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Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung, die Prüfungen für die Laufbahnen des Rechtspflegers und des württembergischen Bezirksnotars sowie die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (für Angehörige von Staaten der EU oder des EWR) durch. Zugleich bildet es die für das Ausbildungs- und Prüfungsrecht der Juristen, Rechtspfleger und Bezirksnotare zuständige Fachabteilung des Justizministeriums.