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Wahl

Landtagswahl am 08. März 2026

Am Sonntag, den 08. März 2026, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. 
 

Wie wird gewählt?

Mit der Reform des Landtagswahlrechts im Jahr 2022 haben Sie, im Gegensatz zur letzten Landtagswahl, zwei Stimmen:

- Mit der Erststimme wählen Sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten im Wahlkreis Kirchheim. 
- Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. 

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landesliste) gewählt. 

Wer darf wählen

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist gemäß § 7 Landtagswahlgesetz (LWG), wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
  • wer das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • wer nicht nach § 7 Abs. 2 LWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung

Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deizisau eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 15. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigung. Diese enthält neben ihrer Wählernummer, Angaben zu Ihrem Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl.

Briefwahl

Briefwahl

Mit einem Wahlschein als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben oder in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis wählen.

Wie können Sie einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen?

  • über das Internet unter folgendem Link:  Wahlscheinantrag für Briefwahlunterlagen

    Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wahlbezirksnummer und Wählernummer.  

    Diese Daten sind auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der KW 6 (02.02. – 08.02.) verschickt. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen an Ihre Wohnanschrift oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. 
  • per Wahlbenachrichtigung. Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • per E-Mail an post@deizisau.de, per Fax an 07153 7013 40 oder per Post an Gemeinde Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau
    Für die Beantragung müssen sie folgende Daten angeben: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift. Falls die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden sollen, geben Sie auch diese Adresse an.

Bis wann können Sie einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen? Das Onlineformular zum Beantragen des Wahlscheins/der Briefwahlunterlagen ist nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 12 Uhr verfügbar. Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag vor der Wahl (06.03.2026), 15 Uhr, beantragen.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrage Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann bis zum Samstag von der Wahl, 07.03.2026, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.

In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. 

Bitte beachten Sie, dass bei einer sehr späten Antragsstellung ein rechtzeitiger Erhalt der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist es ratsam, die Unterlagen beim Bürgermeisteramt abzuholen oder abholen zu lassen.

Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt eingegangen sein? Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen dem Bürgermeisteramt bis spätestens am Wahltag (08.03.2026) bis 18 Uhr vorliegen müssen.

Die Wahlbriefe können bis 18 Uhr am Wahltag beim Bürgermeisteramt abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt.Beachten Sie bitte die Postlaufzeiten und geben Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post.


In jedem Fall tragen Sie das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig eingehen.

Hilfen für Blinde und Sehbehinderte

Hilfen für Blinde und Sehbehinderte

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an. 
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. 
 
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340