung der Wahldurchführung.pdf (111,2 KB) 31.05.2024 111,2 KB

Gemeinderatswahl 2024

Gemeinderatswahl 2024

Deizisau wählt am Sonntag, 9. Juni 2024, einen Gemeinderat. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Gemeinderatswahl können Sie Deizisau aktiv mitgestalten. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderats. Keine andere politische Ebene ist so nah an den Menschen wie die Kommunalpolitik.

Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU‐Bürgerinnen und EU‐Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deizisau ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zum Thema "Wer darf wählen" finden Sie auf der Seite der Landeszentrale für Politische Bildung: www.kommunalwahl-bw.de/wer-kann-waehlen

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Sie entscheiden damit über die Besetzung der rund 700 Sitze in diesem Gremium.
Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt.

Was ist das europäische Parlament? Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU‐Bürgerinnen und ‐Bürger auf europäischer Ebene.

Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU‐Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt den EU‐Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340