Wir sind für Sie da!
Finden Sie schnell und zuverlässig den richtigen Ansprechpartner oder die richtige Abteilung .
Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen!
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Die Notarkammer Stuttgart vertritt die in ihr zusammengeschlossenen Notare aus Baden-Württemberg und hat insbesondere folgende Aufgaben:
Die Notarkammer äußert sich zudem zu Gesetzentwürfen im Bereich des Notarrechts und nimmt Stellung zur Auswahl unter den Bewerbern für ausgeschriebene Stellen für nicht beamtete Notare.
Mitglieder der Notarkammer sind
Anwaltsnotare und zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notare sind Pflichtmitglieder. Bezirksnotare können der Notarkammer als freiwillige Mitglieder, jedoch ohne Stimmrecht, beitreten. Im Bezirk der Stuttgarter Notarkammer sind Notare aus allen drei Notariatsformen vertreten.
Notare sind für die Beurkundung von Rechtsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe und Familie, Erbe und Schenkung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht zuständig. Sie können wählen, an welchen Notar Sie sich wegen einer Beurkundung oder der Beglaubigung einer Unterschrift wenden. Eine Empfehlung einzelner Notare durch die Notarkammer ist nicht möglich.
Die Notarkammer ist für die Entgegennahme von Beschwerden über ihre Mitglieder zuständig. Die Notarkammer überprüft hierbei jedoch nur die Einhaltung der Dienstpflicht, sie gibt keine allgemeinen Rechtsgutachten oder Stellungnahmen zu vermeintlichen Schadenersatzansprüchen ab.
Die Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Rechtsaufsicht führt das Justizministerium.